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Integrationskurs (Gelesen: 10.975 mal)
jetflyer
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19.06.2007 um 09:23:55
 
Hallo (und verspätete Grüße für Fons 50..)

Ich habe eine Frage zu der Rechtslage bei den I Kursen.

Folgende Situation:

Meine Frau hat letzten Oktober an einer VHS den I-Kurs begonnen (zur Teilnahme verpflichtet, Deutsch Vorkenntnisse 0,0)

Nun nähert sich der Kurs dem Ende (am 2. Juli)

Leider stellt sich uns (und allen anderen Teilnehmern) nun folgendes Problem.

Die 600 h sind nun verbraucht (die übrigens je Std. nur 45min haben, nach Aussage der VHS wäre das so richtig, da vom Gesetz Unterrichtsstunden gemeint sind?)

Der Kurs hat die Schüler aber nur auf das Niveau A2 gebracht. Die Abschlussprüfung übernächste Woche ist auch nur eine A2 Prüfung.

Ich frage mich, ob es rechtens ist, einen Kurs so durchzuführen, das von vorneherein kein Teilnehmer die Chance hat, das B1 Level zu erreichen. Das erkennt man z.B. daran, das das Lehrwerk „Berliner Platz“ benutzt wurde, davon aber nur die Bände 1 und 2. Diese führen zum Level A1 bzw. .A2. Das Lehrbuch Nummer 3 , welches zum B1 Level führen soll, wurde im Unterricht nicht benutzt.

Auch Anschlusskurse werden nicht angeboten, man hat angeblich nicht genügend geeigneten Teilnehmer. (Die müssten dann ja auch den vollen Preis bezahlen, weil ja keine Förderung vom BAMF mehr greift, ergo gibt da nur wenige, die das wollen..)
I
ch habe mit mehreren VHS in der Umgebung gesprochen, nach deren Aussage hat in den letzten 2.5 Jahren noch nie ein Kurs B1 Level erreicht.

Ich frage mich nun, ob das „rechtens“ ist, I-Kurse so durchzuführen, das es auch für die „Motivierten“ und „Leistungswilligen“ nicht möglich ist, das vom Gesetzgeber geforderte Level zu erreichen.

Muß nicht ein verbindlicher Lehrplan eingehalten werden, der den geforderten Stoff komplett vermittelt?
Stattdessen passiert folgendes:
„Wenn die Mehrzahl der Teilnehmer zu schwach ist, gestalten wir den gesamten Kurs so, das das Ergebnis Level niedriger ist“ (Zitat vom VHS Leiter)

Ist das rechtens?

Oder muß nicht grundsätzlich das geforderte Level B1 angeboten werden, und wer dann nicht „mitkommt“, der hat ein „persönliches Problem“ . Stattdessen werden hier diejenigen, die  „Normal“ lernen wollen und können, gebremst.

Für mich als Laie ist das so ähnlich wie:

„Ich gehe 13 Jahre zum Gymnasium, aber eine Abiturprüfung kann ich nicht bestehen. Leider hat die Schule den notwendigen Stoff nicht vermittelt, in der Prüfung hab ich dann keine Chance...

Viele Grüße
Sveta + Jens“
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Antwort #1 - 19.06.2007 um 09:34:28
 
Hi jetflyer,

ich halte die Vorgehensweise für nicht rechtens.- Zumindest müsste zu Beginn eine Sprachstandsfeststellung gemacht werden, danach könnte beurteilt werden, wer in welchen Kurs geht, wie schnell dort vorgegangen wird usw.

Das, was Du hier schilderst riecht danach, dass sich einige Sprachkursträger für die zukunft weitere Klienten sichern wollen, indem sie dann ggf. später aufbauende Kurse anbieten. - Pauschal und offenkundig vom ersten Tage an mit Vorsatz für alle Kursteilnehmer nur einen auf A 2 angelegten Kurs mit Mitteln des Staates durchzuführen, ist dreist.

