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Krankenversicherung (Gelesen: 7.076 mal)
karibu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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19.08.2007 um 01:41:50
 

Kann man einen ausländischen Bürger, der im Rahmen einer Familienzusammenführung als Ehepartner einreist, in der gesetzlichen Krankenkasse als Familienangehöriger mitversichern lassen (solange er keinen eigenen Job hat) oder muss er sich irgendwo freiwillig versichern?

Zunächst würde ich ja sicherheitshalber auf die Visumsversicherung zurückgreifen, aber trotzdem wäre eine Mitversicherung - falls dies möglich ist - ja wohl die bessere Lösung.
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dete
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Antwort #1 - 19.08.2007 um 02:28:34
 
Wenn er als dein Ehepartner einreist kann er natürlich in dergesetzlichen Krankenversicherung Familienversichert werden.Da gibt es keinen unterschied zwischen Deu und Ausländischen Ehepartner.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 19.08.2007 um 02:47:49
 
Eine ReiseKV (Incoming-Versicherung) kann für die Einreise nach Deutschland nützlich sein. Manche Botschaften verlangen dies sogar, besonders bei einem auslands-verheirateten Bürger, da der LU sichergestellt werden muß. Wenn der Ehegatte in Deutschland ist, sollte er bei der KV des hier lebenden Ehegatten im Rahmen der Familienversicherung angemeldet werden. Manche Versicherungen nehmen als Mitgliedschaft das Einreisedatum, manche das Datum der AE.

trixie
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jetflyer
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Antwort #3 - 19.08.2007 um 05:50:12
 
Es gibt übrigens gesetzliche KV, da kann man mit der übersetzten Heiratsurkunde hingehen und erhält eine Aufnahmebestätigung für den Ehepartner.  Die reicht dann ggf. schon der Botschaft.
Einfach mal bei DAK und Co. anrufen..
Grüße
Jetflyer

PS.: Bei der Auswahl ggf. einer Reise KV sollte man berücksichtigen, wo die Gesellschaft Ihren Geschäftssitz hat. Ich kennne leider einige Fälle, wo im Leistungsfall nur sehr schleppend bzw. erst gar nicht irgendeine Leistung erbracht werden sollte. Erst die Drohung der Meldung an das AA mit ggf. Ausschluss aus der Anerkennung für Shengen Visa hat dann Besserung gebracht. Speziell russische Incoming KV gehören zu diesem Kaliber..
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Mikael321
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 19.08.2007 um 09:47:19
 
jetflyer schrieb am 19.08.2007 um 05:50:12:
Erst die Drohung der Meldung an das AA mit ggf. Ausschluss aus der Anerkennung für Shengen Visa hat dann Besserung gebracht. Speziell russische Incoming KV gehören zu diesem Kaliber..
Das kann ich nur bestätigen. Und mache Höchstsätze  bei denen sind lächerlich. (zb. 80 US$ für Zahnbehandlung max.) Dafür schüttelt dir der Dr. mal gerade die Hand. Griesgrämig

Bei längeren Visa (zb. 1 Jahr) verlangt die Botschaft auch eine Versicherung über 1 Jahr. Die Russen, sind da ja dann gnadenlos billig. (80 US ~ 58 EU) Um das Visum zu bekommen, ok. Wir machen dann immer noch separat eine Tage genaue Versicherung, bei einer Deutschen Versicherung . (1-2 EU, pro Tag, je nach Anbieter im Internet)

jetflyer : Manchen Kassen reicht schon die Heiratsurkunde ! Die wollen weder AE noch Meldebescheinigung sehen.


MIchael
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nixwissen
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Antwort #5 - 19.08.2007 um 10:40:55
 
Hi,

ist man schon verheiratet (mit D), braucht man keine Reise-KV für das Visum. Die KV gehört zur Sicherung des LU und der spielt bei deutsch verheirateten keine Rolle für Visum und AE.

Unsere KV wollte für die Familienversicherung die Meldebescheinigung sehen, die KV galt dann allerdings rückwirkend ab Einreisedatum.

Die Familienversicherung geht bis zu einem eigenen Einkommen von 300€ oder einem 400€-Job. Warum diese beiden Grenzen, das habe ich bis heute nicht verstanden.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Zeppelin
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Antwort #6 - 19.08.2007 um 11:22:56
 
Zustimmung auch meinerseits.
Meine GKV hat mir ohne weiteres eine Aufnahmezusicherung für meine Frau ausgestellt, die ab Einreise (Grenzübertritt) vorläufige Wirkung gehabt hätte.
Die Karte wurde dann umgehend ausgestellt, als wir die Meldebescheinigung hingefaxt hatten.

Ich war sehr verwundert, dass der SB bei der KK sich voll auf meine mdl. Angaben verlassen hatte. (Pass, AE, Heiratsurkunde hat überhaupt nicht interessiert.)

Der meine nur, wir hätten ja das Problem am Hals, wenn meine Angaben nicht stimmen.  Cool
Aber die KK ist auch für ihre Kulanz und Kundenfreundlichkeit bekannt, zumal wenn man dort schon ewig Mitglied ist.

