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Wiedereinreise in die EU 'nur' mit Fiktionsbeschei (Gelesen: 4.175 mal)
novosibir
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12.01.2007 um 04:20:22
 
Einmal etwas nicht konkret nachgefragt - und schon hat man das grosse Flattern  Traurig

Vergangenes Jahr bekam meine Stieftochter ihren Aufenthaltstitel nur bis zum 09.01.2007 ausgestellt, da sie am 10.01.2007 das 18. Lebensjahr vollendet(e) und deshalb zu diesem Zeitpunkt neu geprüft werden müsse.

Am 05.01.2007 war ich zwecks Verlängerung ihrer AE mit ihr bei der ABH, wo sich jedoch herausstellte, dass ich noch ein Dokument beizubringen hätte, um die Verlängerung der AE abschliessen zu können. So bekam sie vorläufig nur eine Fiktionsbescheinigung mit Gültigkeit bis zum 04.04.2007 ausgestellt.

Am Sonntag den 07.01. bekam sie von ihrer in der Ukraine lebenden Oma (ihr Herkunftsland) die erschreckende Nachricht, dass ein naher Familienangehöriger infolge eines Autounfalls so schwer verletzt wurde, dass sich dieser nun in einem sehr kritischen und sogar 'ungewissen' gesundheitlichen Zustand befindet...

... worauf meine Frau beschloss, unverzüglich mit ihrer Tochter (meiner Stieftochter) in die Ukraine zu reisen, um ggf. noch rechtzeitig 'Abschied' von dieser Person nehmen zu können.

Am Dienstag, den 09.01. sind beide mit dem Bus nach Ukraine abgereist - noch am gleichen Tag um Mitternacht (als sie bereits Polen durchreisten) wurde ihre AE ungültig - und unterwegs hatte sie dann auch ihr 18. Lebensjahr vollendet und ist nun volljährig.

Im festen Glauben, die ausgestellte Fiktionsbescheinigung gelte als EU weit gültige vorläufige Verlängerung ihrer AE hatten wir keinerlei Bedenken.

In der UA wurde meiner Frau von einem Bekannten nun jedoch gesagt, dass ihre Tochter/meine Stieftochter beim Versuch der Wiedereinreise in die EU 'damit' möglicherweise an der ukrainisch/polnischen Grenze zurückgewiesen werden könnte.

Und jetzt haben wir zur Tragödie in der Familie noch die Ungewissheit mit der Fiktionsbescheinigung im Nacken! Die Ungewissheit, ob meine Stieftochter damit überhaupt wieder hierher einreisen kann!

Ein evtl. erneuter Visumsantrag auf Familienzusammenführung scheided nun auch von vorneherein aus, da sie inzwischen das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die evtl. Beantragung eines Transitvisums für die Rückreise durch Polen haben wir versäumt, da wir es für nicht nötig erachteten...

... und nun sind wir am Ende unserer Weisheit angelangt und wissen nicht mehr weiter!

Wer kann uns sagen, ob es mit 'nur' der Fiktionsbescheinigung zur abgelaufenen AE im Pass überhaupt Probleme geben wird - und falls ja, wer kann uns konkrete Hinweise geben, wie wir 'das sinkende Schiff' überhaupt noch retten können?

Ich danke euch schon jetzt für jeden Hinweis!

Sergej
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Antwort #1 - 12.01.2007 um 07:57:01
 
Visums-/aufenthaltstechnisch darf man nicht EU und Schengen verwechseln!
Das Problem ist dabei aber wohl nicht "Schengen", denn die deutsche FB ist im Schengen-Raum tatsächlich ein gültiger Titel.
Dummerweise ist Polen aber nicht Schengen!
Evtl. Visum (kann auch Transit sein) für Polen beantragen. Dann sollte das Problem eigenlich gelöst sein. Evtl. Besser ein "richtiges" Visum für Polen, falls die Polen ansonsten den Titel zur Weiterreise sehen wollen und evtl. mit der FB ein Problem haben.
Visumsantrag müsste von Ukraine aus möglich sein.

Wenn alle Stricke reissen: Direktflug nach Schengenland ohne Transit durch nicht-Schengenstaaten.
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Antwort #2 - 12.01.2007 um 17:07:19
 
Wenn ich nicht ganz falsch liege, hat Polen ein Transitrecht für Aufenthaltstitelinhaber eingeführt. Dafür spricht ja, dass sie mit dem noch gültigen AT ohne Transitvisum durch Polen reisen konnte.