Ich würde an Deiner Stelle direkt das BAMF - den zuständigen Regionalkoordinator - informieren - ggf. wende Dich zuvor an eine Migrationserstberatungsstelle (MEB) in Deiner Nähe  und ersuche die, Dich zu unterstützen.

In welcher Stadt/Region wohnst Du - dann könnte ich evtl. rauskriegen, welche MEB in Deiner Nähe tätig sind.


=schweitzer=
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Antwort #2 - 19.06.2007 um 09:48:55
 
Danke Schweitzer, hab dir eine PM geschickt.

Sehe ich auch so wie Du, es passiert "vorsätzlich" . Die VHS vertreten die Meinung , 600h ist eh zu wenig (mag ja auch stimmen), und so wird der Druck auf den Gesetzgeber erhöht, doch die Kurse auf 900h zu verlängern. Die Resultate würden das dann belegen.

Jetflyer
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Antwort #3 - 19.06.2007 um 09:49:45
 
Ist zwar alt, aber trotzdem aktuell?
http://www.prointegration.org/pdf/ergebnisprotokoll_sprachkurstraeger_ws300702.p...

Zitat:
1.2 Zu erreichendes Sprachniveau in den Sprachkursen

Gemäß § 43 Abs. 3 AufenthG umfasst der Integrationskurs einen Basis- und Aufbausprachkurs
von jeweils gleicher Dauer zur Erlangung ausreichender Sprachkenntnisse.
Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache liegen vor, wenn sich der Ausländer im täglichen
Leben einschließlich der Kontakte mit Behörden in seiner deutschen Umgebung sprachlich zurechtzufinden
vermag und mit ihm ein seinem Alter und Bildungsstand entsprechendes Gespräch
geführt werden kann. Dazu gehört auch, dass der Ausländer einen deutschsprachigen Text des
alltäglichen Lebens lesen, verstehen und die wesentlichen Inhalte mündlich wiedergeben kann.
Anhand dieser Erläuterung der gesetzlichen Vorgabe wird diskutiert, welches Abschlussniveau für
den Gesamtsprachkurs entsprechend den Stufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens(
GERR) als erreichbar angesehen wird und im Sinne des § 9 AufenthG verbindlich festgelegt
werden kann. Nach dem GERR werden die Stufen A2 bzw. B1 diskutiert.

und
Zitat:
Anhand von praktischen Beispielen wird deutlich, dass die Stufe B1 mit einem Kursvolumen von
insgesamt maximal 600 Stunden in den meisten Fällen nicht erreicht werden kann, wenngleich B1
für die Eingliederung in das Arbeitsleben wünschenswert wäre. Realistisch erscheint eher ein Abschluss
auf der Stufe A 2 des GERR.
Die Erörterung der Frage, ob ein verbindliches Niveau B1 motivierend auf die Teilnehmer wirkt,
kann nicht eindeutig positiv oder negativ beantwortet werden, da auch die Frage der Motivation nur
individuell subjektiv unterschiedlich beurteilt werden kann.
Als Ergebnis dazu ist festzuhalten, dass die Praxis den Abschluss A2 in maximal 600 Stunden als
realistisch erreichbar ansieht, empfiehlt aber ebenfalls die Option für bildungsgewohnte Lerner,
das Niveau B1 erreichen zu können, durch Vorhalt entsprechender Kursangebote.

Wurde "B1" überhaupt verbindlich geregelt bzw. als "Ziel" definiert?
Offenbar wollte das BAMF "ausreichend" ja nicht zwangsläufig genauso definieren wie im GERR
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Antwort #4 - 19.06.2007 um 09:59:46
 
Hi Inge,

das steht in der Verordnung:

§ 17
Abschlusstest

(1) Am Ende des Integrationskurses findet ein Abschlusstest statt. Der Abschlusstest besteht aus den Prüfteilen:

1. Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B 1), welche die Kenntnisse nach § 3 Abs. 2 nachweist,

und dann der § 3:

Inhalt des Integrationskurses

2) Das Kursziel, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nach Absatz 1 Nr. 1 zu erwerben, ist erreicht, wenn sich ein Kursteilnehmer im täglichen Leben in seiner Umgebung selbständig sprachlich zurechtfinden und entsprechend seinem Alter und Bildungsstand ein Gespräch führen und sich schriftlich ausdrücken kann.


