Zitat:Außerdem meinte SB, dass sie selbst sein Antrag nach § 8 nicht prüfen kann, nur wenn er ein Einspruch auf die Ablehnung nach § 10 stellt, dann wird sein Verfahren weitergeleitet und dort kann es entschieden werden!
Hat denn der Antragsteller den §10 auf den Antrag geschrieben?
Ansonsten ist es die Aufgabe des SBs zu beurteilen nach welchem § der Antrag zu bearbeiten ist.
Kurz: Wenn der ANtragsteller keine rechtsgrundlage auf den Antrag schreibt, ist die Auskunft des SBs wahrscheinlich nicht richtig, zumindest aus meiner Sicht.
Zitat:Es wurde ihm gesagt, dass grundsätzlich ja, aber er muss 60 Monate REntenversicherungszahlungen nachweisen.
Dazu hab ich nichts gefunden
Ich würde sagen wenn §10 wegen der Duldungssache nicht geht, wäre §8 die beste und vielversprechenste Alternative.
Um welches Bundesland geht es denn?