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Arbeitslosmeldung Zugezogener Ehefrau mit FZF (Gelesen: 1.588 mal)
madness
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Beiträge: 23
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bayerisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitslosmeldung Zugezogener Ehefrau mit FZF
05.09.2007 um 17:42:11
 
Hallo,

wann kann sich denn meine Ehefrau, die mit einem Visum zur FZF eingereist ist,
arbeitslos melden?
Muß sie erst abawrten, bis sie die AE und die Arbeitserlaubnis von der ABH bekommen hat, oder ist das unabhängig davon??
Ab wann kann ein Antrag auf Grundsicherung, sprich Hartz 4 gestellt werden ??
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samir11
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Beiträge: 81
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitslosmeldung Zugezogener Ehefrau mit FZF
Antwort #1 - 05.09.2007 um 18:21:11
 
Frag doch einfach nach bei der ABH oder ARGE ich denke erst wenn eine AE  da ist aber wie gesagt fragen dann kann man nichts falsch machen.
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Muleta
i4a-Ehrenmitglied
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitslosmeldung Zugezogener Ehefrau mit FZF
Antwort #2 - 05.09.2007 um 19:24:40
 
madness schrieb am 05.09.2007 um 17:42:11:
wann kann sich denn meine Ehefrau, die mit einem Visum zur FZF eingereist ist, arbeitslos melden?


sofort natürlich. Nur wenn sie gemeldet ist, kann sie auch schnell vermittelt werden.

Muleta
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitslosmeldung Zugezogener Ehefrau mit FZF
Antwort #3 - 05.09.2007 um 19:54:00
 
Info:

Habe hier zwei Beiträge in den Schrott geschoben.
Es steht hier niemanden zu, darüber den Finger zu
erheben, dass die Frage gestellt wurde, ohne die
Hintergründe zu kennen. Selbst dann wäre es durch
Benutzung von PN zu erledigen.
Noch gibt es die Möglichkeit, Ehegatten auch bei
fehlender Sicherung des LU nachziehen zu lassen.

Diskussion nicht erwünscht.

geschlossen
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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