Daraus verstehe ich, das B1 die erforderlichen Kenntnisse nachweist ..

Grüße, Jetflyer
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Antwort #5 - 19.06.2007 um 10:05:02
 
Jepp, so sehe ich das auch. - Außerdem kann so oder so nicht jeder Sprachkursträger nach Gutdünken entscheiden, dass er nur A 2 - Unterricht im Rahmen der BAMF-Kurse anbietet.

Das geht eindeutiig an den Intensionen des Gesetzgebers vorbei und hätte für viele spätestens bei einer anstehenden Aufenthaltsverfestigung ggf. böse Folgen.
Dafür reichen A 2 - Kenntnisse IMHO nämlich nicht!

=schweitzer=
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Antwort #6 - 19.06.2007 um 10:26:05
 
Es gibt IMHO VHS die bieten B1 Abschluß nach 600 Stunden mit
Prüfung an als auch A2 Niveau nach 600 Stunden.
Dies ist nicht nur bei VHS so, sondern auch bei anderen Trägern zu Genüge.
z.B. AWO etc.
Jedesmal wurde mir bei meiner Anfrage diesbezüglich auch
gesagt, daß der Kurs nach 600 Stunden mit A2 abschließt
und ob dies den ausreichend wäre?

Also bei den vielen verschiedenen Trägern unterschiedliche
Anforderungen und Abschlüße sowie natürlich unterschiedliche
Unterrichtszeiten und Kursbeginne.
Sollte man sich da nicht das Richtige für einen rauspicken?

Von daher die Frage an jetflyer:
Haben sie dich nicht von Anfang an darauf hingewiesen
auf Kursabschluß A2?

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Antwort #7 - 19.06.2007 um 10:32:27
 
ah ok Zwinkernd
Ich hatte in IntV nach "B1" und nicht nach "B 1" gesucht ...

Allerdings wird ja erst in Zukunft eine "erfolgreiche" Teilnahme verlangt und momentan können sich die Kursträger evtl noch hiermit "rausreden":
Zitat:
(2) Das Ergebnis des Abschlusstests wird durch eine Bescheinigung bestätigt. Wurde in der Sprachprüfung nicht die Mindestpunktzahl für das Zertifikat Deutsch erreicht, ist das nachgewiesene Sprachniveau zu bescheinigen. Für die Bescheinigung des Abschlusstests ist ein vom Bundesamt zur Verfügung gestellter einheitlicher Vordruck zu verwenden.

D.h. man könnte eigentlich nur was machen, wenn der Test von vornherein kein Erreichen des B1 Niveaus erlaubt.
Was passiert aber in Zukunft, wenn eine "erfolgreiche" Teilnahme gefordert ist?
Zitat:
„(3) Kommt ein Ausländer seiner Teilnahmepflicht aus von ihm zu vertretenden
Gründen nicht nach oder legt er den Abschlusstest nicht erfolgreich
ab, weist ihn die zuständige Ausländerbehörde vor der Verlängerung
seiner Aufenthaltserlaubnis auf die möglichen Auswirkungen seines Handelns
(§ 8 Abs. 3, § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und 8 dieses Gesetzes, § 10
Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes) hin.

Ist A2 dann überhaupt erfolgreich, wenn eigentlich B1 gefordert wird?
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Antwort #8 - 19.06.2007 um 10:42:44
 
A2 reicht für Deutschverheiratete zur N.E. , vielleicht auch schon A1.
Trifft dann erfolgreicher Abschlußtest B1 da nicht zu?
Wird zumindest nach § 28 Absatz 2 nicht gefordert!
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Antwort #9 - 19.06.2007 um 10:43:18
 
Danke für eure Info´s, habe gerade mit dem Regionalkoordiator des BAMF telefoniert und warte auf eine Rückruf  Zwinkernd Danke Schweitzer Kuss Laut lachend

Für Kwaku: Natürlich haben sie uns nicht vorher informiert, das der Kurs bei A2 enden wird Ärgerlich

Inge: Zitat:
D.h. man könnte eigentlich nur was machen, wenn der Test von vornherein kein Erreichen des B1 Niveaus erlaubt.