Da die Fiktionsbescheinigung (bei entsprechendem Kreuzel, es gibt verschiedene Möglichkeiten der Wirksamkeit der FB) auch durch Polen als deutscher AT gewertet werden muss (dahingehend wird "Schengen" auch durch Polen schon angewandt), gilt das gleiche Transitrecht wie bei gültigem AT auf der ersten Reise.

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novosibir
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Antwort #3 - 12.01.2007 um 17:22:46
 
Danke für die Tipps!

@ daniggo

In der FB heisst es auf Seite 3:

Zitat:
Die Inhaberin/der Inhaber dieser Bescheinigung hat bei der unten genannten Behörde die Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels beantragt.

Bis zur Entscheidung der Auländerbehörde über diesen Antrag gilt


von den 3 Möglichkeiten ist die letzte angekreuzt, die besagt:

Zitat:
der Aufenthaltstitel als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG)


Nur weiss ich nicht, ob sich dies nur auf den weiteren Aufenthalt in Deutschland begrenzt, oder für den gesamten Schengenraum Gültigkeit hat.

Im letzteren Falle müsste sie ja an der ukr./polnischen Grenze problemlos passieren und ebenso durch Polen nach Deutschland transitieren dürfen.

Kannst du meinen Fall konkretisieren?

Danke!

Sergej
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Mick
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Antwort #4 - 12.01.2007 um 17:29:10
 
novosibir schrieb am 12.01.2007 um 17:22:46:
Kannst du meinen Fall konkretisieren?


Hi,
genau das ist die Bescheinigung, die als Schengentitel
hinterlegt wurde.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Antwort #5 - 12.01.2007 um 17:30:22
 
Zitat:
Kannst du meinen Fall konkretisieren?

Deutsche FB gilt als Titel in Schengenland
Gilt vielleicht/wahrscheinlich auch in Polen.
Mit Glück weiß das auch der polnische Grenzer (oder haben die immer noch deutsche Hilfe?)
Jedenfalls würde ich mich nicht unbedingt auf irgendwelche Infos in diesem Forum verlassen. Bei Pech darf deine Stieftochter nämlich an der PL/UA Grenze den Bus verlassen. Kann se sich hinterher beschweren - bringt aber dann auch nix mehr.

Entweder rufst du hier bei der polnischen in Berlin an, oder sie wendet sich die polnische Botschaft in Kiew.
Wenn die sagen: "OK", dann wohl OK.
Wenn die sagen: "Njet", dann besser extra-Transitvisum

Die FBs sind nicht so supertoll bekannt, da kann es (besonders an den Aussengrenzen) evtl. Probleme geben. Und wer will die schon?
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novosibir
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Antwort #6 - 12.01.2007 um 17:39:28
 
Mick schrieb am 12.01.2007 um 17:29:10:
Hi, genau das ist die Bescheinigung, die als Schengentitel
hinterlegt wurde.

Wenn ich deinen Satz richtig verstehe, heisst das also, dass sie problemlos wiedereinreisen kann - ohne sich erst ein Transitvisum durch Polen besorgen zu müssen - und ohne eine Zurückweisung an der Grenze befürchten zu müssen?!?

Und heisst weiter, dass der Typ in der Ukraine mit seinem Halbwissen meine Frau, meine Stieftochter und mich nur kirre gemacht hat und hätte besser schweigen sollen?

Ich will nicht aufdringlich erscheinen, aber dennoch bitte ich zur Sicherheit noch um eine kurze verbale Bestätigung meines oben dargelegten Verständnisses der Situation!

Danke!

Sergej
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Antwort #7 - 12.01.2007 um 17:44:00
 
novosibir schrieb am 12.01.2007 um 17:39:28:
Wenn ich deinen Satz richtig verstehe, heisst das also, dass sie problemlos wiedereinreisen kann - ohne sich erst ein Transitvisum durch Polen besorgen zu müssen - und ohne eine Zurückweisung an der Grenze befürchten zu müssen?!?

Hi,
Du solltest meine Antwort im Zusammenhang mit der
Antwort #2 sehen. Die dort getroffene Aussage stammt
nicht von mir. Ich bin kein Grenzer und bin mir auch
nicht sicher, in wie weit die Schengenregularien in dieser
Beziehung in Bezug auf Polen Anwendung finden. Für
Spanien z.B. würde ich Dir ein positives Signal senden Zwinkernd
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Zitat:
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Antwort #8 - 12.01.2007 um 17:44:36
 
Das mit der FB als Titel ist noch nicht so alt:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1116515235/15

Zitat:
Oder die Österreicher waren schnell und die Einreise erfolgte nach dem 09.09.05 ... seit diesem Tag ist die Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG im deutschen Teil der Anlage 11 des Gemeinsamen Handbuches Schengen aufgenommen.
D.h. Reisen innerhalb des Schengenraumes als auch die Einreise über einen anderen Schengenstaat sind -unter Berücksichtigung Art. 5 Abs. 1 SDÜ- möglich.
Das betrifft allerdings nicht die Fiktionsbescheinigungen nach § 81 Abs. 3 Satz 1 und 2 AufenthG.
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Antwort #9 - 12.01.2007 um 18:02:11
 
Nochmals vielen Dank an alle für die hilfreichen Tipps!

