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Einbürgerung bei fehlender Registrierung (Gelesen: 1.886 mal)
carmenia
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Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: aserbaidschanische
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung bei fehlender Registrierung
19.02.2007 um 18:24:25
 
Halloo .
Hier ist Sejla aus Aserbaydschan.
Ich habe auch ein-paar Frage.
Aber leider mein deutsch ist nicht so gut.Und ich schime mich auf meine Fehler.Trozdem ich möchte fragen.
Ich bin in Deutschland ,seit dezember 2002.verheiraten.Bis jetzt habe ich in Aserbaidschanische Botschaft nicht registriert,weil ich wuste das muss so sein.
Jetzt,kommt zeit und ich möchte bekommen deutsche staatsangehörigkeit.Darf ich meine Papiere nach Botschaft schicken?Und welche Chanse habe ich.
Danke.
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« Zuletzt geändert: 19.02.2007 um 21:45:34 von Ralf »  
 
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DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung bei fehlender Registrierung
Antwort #1 - 19.02.2007 um 20:35:49
 
carmenia schrieb am 19.02.2007 um 18:24:25:
Ich bin in Deutschland ,seit dezember 2002.verheiraten.Bis jetzt habe ich in Aserbaidschanische Botschaft nicht registriert,weil ich wuste das muss so sein.
Jetzt,kommt zeit und ich möchte bekommen deutsche staatsangehörigkeit.Darf ich meine Papiere nach Botschaft schicken?Und welche Chanse habe ich.



wieso muss es so sein ? Mit wem bist Du verheiratet und was meinst Du mit Chance ?
Die Idnetität sollte bei Einbürgerung schon feststehen, denn eine Entlassung aus der jetzigen Staatsangehörigkeit ist damit verbunden.
Mickey Mouse aus Entenhausen wird in D nicht eingebürgert !  Zwinkernd


DC
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« Zuletzt geändert: 19.02.2007 um 21:45:48 von Ralf »  
 
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Ralf
i4a-team
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung bei fehlender Registrierung
Antwort #2 - 19.02.2007 um 22:36:47
 
Du wirst doch sicher einen gültigen Pass besitzen, oder?

Wenn ansonsten die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt sind, wirst du
eine Einbürgerungszusicherung erhalten. Damit ist dann die Entlassung aus der
bisherigen Staatsangehörigkeit zu beantragen. Spätestens dann müssen erforder-
liche Registrierungen nachgeholt werden.

Um Zeit zu sparen, sollte das also schon jetzt erledigt werden.
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...
 
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Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.02.2007 um 14:35:54
 
carmenia schrieb am 19.02.2007 um 18:24:25:
Aber leider mein deutsch ist nicht so gut.Und ich schime mich auf meine Fehler.Trozdem ich möchte fragen.
Ich bin in Deutschland ,seit dezember 2002.verheiraten.


Ist keine Schande, immerhin versteht man, was Du meinst.

Bis zur Einbürgerung solltest Du allerdinhgs noch an Deinen Deutschkenntnissen feilen. Hast Du einen Integrationskurs belegt?

Gruß, ULF
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