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Deutschland fragt mich ob ich aus der Staatsbügerschaft austreten will?? (Gelesen: 7.811 mal)
tantris
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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15.11.2007 um 12:27:16
 
Hallo an alle,

ich freue mich ja immer wenn ich Post aus meiner Heimatstadt Berlin bekomme,
aber irgendwie vergeht es mir wenn ich den Brief vom Standesamt 1 aus Berlin lese.

Sie fragen mich, da ich ja nun schon über 10 Jahre auserhalb der BRD lebe, ob ich aus der Staatbürgerschaft austreten möchte, vorausgesetzt mein jetztes Aufenthaltsland würde mich einbürgern!

Häää, wird es in Deutschland zu eng, das sie die alten rauswerfen möchten?

Ist das ein Formschreiben, ein Infoschreiben? Weiß irgendwer Rat, ob das üblich ist?  unentschlossen
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hge2001
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Antwort #1 - 15.11.2007 um 12:38:20
 
tantris schrieb am 15.11.2007 um 12:27:16:
Hallo an alle,

Sie fragen mich, da ich ja nun schon über 10 Jahre auserhalb der BRD lebe, ob ich aus der Staatbürgerschaft austreten möchte, vorausgesetzt mein jetztes Aufenthaltsland würde mich einbürgern!




.... frag doch, was sie dafür zahlen, wenn du austrittst?  Laut lachend Laut lachend

hge
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tantris
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #2 - 15.11.2007 um 12:41:38
 
Laut lachend

nee lieber nicht, nachher machens mir a so gutes Angebot das ich nicht abschlagen kann und dann müsste ich Österreicherin werden...hmmm...nee nee dat lassen wir mal lieber.

Ne Doppelstattsbürgerschaft wäre schön, geht aber leider nicht bei Austria und Deutschland ...*aufstampft*
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Ralf
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Antwort #3 - 15.11.2007 um 12:46:18
 
tantris schrieb am 15.11.2007 um 12:41:38:
geht aber leider nicht bei Austria und Deutschland  

Seit dem 28.8.2007 geht das! Zwinkernd

(sofern nicht Österreich seinerseits den Verlust fordert)

Vgl. § 12 (2) und § 25 (1) Satz 2 StAG.
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tantris
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Antwort #4 - 15.11.2007 um 12:49:51
 
Hallo Ralf,

ups....das geht, wie muss ich das in die Wege leiten?

Wo muss ich hin?
Was muss ich beantragen?
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bual
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Antwort #5 - 15.11.2007 um 12:50:08
 
Zitat:
(sofern nicht Österreich seinerseits den Verlust fordert)


was leider der Fall ist...

PS: Schon komisch, ein solches Schreiben! Ist das neu oder wurde(n) sochle Briefe schon seit längerem versandt / so gehandhabt?
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tantris
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #6 - 15.11.2007 um 13:02:09
 
Österreich fordert es nicht, die nette Damen vom Amt sagte mir, wenn ich ein Schreiben bringe das ich aus der Deutschen Staatsbürgerschaft NICHT entlassen werde, dann bekomme ich die Doppelstaatsbürgerschaft.

Lustig, Deutschland legt mir nahe auszutreten und nun soll ich ein Schreiben vorlegen das sie mich NICHT entlassen werden?

Lustig ist das ....ok...so wie es ausschaut werde ich einfach nur "deutsch" bleiben.

Augenrollen

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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 15.11.2007 um 13:21:12
 
tantris schrieb am 15.11.2007 um 13:02:09:
Lustig ist das ....ok...so wie es ausschaut werde ich einfach nur "deutsch" bleiben.


Weise Entscheidung, jedenfalls besser als sich dort einbürgern zu lassen Laut lachend
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Mikael321
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #8 - 15.11.2007 um 14:12:27
 
bual schrieb am 15.11.2007 um 12:50:08:
was leider der Fall ist...
Außer du hast dort einen Job als Professor. Da wirst du zwangseingebürgert, inklusive Frau und minderjährigen Kindern.  Durchgedreht (Die armen Kinder, wie kann man mit sowas nur leben)  Laut lachend Hoffentlich, müssen die nicht noch einen Sprachtest machen, das soll unheimlich schwer sein.

( Kiiis die Hand, gnäädige Frau)  Zwinkernd

tantris schrieb am 15.11.2007 um 12:27:16:
Häää, wird es in Deutschland zu eng, das sie die alten rauswerfen möchten?

