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Wie lange noch warten? (Gelesen: 7.903 mal)
HITACHI
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05.03.2007 um 23:48:05
 
Hallo


Ich hoffe ich würde hier drin im Forum jemanden finde der mir mal weitere Infos gibt.

Ich habe vor ca. 19 Monaten einen Antrag auf die Deutsche StA gestellt. Bis heute habe ich noch keine Zusicherung oder Ablehnung erhalten. Ich bin 25 Jahre und bin hier in Deutschland geboren.
Berufstätig bin ich seit 4 Jahren ( Festangestellter ). Besitze eine Niederlassung unbefristet nach §  26 IV AufenthG. Das Geld für die Bearbeitungsgebühr (teilweise) habe ich schon längst bezahlt. Ich verstehe nun nicht weshalb ich noch keine antwort darauf bekommen habe.

Ich danke im voraus und hoffe das mir jemand aus dem Forum welche Infos gibt wie lange es noch UNGEFAIR dauert.
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Ralf
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Antwort #1 - 06.03.2007 um 12:34:16
 
HITACHI schrieb am 05.03.2007 um 23:48:05:
Ich verstehe nun nicht weshalb ich noch keine antwort darauf bekommen habe. 


Ich auch nicht. Hast du mal bei deiner Behörde nachgefragt?
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HITACHI
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Antwort #2 - 06.03.2007 um 13:25:07
 
Ralf schrieb am 06.03.2007 um 12:34:16:


Hast du mal bei deiner Behörde nachgefragt?



Ja, ich habe bei der Behörde nachgefragt. Sie sagten mir sie wissen auch nicht wie lange es dauern wird.

Ein Antrag auf die Deutsche StA. Dauert es immer so lange oder bekommen es manche andere Leute schneller?


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ronny
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Antwort #3 - 06.03.2007 um 13:36:01
 
Zitat:
Ich auch nicht.


Bei Libanon nicht ganz abwegig:

§ 73 AsylVfG Zwinkernd

@HITACHI

Welchen Aufenthaltstitel hattest Du vor dem 01.01.2005 ?

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Antwort #4 - 06.03.2007 um 13:41:35
 
ronny schrieb am 06.03.2007 um 13:36:01:
Bei Libanon nicht ganz abwegig:

§ 73 AsylVfG Zwinkernd

@HITACHI

Welchen Aufenthaltstitel hattest Du vor dem 01.01.2005 ?



Vor Januar/2005 hatte ich eine Aufenthaltsbefugnis.
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ronny
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Antwort #5 - 06.03.2007 um 13:52:30
 
Hallo,

weißt Du nach welcher Rechtsgrundlage der Antrag läuft ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #6 - 06.03.2007 um 13:59:58
 
ronny schrieb am 06.03.2007 um 13:52:30:
Hallo,

weißt Du nach welcher Rechtsgrundlage der Antrag läuft ?

Grüße
Ronny Zwinkernd


Oh da fragst du mich aber was. Leider nein.
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Antwort #7 - 06.03.2007 um 14:35:59
 
HITACHI schrieb am 06.03.2007 um 13:25:07:
Ein Antrag auf die Deutsche StA. Dauert es immer so lange oder bekommen es manche andere Leute schneller?


Meine Frau : Abgabe Okt. 2005, Aufenthalt  erfüllt Dez. 2005 (3 Jahre in D.). Deutscher Pass Januar 2006.  19 Monate, habe ich, wenn alle Unterlagen und Bedingungen vorliegen, noch nie gehört. Bei uns ging es sehr schnell, aber von anderen habe ich gehört, das es in der Regel 3 Monate dauert.

Michael

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Blaise
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Antwort #8 - 06.03.2007 um 20:22:04
 
Hallo,

Zitat:
Bei uns ging es sehr schnell, aber von anderen habe ich gehört, das es in der Regel 3 Monate dauert.


Jetzt arbeite ich 8 Jahre in einer Einbürgerungsbehörde, eine solche "Regel" ist mir aber nicht bekannt.

Eine Bearbeitungszeit von 3 Monaten bei einer Einbürgerung ohne Entlassung aus der Staatsangehörigkeit ist schnell. Vor kurzem habe ich gelesen, dass man in Hessen durch den Einsatz moderner Kommunikationsmethoden die Bearbeitungszeit auf 3 Monate senken will.

In meiner Nachbarkommune (Rheinland-Pfalz) liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit ohne Entlassung aus der Staatsangehörigkeit bei 12 Monaten.
In unserer Behörde liegt die Bearbeitungszeit bei 3 Monaten - was wir nur durch großzügige Personalaufstockung erreicht haben (+33 %).

Bei Einbürgerungsanträgen die eine vorherige Entlassung bedingen, verlängert sich die Bearbeitung entsprechend um diese Zeit. Das kann manchmal bis zu 2 Jahre dauern.

Blaise
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HITACHI
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Antwort #9 - 06.03.2007 um 22:45:55
 
Also soviel mir die Sachbearbeiterin gesagt hat, muss ich mich nicht bei der bisherige Libanesische StA entlassen. Sie sagte mir, mir steht die Doppelte StA zu.

