Einmal etwas nicht konkret nachgefragt - und schon hat man das grosse Flattern
Vergangenes Jahr bekam meine Stieftochter ihren Aufenthaltstitel nur bis zum 09.01.2007 ausgestellt, da sie am 10.01.2007 das 18. Lebensjahr vollendet(e) und deshalb zu diesem Zeitpunkt neu geprüft werden müsse.
Am 05.01.2007 war ich zwecks Verlängerung ihrer
AE mit ihr bei der
ABH, wo sich jedoch herausstellte, dass ich noch ein Dokument beizubringen hätte, um die Verlängerung der
AE abschliessen zu können. So bekam sie vorläufig nur eine Fiktionsbescheinigung mit Gültigkeit bis zum 04.04.2007 ausgestellt.
Am Sonntag den 07.01. bekam sie von ihrer in der Ukraine lebenden Oma (ihr Herkunftsland) die erschreckende Nachricht, dass ein naher Familienangehöriger infolge eines Autounfalls so schwer verletzt wurde, dass sich dieser nun in einem sehr kritischen und sogar 'ungewissen' gesundheitlichen Zustand befindet...
... worauf meine Frau beschloss, unverzüglich mit ihrer Tochter (meiner Stieftochter) in die Ukraine zu reisen, um ggf. noch rechtzeitig 'Abschied' von dieser Person nehmen zu können.
Am Dienstag, den 09.01. sind beide mit dem Bus nach Ukraine abgereist - noch am gleichen Tag um Mitternacht (als sie bereits Polen durchreisten) wurde ihre
AE ungültig - und unterwegs hatte sie dann auch ihr 18. Lebensjahr vollendet und ist nun volljährig.
Im festen Glauben, die ausgestellte Fiktionsbescheinigung gelte als EU weit gültige vorläufige Verlängerung ihrer
AE hatten wir keinerlei Bedenken.
In der UA wurde meiner Frau von einem Bekannten nun jedoch gesagt, dass ihre Tochter/meine Stieftochter beim Versuch der Wiedereinreise in die EU 'damit' möglicherweise an der ukrainisch/polnischen Grenze zurückgewiesen werden könnte.
Und jetzt haben wir zur Tragödie in der Familie noch die Ungewissheit mit der Fiktionsbescheinigung im Nacken! Die Ungewissheit, ob meine Stieftochter damit überhaupt wieder hierher einreisen kann!
Ein evtl. erneuter Visumsantrag auf Familienzusammenführung scheided nun auch von vorneherein aus, da sie inzwischen das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die evtl. Beantragung eines Transitvisums für die Rückreise durch Polen haben wir versäumt, da wir es für nicht nötig erachteten...
... und nun sind wir am Ende unserer Weisheit angelangt und wissen nicht mehr weiter!
Wer kann uns sagen, ob es mit 'nur' der Fiktionsbescheinigung zur abgelaufenen
AE im Pass überhaupt Probleme geben wird - und falls ja, wer kann uns konkrete Hinweise geben, wie wir 'das sinkende Schiff' überhaupt noch retten können?
Ich danke euch schon jetzt für jeden Hinweis!
Sergej