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Wie lange noch warten? (Gelesen: 7.948 mal)
Shqip20
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Flensburg, Schleswig-Holstein, Germany
Flensburg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch/Kosovar
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Antwort #30 - 11.03.2008 um 20:07:09
 
Aletheia schrieb am 10.03.2008 um 19:24:03:
Es ist so schön gute Nachrichten zu lesen, danke HITACHI,
gedanklich feiere sicherlich nicht nur ich mit.



Hat man denn dir gesagt wieso das so lange Dauert? Ich habe auch 8 Monate gewartet aber aber dass ist noch nichts im vergleich zu dir? Da wäre ich sauer!
Ich habe auch einen RA angewiesen, weil die SA meinte dass mein Antrag nicht statt gegeben wird und was war ich habe sie. Aber dass ist Ärgerlich, die Gebühren für die  StA sind nicht gerade billig (Im vergleich zu anderen Doku.)und dann muss man einen Ra bezahlen. Griesgrämig Lippen versiegelt
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HITACHI
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DEUTSCH/LIBANON
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Antwort #31 - 11.03.2008 um 23:35:22
 
Hi,

Bis jetzt habe ich nur einen schreiben bekommen. Ich habe die Sachbearbeiterin angerufen um einen Termin zunehmen, damit ich erstmal die Urkunde abholen soll. Wieso es so lange gedauert hat, bleibt dir Frage leider offen. Die möchten mir keine Auskunft darüber geben. Sie sagten immer zur mir es sei in der Bearbeitung. Die Gebühren habe ich ein Teil davon bezahlt. Den Rest benötige ich nicht bezahlen, weil ich ALG II bekomme. Na was soll’s, wichtig ist ich hab sie bekommen.

Gruß Hitachi
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Krolik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #32 - 18.03.2008 um 20:45:49
 
wolbe schrieb am 11.03.2008 um 08:33:54:
Und hier ist
das Problem
. Was ist hinreichend intensiv?

Da gibt es u.a. ein Urteil des VG Berlin (Az. 2 A 93.03). In diesem Urteil werden extrem hohe Anforderungen an den Einbürgerungsbewerber gestellt. <...>

Dies dürfte in der Praxis aber fast nicht nachweisbar sein.

Das Problem ist es, dass die bittere Wahrheit nur in diesem Forum (und nicht von den Mitarbeitern der zuständigen Verwaltungsbehörde u.zw. während der Antragseinreichung, wie früher) erläutert wird. Sonst hätten manche ausländische Familien noch bisschen Geld sparen können.

Die finanziellen Schäden, die aufgrund einer unzureichenden Beratungsqualität der Verwaltungsbehörde entstehen, gelten jedoch in manchen hochentwickelten Ländern als erstattungspflichtig...  :sauer:
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