Zeppelin
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trixie
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Antwort #7 - 19.08.2007 um 11:28:50
 
nixwissen schrieb am 19.08.2007 um 10:40:55:
Die Familienversicherung geht bis zu einem eigenen Einkommen von 300€350 € oder einem 400€-Job.

Die monatlichen Einkünfte von 350 € dürfen nicht überschritten werden, wenn es sich um Einkünfte handelt, die nicht aus einer Arbeitnehmertätigkeit resultieren (Mieteinkünfte, Zinsen, selbständige Tätigkeit usw.), während die 400 € Grenze sich auf den normalen angestellten Minijob bezieht.

trixie
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jetflyer
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Antwort #8 - 19.08.2007 um 13:24:12
 
Zitat:
ist man schon verheiratet (mit D), braucht man keine Reise-KV für das Visum. Die KV gehört zur Sicherung des LU und der spielt bei deutsch verheirateten keine Rolle für Visum und AE.


Das mag sicher richtig sein, ist aber die gleiche Diskussion wie über "zeige mir Mietvertrag, Gehaltsbesch. etc. " bei dt. Verh. im Rahmen der AE Erteilung.

Es gibt Konsulate, da bekommst Du keine AE in den Pass geklebt im Rahmen des FZF, wenn Du keine KV Bestätigung vorzeigst. (Entweder Reise KV oder Bestätigung über die Familienvers.)

So z.B. Praxis in Novosibirsk letzen Sommer bei meiner Frau.
Insofern sollte man diesbezgl. "gewappnet" sein.

Grüße

Jetflyer

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karibu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 19.08.2007 um 20:36:32
 
Vielen Dank für Eure Antworten.

Was mich dabei etwas verwirrt, ist die Sache mit der AE. Ich dachte beim Konsulat gibt es erst einmal das FZ-Visum und um die AE muss man sich dann hier kümmern, sprich zum Ausländeramt und zum Meldeamt wandern?
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trixie
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Antwort #10 - 19.08.2007 um 21:13:35
 
karibu schrieb am 19.08.2007 um 20:36:32:
Ich dachte beim Konsulat gibt es erst einmal das FZ-Visum und um die AE muss man sich dann hier kümmern, sprich zum Ausländeramt und zum Meldeamt wandern?  

Und was verwirrt dich nun? Das ist ja soweit korrekt. Nur wenn es - so wie ich bei dir vermute - um Kenia geht, erteilt nicht das Konsulat in Mombasa das Visum, sondern die Unterlagen werden nach Nairobi zur Deutschen Botschaft geschickt. Das erteilte Visum wird dann zur Aushändigung (incl. der geprüften und mit dem deutschen Prüfbericht versiegelten Dokumente) wieder nach Mombasa zur persönlichen Abholung zurückgeschickt.

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Antwort #11 - 19.08.2007 um 21:36:37
 
trixie schrieb am 19.08.2007 um 21:13:35:
Zitat von karibu am Heute um 20:36:32:
Ich dachte beim Konsulat gibt es erst einmal das FZ-Visum und um die AE muss man sich dann hier kümmern, sprich zum Ausländeramt und zum Meldeamt wandern?

Und was verwirrt dich nun? Das ist ja soweit korrekt.

ist es auch, aber die Aussage von
jetflyer schrieb am 19.08.2007 um 13:24:12:
Es gibt Konsulate, da bekommst Du keine AE in den Pass geklebt im Rahmen des FZF, wenn Du keine KV Bestätigung vorzeigst
war dahingehend etwas verwirrend geschrieben, da das Konsulat eben das Visum und nicht gleich die AE ausstellt
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karibu
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Antwort #12 - 19.08.2007 um 23:06:18
 

Vielen Dank nochmals für Eure Infos.

sunnysunshine hat verstanden, was mich verwirrt hat.

Ist mir schon klar, dass das FZF in Nairobi ausgestellt wird und nicht in Mombasa, den Ort hatte ich falsch hingeschrieben.

Also, die AE wird dann erst in D erteilt, nicht in Kenia, richtig?

Welches Amt muss man denn hier zuerst besuchen, das Meldeamt oder die ABH?

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trixie
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Antwort #13 - 19.08.2007 um 23:16:00
 
karibu schrieb am 19.08.2007 um 23:06:18:
Also, die AE wird dann erst in D erteilt, nicht in Kenia, richtig?  

JA!

karibu schrieb am 19.08.2007 um 23:06:18:
Welches Amt muss man denn hier zuerst besuchen, das Meldeamt oder die ABH?  

Das Einwohnermeldeamt ist die erste Anlaufstelle, dort wird die Ehe eingetragen. Wenn der SB der englischen Sprache nicht mächtig ist, dann wird er noch eine Übersetzung des Certificate of Marriage verlangen um die Daten auch richtig eintragen zu können.
Wenn du die Sache mit dem Einwohnermeldeamt über die Bühne gebracht hast, dann ist der Weg zur ABH der nächste.

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Antwort #14 - 20.08.2007 um 07:44:40
 
Sorry, ich meinte natürlich "Visum" und nicht AE

Natürlich "klebt " eine Botschaft 7Konsulat nur ein Visum, die AE gibts dann von der ABH

Hoffe ich habe nicht zu sehr verwirrt!
Jetflyer
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