Merks du nicht, das die dich loswerden wollen ?? Ist doch eindeutig. Die brauchen deinen Pass für einen neuen Staatsbürger, der auch bereit ist hier zu leben.  Durchgedreht


Michael
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Antwort #9 - 15.11.2007 um 14:23:15
 
Mikael321 schrieb am 15.11.2007 um 14:12:27:
Die brauchen deinen Pass für einen neuen Staatsbürger, der auch bereit ist hier zu leben. 

Muss jetzt schon so gespart werden, dass die
Neubürger gebrauchte Pässe bekommen? öhm









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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 15.11.2007 um 16:56:23
 
ronny schrieb am 15.11.2007 um 13:21:12:
Weise Entscheidung, jedenfalls besser als sich dort einbürgern zu lassen 


Am Rande des Geländers:
das sollte man schon jedem selbst überlassen und
nicht in den Mund legen  Cool
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Antwort #11 - 15.11.2007 um 20:33:00
 
tantris schrieb am 15.11.2007 um 12:27:16:
Ist das ein Formschreiben, ein Infoschreiben? Weiß irgendwer Rat, ob das üblich ist?

Frag doch auch für uns mal beim Standesamt I nach, wäre interessant.
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tantris
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #12 - 17.11.2007 um 10:38:16
 
Hallo an alle,

@ fons....danke Zwinkernd , leider müsste ich mich einbürgern lassen, damit ich meinen Beamtenstatus hier bekomme

@ thom

ich habe mal beim Standesamt1 angerufen, tja es ist so, sie haben JETZT (nach 8 Jahren Ehe) mein Familienbuch angelegt und da ich in Ecuador eingebürgert werden KÖNNTE, dachten Sie halt das ich nicht mehr "deutsch" sein wollte!?!

Ich habe nur gesagt, tja tut mir leid, ich hänge an meinem deutschem Pass und einen ecuadorianischen will ich sicher nicht, aber den österr. will ich AUCH haben, stellt mir doch eine Bescheinigung aus, das ich nicht bei euch austreten darf, dann bekomme ich beide *hihi

und jetzt kommts: ( ich weiß nicht wem ich da dran hatte, vieleicht war es der Pförtner, wer weiß, also Antwort war, ja sind sie denn mit Deutschland in irgendeiner Weise verbunden? Ich sagt klar ich hab einen Bruder in Deutschland und im Dackelverein bin ich auch Smiley
Da antwortet der mir doch glatt, na wenns im Dackelverein sind reicht des ja, aber nur wenns im Vorstand sind!!

Ich fühle mich irgendwie verarscht, ich sagte, schickens mir das bitte schriftlich nach Wien!

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Ralf
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Antwort #13 - 17.11.2007 um 11:12:17
 
Schon seltsam, dass sich da das Standesamt 1 in Berlin
reinhängt, das ist doch keine Staatsangehörigkeits-
behörde. Für Staatsangehörigkeitsfragen von Deutschen,
die sich im Ausland aufhalten, wäre das Bundesverwaltungs-
amt in Köln zuständig. Außerdem habe ich noch nie gehört,
dass eine deutsche Behörde von sich aus wegen der
freiwilligen Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit
aktiv wird.

Nun denn: Dass die deutsche StA bei der Einbürgerung
in einem anderen EU-Staat oder der Schweiz nicht mehr
verloren geht, wurde ja bereits gesagt. Mit dem öster-
reichischen Recht kenne ich mich aber nicht aus.
Offenbar verlangt man dort bei Einbürgerung noch
die Aufgabe der alten StA. Ich kann mir aber nicht
vorstellen, dass es da keine Ausnahmen gibt. Also
müsstest du dich mal vor Ort genau erkundigen.
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tantris
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Antwort #14 - 17.11.2007 um 11:32:02
 
Hallo Ralf,

ich wundere mich ja auch, aber was solls ich bin Kummer gewöhnt!

Zitat:
Mit dem öster-
reichischen Recht kenne ich mich aber nicht aus.  
Offenbar verlangt man dort bei Einbürgerung noch
die Aufgabe der alten StA. Ich kann mir aber nicht
vorstellen, dass es da keine Ausnahmen gibt. Also
müsstest du dich mal vor Ort genau erkundigen.


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