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pass (Gelesen: 2.153 mal)
svetik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: weissrussisch
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08.12.2006 um 15:16:01
 

Schönen guten tag
  Ich habe paar Fragen an Ihnen.
  Ich bin Weißrussin. Ich habe mit einem Deutschen verheiraten in Dänemark. Jetzt möchte ich mein Pass  wechseln. Aber habe ein Problem. In unsere Heiratsurkunde von Dänemark steht nichts, dass ich Name von meinem Mann angenommen habe. Was soll ich jetzt machen um ein Neuen Pass auf Name meines Mannes bekommen? Würde es reichen, wenn ich hier ein Familien Buch machen lasse. Oder  wird es auch nicht in Weißrussland anerkannt?
  Und noch eine frage.
  Kann ich jetzt eine Aufenthaltserlaubnis machen?
  Und welche Unterlagen brauche ich dafür?
  Vielen Dank


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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 08.12.2006 um 15:46:39
 
Bzgl. Namensrecht wird dir einer der Standesamtexperten sicherlich was sagen können (schubs Personenstandsrecht?).
Evtl. kannst du auch hier infos bekommen:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1124738859

Wegen AE und Heirat in DK:
- Welchen Aufenthaltstitel hast du denn JETZT?
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svetik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: weissrussisch
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Antwort #2 - 08.12.2006 um 16:36:19
 
Hallo! Da bin ich wieder:)
   jetzt habe ich aufenthaltserlaubnis § 28 Abs 1, mit einem Erlaubnis für den arbeit. Aber das ist nur für ein Jahr:(
lg Svetik
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #3 - 08.12.2006 um 16:52:47
 
Zitat:
jetzt habe ich aufenthaltserlaubnis § 28 Abs 1, mit einem Erlaubnis für den arbeit. Aber das ist nur für ein Jahr

Da fragt man sich unwillkürlich wo das Problem ist ...

Die AE wird immer erstmal befristet erteilt. 1-3 Jahre - das hängt von der ABH und vom Einzelfall ab. Eine Verlängerung der AE nach §28 ist aber (so die Ehe noch besteht etc) nur eine Formsache. Man geht kurz vor Ablauf hin, beantragt neu, kommt ein paar Tage später wieder und fettich is.
Hat man drei Jahre rum und erfüllt die Voraussetzungen (Ehe, Geld, etc) kann man eine unbefristete AE (=NE) beantragen, oder alternativ zusätzlich auch gleich die Einbürgerung (yada yada etc).

Bleibt als Problem nur noch das Namensrecht, was aber wohl etwas komplizierter sein wird, da gleich drei Länder dran beteiligt sind und die Weisrussen mind. so bürokratisch wie die Deutschen aber - nach Hörensagen - mindestens dreimal unfreundlicher und langsamer sind.
Jedenfalls wirst du auf einen neuen Pass mit dem "richtigen" (=von dir gewünschten) Namen wohl noch etwas warten müssen.
Schaust du im Thread den ich vorher erwähnt habe. Da siehst du dann einiges der Problematik (ohne die Problematik der weisr. Botschaft natürlich)
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 27.12.2006 um 19:45:42
 
svetik schrieb am 08.12.2006 um 15:16:01:
 Ich bin Weißrussin. Ich habe mit einem Deutschen verheiraten in Dänemark. Jetzt möchte ich mein Pass  wechseln. Aber habe ein Problem. In unsere Heiratsurkunde von Dänemark steht nichts, dass ich Name von meinem Mann angenommen habe. Was soll ich jetzt machen um ein Neuen Pass auf Name meines Mannes bekommen?


Ich vermute, Dein Familienname wurde nicht rechtswirksam geändert. In vielen Ländern kann man ihn schlicht beibehalten. Ggf. hilft das deutsche Standesamt bei der Änderung, die BY-Behörden wollen dann aber einen Stapel mehrfach gestempelter Dokumente aus D und im Zweifel DK sehen, bevor sie Dir einen Paß auf den Ehenamen ausstellen.

Ggf. wartest Du mit der Annahme seines Familiennamens bis zur Einbürgerung.

Gruß, ULF
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #5 - 27.12.2006 um 21:14:33
 
ulf schrieb am 27.12.2006 um 19:45:42:
Ggf. wartest Du mit der Annahme seines Familiennamens bis zur Einbürgerung.
Gruß, ULF


Wieso kommst Du zu der Annahme, daß sich jede/jeder Deutschverheirater auch einbürgern lassen will.
Meine Frau ist nun fast 25 Jahre mit mir verheiratet aber an die Einbürgerung hat sie bis jetzt noch keinen Gedanken verschwendet.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 28.12.2006 um 14:35:43
 
Saxonicus schrieb am 27.12.2006 um 21:14:33:
Wieso kommst Du zu der Annahme, daß sich jede/jeder Deutschverheirater auch einbürgern lassen will.


Nicht jeder, aber so fernliegend, daß man es gar nicht erwähnen sollte, ist es im jeweiligen Einzelfall auch nicht. Ohne Einbürgerung bleibt das Verfahren, das ich als 'vor einer (möglichewn' Einbürgerung beschrieb, wonach der Staat, dem sie angehört, nach seinem internationalen Privatrecht und seinen Anerkennungsregeln für ausländische Urkunden entscheidet, ob eine wirksame Ehe vorliegt und ob wirksam ein Ehename gewählt wurde.

Was ich nicht auswendig weiß, ob die Erklärung über die Annahme eines Ehenamens auch oder ersatzweise beim weißrussischen Konsulat in D möglich ist.

Gruß, ULF
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