Das ist sicher nächste Woche der Fall, wenn nur auf A2 geprüft wird

Aber B1 zu versuchen völlig ohne Vorbereitung im Kurs macht ja nun auch gar keinen Sinn..
Sehe ich dann auch wie Inge, vermutlich wird dann meine Frau nur einen "Zettel" mit "Teilnahme" und nicht über "erfolgreiche Teilnahme" erhalten Ärgerlich

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Antwort #10 - 19.06.2007 um 10:54:35
 
...wenn sie dich nicht darauf hingewiesen haben auf
Kursende Level A2, dann ist mir das sehr suspekt!
Die Träger wissen sehr genau, daß viele Migranten auf B1-level
angewiesen sind um N.E. zu bekommen bzw. um Deutsch zu werden.
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Antwort #11 - 19.06.2007 um 11:15:11
 
Da bin ich wieder..
Hatte ein aufschlussreiches Gespräch mit derm zuständigen Regionalkoordinator des BAMF. (sehr nett und hilfsbereit , nur was hilfts... wenn man halt falsch (oder besser gesagt: gar nicht) vorher beraten worden ist.

Seiner Aussage zufolge ist es so, das es grundsätzlich I-Kurse mit unterschiedlicher "Progression" gibt. In der Mehrzahl werden sog. "langsame" Kurse angeboten, die zum A2 Level führen, gerade in einem Flächenland wie in S.H. sind "schnelle" Kurse sehr selten bzw. mangels geeigneter Teilnehmerzahlen nicht vorhanden.

Meine Frau hätte halt spätens bei "Halbzeit" den Kursträger wechseln und versuchen müssen, ggf. z.B.: in Hamburg einen anderen, geeigneteren Kurs zu finden.

Grundsätzlich bleibt Ihr jetzt nur noch der Anspruch auf eine kostenlose B1 Prüfung sowie auf den 30 Stunden "Politik"-Kurs, Ihre Sprachkenntnisse müssen wir auf halt eigene Kosten weiter voranbringen.

Dumm gelaufen, die 600h werden eben gefördert und mehr halt nicht. Das man offenbar von einem Kursteilnehmer erwartet, das er selbst initiiert Module überspringen soll und sich jeweils selber ausrechnet, wie weit er sich mit seinen jeweiligen "Reststunden" mit den einzelnen Kapiteln des Lehrwerks beschäftigen darf, hatten wir nicht vermutet.

Ich kann anderen da nur den Rat geben, sich vorher sehr genau den Lehrplan zeigen zu lassen, wie der Kurs ablaufen soll. Das ein Träger "gerne"
Schüler aufnimmt, rein aus seinen eigenen wirtschaftlichen Interessen heraus, ist mir jetzt auch klar geworden....

Liebe Grüße
Sveta +Jens
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Antwort #12 - 19.06.2007 um 11:24:17
 
Zitat:
Die Träger wissen sehr genau, daß viele Migranten auf B1-level
angewiesen sind um N.E. zu bekommen bzw. um Deutsch zu werden.

Das stimmt so nicht ganz.
Dummerweise kollidieren hier der Rechtbegriff "ausreichend" und eine wie auch immer geartete Definition von "ausreichend". Entscheidend für die Rechtfolgen ist aber nur die rechtliche Bedeutung von "ausreichend".
Man beachte ja auch die "Klimmzüge" des BVerwG (schreiben können nicht nötig)
http://lexetius.com/2005,3556
Hier wird ja mE ganz klar gesagt, dass "B1" nur bedeutet, dass man die Anforderungen auf jeden Fall erfüllt. Es gilt aber nicht der Umkehrschluss, dass ohne B1 die Anforderungen nicht erfüllt sind.
Andernfalls hätte man auch schon im AufenthG/StAG explizit das jeweilige Sprachniveau nach GERR forderun müssen.
Insbesondere da "selbständig schreiben" zum Niveau B1 dazugehört, dies aber bei einer Anspruchseinbürgerung so nicht direkt gefordert werden darf. Das BVerwG betrachet ja auch absichtlich nicht einfach nur "ausreichend" sondern stellt es zum Beispiel in einen Kontext mit "einfach".
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Antwort #13 - 19.06.2007 um 11:39:37
 
