Hi,
brauche drindend einen Rat!
Habe vor einem Monat einen Antrag (§10, judischer Fluechtling) gestellt. Nach § 12
StAG habe ich das Recht, meine fruehre Staatsangehoerigkeit zu behalten.
Die Frau aus der Eeinb.behoerde hat mich aber gezwungen, die Frage im Antrag "ich verpflichte mich, nach schriftlicher Zusicherung....alle Schritte...um meine jetzige Staatsangehoerigkeit aufzugeben". Dabei hat sie mir "versprochen": "Sie werden schon unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebuergert, aber wenn sie mit "nein" beantworten, bedeutet dies (wenn sich das Gesetz aendert) eine automatische Absage".
Jetzt die Frage - soll ich der guten Frau glauben, das ich trotz "ja" im Antrag meine russische Staats.keit spaeter nicht aufgeben muss?
Oder soll ich ihr einen Brief schreiben, wo ich die Frage im Antrag doch mit "nein" beantworte, weil ich das Recht habe, so zu antworten?
Oder soll ich lieber persoenlich mit ihr (bzw. mit Vorgesetztem) nochmal sprechen?
Oder soll ich alles so lassen, wie es ist?
Brauche den Rat