Dennoch werde ich...

inge schrieb am 12.01.2007 um 17:30:22:
Entweder rufst du hier bei der polnischen in Berlin an, oder sie wendet sich die polnische Botschaft in Kiew.
Wenn die sagen: "OK", dann wohl OK.
Wenn die sagen: "Njet", dann besser extra-Transitvisum

Die FBs sind nicht so supertoll bekannt, da kann es (besonders an den Aussengrenzen) evtl. Probleme geben. Und wer will die schon?


... dies gleich am Montach tun, um evtl. auftretenden Problemen infolge evtl. nicht aktuell informierter polnischer Grenzer bestmöglichst entgegenwirken zu können.

Ja - 's is tatsächlich so, dass an den Ostgrenzen doch immer wieder Ereignisse geschehen, die eigentlich nicht passieren dürften. Nach inzwischen zahlreichen RF und UA Reisen könnt' ich da schon ein Lied davon singen...

Sergej
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Antwort #10 - 14.01.2007 um 20:51:50
 
Zitat:
du hast dort doch schon Antworten bekommen und wolltest selbst noch nachfragen. wenn noch irgendwas unklar ist, bitte im alten Thread weitermachen, alles andere verwirrt nur  

So hatte ich das auch gedacht, deshalb hatte ich nur den Link zu diesem Thread dort gepostet und nicht nochmals mein gesamtes Initialposting  Zwinkernd

Ich mags auch nicht, wenn Leute kreuz & quer posten und du selbst dann gar nimmer weisst, wo du antworten sollst oder ob es jemand anderes woanders ohnehin schon getan hat.

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Antwort #11 - 16.01.2007 um 13:37:21
 
Wie sich inzwischen herausgestellt hat, waren meine oben geschilderten Bedenken unnötig!

Falls jemand irgendwann in Zukunft mit 'nur' einer Fiktionsbescheinigung zum abgelaufenen Aufenthaltstitel aus einem Nicht-EU bzw. Nicht-Schengen Staat (hier Ukraine) durch Polen transitieren will und der polnische Grenzer eine Fiktionsbescheinigung nicht kennen oder nicht anerkennen will, dann sollte er ihn auf folgenden polnischen Weblink verweisen:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2006:247:0001:01:PL:H...

Etwas nach unten gescrollt kommt 'NIEMCY', was Deutschland heisst - und dort ist für den dann auf polnisch punktgenau nachzulesen, dass diese Fiktionsbescheinigung ein uneingeschränkt gültiges Dokument ist und anzuerkennen ist, sofern auf dessen Seite 3 der Punkt:

"
Bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über diesen Antrag gilt
der Aufenthaltstitel als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG)."

angekreuzt ist  ;)

Diesen Link samt Inhalt als word Dokument habe ich meiner Frau nun auch in die Ukraine geschickt, damit sie dies notfalls an der Grenze vorlegen kann.

Sergej
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Antwort #12 - 18.01.2007 um 23:20:42
 
Nur zur allgemeinen Information und als Hilfe für diejenigen, die irgendwann in die gleiche oder ähnliche Situation geraten:

Meine Frau hat zusammen mit ihrer Tochter - die nur über eine abgelaufene AE & Fiktionsbescheinigung verfügt (s.o.) - bereits vor 20 Stunden völlig problemlos die ukr./polnische Grenze und inzwischen auch die poln./deutsche Grenze passiert. Die Grenzer sind offensichtlich sehr gut über aktuelle Bestimmungsänderungen informiert und auch die in die Ukr. gemailten Unterlagen erwiesen sich als völlig entbehrlich.

Jetzt macht mir nur noch der Orkan 'Kyrill' Sorgen, der den Bus auf der Autobahn nach Aussage meiner Frau gehörig hin- und herschüttelt.

Die derzeitige Reisegeschwindigkeit des Busses soll ca. 30...40km/h betragen... auf der Autobahn  Schockiert/Erstaunt

Sergej
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