Ich kann mir nicht helfen, aber so nett der Regionalkoordinator vom BAMF auch gewesen sein mag, jetflyer, letztlich hat er mit seinen Aussagen doch nur das allgemeine Abweichen von der Integrationskursverordnung sanktioniert. -

Ich finde das ziemlich ungeheuerlich - m.E. gehört es in die Verantwortung der koordinierenden und realsierenden Stellen der Integrationskurse, passgenaue Angebote für den jeweiligen Migranten vorzuhalten und das hat sich zunächst an den rechtlichen Vorgaben und Verordnungen zu orientieren und nicht irgendwie umgekehrt oder nach dem Motto - "Migrant krieg mal selber raus, was zu Dir passt"

Dass man irgendwelche Kurse dann nicht vollbekommt, dass das Stundenvolumen oft nicht ausreicht höre ich auch hier schon monatelang (letzteres haben "ganz Schlaue" schon prophezeit, als das ZuwG noch gar nicht verabschiedet war  Zwinkernd ), aber dann muss man eben an den Strukturen was ändern, wenn die den Bedarfen nicht mehr entsprechen.

So wie es jetzt gemacht wird, sind gerade Migranten, wie Deine Frau, die integrationswillig sind und gute Voraussetzungen mitbringen, die gekniffenen. Ich erlebe das leider auch immer wieder in der Praxis.

Und BAMF und Sprachkursträger fungieren in netter Eintracht als Arbeitsplatzerhaltungsanstalten für "langjährig verdienstvolle Kursleiter" oder  frühere Einzelentscheider ...

Tut mir leid, wenn das ein bisschen emotional klingt und das Problem letztlich nicht löst, aber das musste hier mal raus  Traurig


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Antwort #14 - 19.06.2007 um 12:01:50
 
Dankeschön an alle, vielleicht hilft der Fred ja dem einen oder anderen "Neuzuwanderer",


Zitat:
So wie es jetzt gemacht wird, sind gerade Migranten, wie Deine Frau, die integrationswillig sind und gute Voraussetzungen mitbringen, die gekniffenen


Das triffts auf den Punkt: Wenn nämlich jemand im Kurs durch "geringe Leistungsbereitschaft" glänzt, aber als "Bestandsausländer" dort sitzt
(schreckliches Wort, habe ich auch heute neu gelernt) und von der ARGE gefördert wird, kann man vielleicht noch was machen nach dem Motto: "Ist ja teuer und eigentlich nicht o.k., aber wenn es denn langfristig hilft den Steuerzahler zu entlasten um ALG2 Bezug zu vermeiden..

Aber das ist dann eine Debatte über den Sozialstaat und hier OT..

Nichtzuletzt waren wir halt zu naiv und haben "das falsche Produkt" zum "falschen Preis" gekauft.. Aber wenigstens ist unser Problem mit Geld zu lösen (sprich selber Schule bezahlen) und die wirklich wichtigen Problem in Bezug auf das Ausländerrecht haben wir dank Eurer Hilfe hier vor unserer Hochzeit im letzten Jahr und der folgenden FZF erfolgreich umschifft

Und wenn ich jetzt noch sarkastisch ergänze in Bezug auf die Änderungen der Gesetzeslage..Demnächst gibt´ja das Problem bei "Neuzuwanderern" nicht mehr, denn ohne A1 darf die Gattin ja nicht mehr einreisen.. und dann reichen ja die geförderten Stunden

Grüße, Jetflyer
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