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Mehr als 6 Monate ins Ausland ohne die AE zu verli (Gelesen: 3.440 mal)
delacruz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mehr als 6 Monate ins Ausland ohne die AE zu verli
23.12.2006 um 17:24:14
 
Hallo zusammen,
ich hoffe, meine Frage liegt hier richtig.

Meine Frau (Kolumbianerin) lebt mit mir in Deutschland, Heirat vor über drei Jahren. Mitte 2005 bis Mitte 2006 waren wir zusammen in Kolumbien, die Leute in der ABH waren sehr nett und ließen meiner Frau ihre AE.

Nun sind wir zurück und nachdem sie eine Zeitlang gejobbt hat, hat meine Frau nun eine (auf 11 Monate befristete) Arbeit in Mittelamerika gefunden. Da dort ihr Studium anerkannt wird, kann sie eben auch in ihrem Interessenbereich arbeiten und nicht nur langweilig jobben - daher möchte sie die Chance nutzen, um gleichzeitg Praxiserfahrung für spätere Arbeit hier in BRD zu sammeln.

Nun waren wir bei der ABH und uns wurde mitgeteilt, dass sie ihre AE verlieren würde, wenn sie länger weggehen würde als sechs Monate, da es sich um keinen befristeten Aufenthalt (entsandt von einer deutschen Firma) handelt. Sie wird dort mit einer US-amerikanischen Stiftung tätig sein.

Diese Probleme kannten wir leider nicht und sind jetzt noch gestresster als ohnehin schon (Vier bis fünf Visumanträge, Verträge, Flüge, und jetzt noch dieses Problem nebenher...).

Weiß einer, inwiefern da noch eine Ausnahme gemacht werden könnte?
Uns wurde gesagt, wir sollten einen schriftlichen Antrag einreichen, was wir natürlich auch tun werden - aber sie müsste spätestens Mitte Januar abreisen - sonst verliert sie die Stelle. Die Leute in unserer ABH sind eigentlich immer supernett und ich hoffe, dass sie uns noch eine Ausnahme zustehen - unter welchen Gründen könnte dies geschehen?

Wäre einfach für Hinweise und Einschätzungen dankbar:
Wie wahrscheinlich ist es, dass noch eine Ausnahme gemacht wird?
Auf welcher Grundlage?
Wie schnell könnte so eine Erlaubnis erteilt werden?
Ebenso interessiert mich der Paragraph mit der Sechs-Monats-Frist - konnte den leider im AuslG nicht finden...

Vielen Dank im Voraus und schöne Weihnachten an alle info4aliens!!
Hoffe, die Frage ist nicht zu schwammig, vielleicht hat ja jemand Erfahrung?!
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Miss Piggy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mehr als 6 Monate ins Ausland ohne die AE zu v
Antwort #1 - 23.12.2006 um 18:36:35
 
einfach den antrag bei der ALB stellen, die frist des § 51 abs.1  Nr. 7 aufenthg auf 11 monate zu verlängern. Augenrollen

als aussenstehender sehe ich aber auch nicht so das problem, da jederzeit ein neues visum (von der botschaft) ausgestellt werden muss, wenn die familiäre lebensgemeinschaft nach den 11 monaten wieder in deutschland hergestellt werden soll.  Smiley  

SUERTE !

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USS Swinetrek
 
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
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Antwort #2 - 23.12.2006 um 19:19:36
 
Hallo delacruz,

muss sie denn wirklich die ganzen 11 Monate 'am Stück' vor Ort sein, ohne zwischenduch hier mal Urlaub machen zu können?

Stiftung klingt irgend wie nach Entwicklungshilfe, Umweltschutz, humanitärem Egagagement oder dgl.
Hat diese Stiftung evtl. ein entspr. Profil?

Das könnte man ggf's bei der Begründung des Antrages anführen und ferner darauf verweisen, dass die Wahrnehmung einer qualifikationsgerechten Berufstätigkeit im Ausland in keiner Weise den Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft berührt, sondern letzere stärkt.

Ferner gilt ja die Arbeit offenbar auch der Absicherung der Chancen Deiner Gattin am dt. Arbeitsmarkt und somit dauerhaften der Sicherstellung ihres Lebensunterhalts unabhängig von Sozialleistungen.

Das Ihr um den Verlust der AE fürchtet ist verständlich (zumindest mir.)

Also: Viel Erfolg und frohe Weihnachten
Zeppelin
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delacruz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 27.12.2006 um 00:17:53
 
Hallo Ihr beiden,
schon mal ganz herzlichen Dank für Eure Antworten!
Haben nun mal zusammen ein Schreiben aufgesetzt und hoffen um Wohlwollen der ABH.

Ja, es handelt sich bei der Tätigkeit um einen vorübergehenden Job bei einer sozialen Organisation und wir sind auch der Meinung, dass dies ihre Chancen auf dem hiesigen Arbeitsmarkt erhöht... werde mich nochmal melden, wenn wir eine Antwort haben, zur Info für andere Interessierte.

Schöne Grüße
dlc
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delacruz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mehr als 6 Monate ins Ausland ohne die AE zu v
Antwort #4 - 11.01.2007 um 11:36:20
 
Juchu, es hat geklappt, dies hier nur noch als Info!
Haben den Antrag gestellt, Schreiben der Organisation beigelegt und kurze Zeit später kam der Bescheid. Danke nochmal für die Hilfe!
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borat_after_shave
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Welche Dokumente/Unterlagen sind vorzuzeigen?
Antwort #5 - 11.01.2007 um 11:56:02
 
Hallo Experten,

weiß viellicht jemand, welche konkrete Dokumente/Unterlagen die ABH für den Antrag auf die Fristverlängerung benötigt? Müssen diese auch übersetzt werden? Für Antworten wäre ich sehr dankbar danke.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Welche Dokumente/Unterlagen sind vorzuzeigen?
Antwort #6 - 11.01.2007 um 13:07:48
 
borat_after_shave schrieb am 11.01.2007 um 11:56:02:
weiß viellicht jemand, welche konkrete Dokumente/Unterlagen die ABH für den Antrag auf die Fristverlängerung benötigt?

Hi,
kommt darauf an, warum die Fristverlängerung beantragt
wird. Bei einer Abordnung des Arbeitgebers wäre es sicher
eine Bestätigung des Arbeitgebers. Lässt sich letztlich nur
im Einzelfall klären.

Zitat:
Müssen diese auch übersetzt werden?

Da kannst Du von ausgehen, da die Amtssprache nunmal
Deutsch ist. Ausnahmen dürften da selten sein, sind aber
nicht auszuschließen, wenn der Sachbearbeiter die be-
treffende Sprache beherrscht und dann noch bereit ist,
selbst eine Art Übersetzung zu fertigen (damit es in der
Akte nachvollziehbar bleibt).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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borat_after_shave
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mehr als 6 Monate ins Ausland ohne die AE zu v
Antwort #7 - 21.01.2007 um 12:05:11
 
Hallo Mick,

vielen Dank für die nette Antwort  Durchgedreht
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