Was muss man den alles überprüfen wenn man die Deutsche StA beantragt? Mich wundert es nur weshalb diese 19 Monate.
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Mikael321
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Antwort #10 - 06.03.2007 um 23:18:49
 
Blaise schrieb am 06.03.2007 um 20:22:04:
Jetzt arbeite ich 8 Jahre in einer Einbürgerungsbehörde, eine solche "Regel" ist mir aber nicht bekannt.


Ich hätte auch üblicherweise schreiben können. Meinen Erfahrungen nach.

Und wenn die Einbürgerungszusage schon erteilt war, und die Entlassung vorliegt dauert es bei unserem Amt noch ca. 1 Woche bis zu Einbürgerung. Ich kann mir auch nicht vorstellen, das es länger dauert, denn in der Zeit zwischen Abgabe der Bürgerschaft und der Erteilung der Deutschen, wäre man ja Staatenlos.
Die Frau eines Freundes hat zb. die Einbürgerung bekommen, 1 Tag nachdem sie die Ausbürgerung aus Russland abgegeben hat .

Das es dabei regionale Unterschiede gibt, will ich nicht bezweifeln. Dauert denn eine NE genau so lange ? Da sind doch IHMO fast die gleichen Bedingungen wie bei der Einbürgerung .

Michael
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Blaise
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Antwort #11 - 09.03.2007 um 15:55:07
 
Hallo,

Mikael321 schrieb am 06.03.2007 um 23:18:49:
Ich hätte auch üblicherweise schreiben können. Meinen Erfahrungen nach.

Dann hätte ich wohl geschrieben, dass dies nicht meinen Erfahrungen entspricht. Aber meine Erfahrungen sind natürlich kein Maßstab.

Zitat:
Und wenn die Einbürgerungszusage schon erteilt war, und die Entlassung vorliegt dauert es bei unserem Amt noch ca. 1 Woche bis zu Einbürgerung.

Ob direkt nach Vorlage der Entlassung eingebürgert wird hängt vielleicht auch davon ab, wann der Antrag zuletzt überprüft wurde. Wird z.B. bei uns ein Jahr nach der letzten Überprüfung der Entlassungsnachweis vorgelegt, erfolgt gds. eine neue Überprüfung des Antrages (also die Abfragen bei Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz, Bundeszentralregister, Ausländerbehörde und evtl. Meldebehörde und Sozialleistungsträger). Wenn alle Anfragen zurück sind und alles ok ist, erfolgt die Einbürgerung.

Zitat:
Ich kann mir auch nicht vorstellen, das es länger dauert, denn in der Zeit zwischen Abgabe der Bürgerschaft und der Erteilung der Deutschen, wäre man ja Staatenlos. 

Nicht nur wäre, sondern ist. Aber das ist doch nicht schlimm.

Zitat:
Die Frau eines Freundes hat zb. die Einbürgerung bekommen, 1 Tag nachdem sie die Ausbürgerung aus Russland abgegeben hat .

Schön. Aber was soll mir das sagen? btw. in unserer Kommune werden Einbürgerungen nur in einer offiziellen Feierstunden durchgeführt. Solche Einbürgerungsfeiern erfolgen ca. 4-6 im Jahr. Zwischendurch wird nur eingebürgert, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Zitat:
Das es dabei regionale Unterschiede gibt, will ich nicht bezweifeln.

Nicht nur regionale - da gibt es schon Unterschiede von Behörde zu Behörde.

Zitat:
Dauert denn eine NE genau so lange ? Da sind doch IHMO fast die gleichen Bedingungen wie bei der Einbürgerung

Na, das sehe ich als Mitarbeiter einer Einbürgerungsbehörde aber schon etwas anders.

Blaise
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Antwort #12 - 17.03.2007 um 15:58:00
 
also beim mir hat ca. 6 Wochen gedauert ...ich lebe seit 30 jahre in Deutschland...komisch bei dir.
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HITACHI
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Antwort #13 - 02.08.2007 um 23:56:26
 
Hallo und Guten Tag,

Ich wollte nur mal bescheid sagen das wir Heute den 02. August. 2007 haben und ich noch keine antwort von der EBH bekommen habe.

Im Mai habe ich ein Brief an der EBH geschickt was da drin steht, wie weit sie schon mit meinen Antrag gekommen sind.

Die Dame hat mir zurück geschrieben das sie mit der Prüfung noch nicht fertig ist und ich mich noch gedulden muss. Ich bin jetzt vor kurzem Arbeitslos geworden. Ist das eine Hinderniss über einen Antrag auf die Deutsche Staatsangehörogkeit?

Lieben Dank an alle und freue mich auf weitere infos was ich nun machen soll.

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Antwort #14 - 05.08.2007 um 10:17:01
 
spider73 schrieb am 17.03.2007 um 15:58:00:
also beim mir hat ca. 6 Wochen gedauert ...ich lebe seit 30 jahre in Deutschland...komisch bei dir.


Wenn Du eingebürgert bist, warum schreibst Du dann, daß Du die türkische Staatsangehörigkeit hast ?
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