Hallo,
Mikael321 schrieb am 06.03.2007 um 23:18:49:Ich hätte auch üblicherweise schreiben können. Meinen Erfahrungen nach.
Dann hätte ich wohl geschrieben, dass dies nicht meinen Erfahrungen entspricht. Aber meine Erfahrungen sind natürlich kein Maßstab.
Zitat:Und wenn die Einbürgerungszusage schon erteilt war, und die Entlassung vorliegt dauert es bei unserem Amt noch ca. 1 Woche bis zu Einbürgerung.
Ob direkt nach Vorlage der Entlassung eingebürgert wird hängt vielleicht auch davon ab, wann der Antrag zuletzt überprüft wurde. Wird z.B. bei uns ein Jahr nach der letzten Überprüfung der Entlassungsnachweis vorgelegt, erfolgt gds. eine neue Überprüfung des Antrages (also die Abfragen bei Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz, Bundeszentralregister, Ausländerbehörde und evtl. Meldebehörde und Sozialleistungsträger). Wenn alle Anfragen zurück sind und alles ok ist, erfolgt die Einbürgerung.
Zitat:Ich kann mir auch nicht vorstellen, das es länger dauert, denn in der Zeit zwischen Abgabe der Bürgerschaft und der Erteilung der Deutschen, wäre man ja Staatenlos.
Nicht nur wäre, sondern ist. Aber das ist doch nicht schlimm.
Zitat:Die Frau eines Freundes hat zb. die Einbürgerung bekommen, 1 Tag nachdem sie die Ausbürgerung aus Russland abgegeben hat .
Schön. Aber was soll mir das sagen? btw. in unserer Kommune werden Einbürgerungen nur in einer offiziellen Feierstunden durchgeführt. Solche Einbürgerungsfeiern erfolgen ca. 4-6 im Jahr. Zwischendurch wird nur eingebürgert, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Zitat:Das es dabei regionale Unterschiede gibt, will ich nicht bezweifeln.
Nicht nur regionale - da gibt es schon Unterschiede von Behörde zu Behörde.
Zitat:Dauert denn eine
NE genau so lange ? Da sind doch IHMO fast die gleichen Bedingungen wie bei der Einbürgerung
Na, das sehe ich als Mitarbeiter einer Einbürgerungsbehörde aber schon etwas anders.
Blaise