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Namensanerkennung nach Heirat in Dänemark (Gelesen: 20.976 mal)
astriderix
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22.08.2005 um 18:24:36
 
Hallo, meine Freund aus Tansania und ich haben nun Ende Juli in Dänemark geheiratet, was ohne Probleme beim Ausländeramt anerkannt wurde. Problematisch gestaltet sich nun aber die Anerkennung meines Ehenamens (mein Mann hat seinen Namen behalten, ich habe einen Zwischennamen vor dem meines Mannes , einen Doppelnamen, angenommen). Beim Bürgeramt wollte man meinen Namen und die Ehe nicht eintragen, bevor ich vom Standesamt ein Familienbuch erbringe. Dort erklärte man mir aber, daß mein Mann sämtliche Papiere, wie Ledigkeitsbescheinigung von Tansania und Original Geburtsurkunde in beglaubigter Übersetzung , einreichen muß, damit sie das Familienbuch ausstellen können. Ist das rechtens?? Es existiert doch ein Ehestandsabkommen mit Dänemark, daß Deutschland verpflichtet, die Ehe, also auch den Ehenamen, anzuerkennen. Wer kann mir dazu nähere Auskünfte geben? Möchte gern endlich einen neuen Pass beantragen und auch meine Lohnsteuerkarte auf den verheirateten Status beantragen. Außerdem: muss mein Mann auch schnell seinen Pass umschreiben lassen? Vielen Dank für Eure Hilfe.
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ronny
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Antwort #1 - 22.08.2005 um 23:13:44
 
Zitat:
Es existiert doch ein Ehestandsabkommen mit Dänemark, daß Deutschland verpflichtet, die Ehe, also auch den Ehenamen, anzuerkennen.


So? Wo steht das?

Es gibt lediglich ein Abkommen, welches Fragen der Legalisation regelt. Sonst nix.

Dass die ABH auf das FamBuch verzichtet ist deren Entscheidung, wie auch die des EWO-Amtes nicht drauf zu verzichten.

Die Namensgeschichte kann nur das Standesamt abschließend klären, evtl. geht das auch über eine Namenserklärung gegenüber dem Standesamt I in Berlin.

Zitat:
Ist das rechtens??


Mit Ausnahme der Ledigkeitsbescheinigung ja.

Zitat:
ch habe einen Zwischennamen vor dem meines Mannes , einen Doppelnamen, angenommen)


Da Dänemark keine wirksame Namensbestimmung beurkunden konnte, dürfte die Namenswahl ins Leere gehen. Das muß der Standesbeamte nochmal genauer prüfen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #2 - 23.08.2005 um 10:22:39
 
also, ob jemand ein familienbuch haben möchte oder nicht ist allein seine entscheidung; niemand kann dazu gezwungen werden, auch nicht durch eine behörde. die anerkennung einer ausländischen heiratsurkunde (ggfs. mit übersetzung) richtet sich ausschließlich nach den für alle gültigen vorschriften der zpo.
die namenserklärungen nach dänischem recht = zwischenname sind nicht wirksam, sondern die namensführung der ehegatten richtet sich nach deren heimatrecht. die frau müßte mithin hier in deutschland eine voranstellungserklärung gem. § 1355 BGB abgeben, wenn sie denn einen doppelnamen wünscht. die vorfrage ist jedoch, ob wirksam ein ehename zustande gekommen ist, was nach der ipr-rechtslage in dänemark von mir bestritten wird.
daher müssen beide -vor der vonanstellungserklärung der frau- eine erklärung zur bestimmung eines ehenamens nach deutschem recht gem. Art. 10 (2) EGBGB abgeben.
das geht auch ohne familienbuch beim standesamt/standesamt I in berlin.
wenn an der gültigkeit der ehe kein zweifel besteht, muß das meldeamt das familienstandsmerkmal "verheiratet" eintragen, die namensänderung aber erst nach vorlage entsprechender standesamtl. bescheinigungen. - das sind zwei ganz verschiedene schuhe.
gruß -lennart-
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astriderix
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Antwort #3 - 24.08.2005 um 21:07:23
 
Hallo, ich habe mich noch mal im Forum belesen, wo es ja um ähnliche Problem geht und bin zum Teil auf widersprüchliche Aussagen getroffen. 1. Lennart meinte, daß mein Mann nach der Heirat keine Ledigkeitsbescheinigung mehr vorlegen muss, da er ja verheiratet ist. Das verlangt das Standsamt aber. 2.Außerdem verstehe ich nicht, warum mein Mann alle möglichen Papiere vorlegen muss, wenn es letztlich nur um die Änderung meines Namens geht. Wenn ein Eheabkommen mit Dänemark besteht, dann muß dich die Ehe hier anerkannt sein und nicht noch mal überprüft werden,oder?. Dann hätten wir ja auch gleich hier heiraten können, den bürokratischen Streß haben wir jetzt sowieso. und 3. Was ratet Ihr nun, wie vorzugehen ist, wenn ich meinen Doppelnamen anerkennen lassen will? Muß ich wirklich beglaubigte und übersetzte Ledigkeitbescheinigung und Geburtsurkunde des Mannes vorlegen und welche Dokumente braucht das Standesamt Berlin für eine Namneserklärung? Welche Kosten kommen auf uns zu? Bin dankbar für Eure Antworten.
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Abu
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Antwort #4 - 25.08.2005 um 11:52:09
 
Zitat:
1. Lennart meinte, daß mein Mann nach der Heirat keine Ledigkeitsbescheinigung mehr vorlegen muss, da er ja verheiratet ist. Das verlangt das Standsamt aber.
Daß die Forderung nach einer Ledigkeitsbescheinigung nicht (mehr) rechtens ist, hatte ja auch Ronny weiter oben bereits bestätigt. Insofern ist das ja unstrittig, daß das Standesamt hier falsch liegt.

Zitat:
2.Außerdem verstehe ich nicht, warum mein Mann alle möglichen Papiere vorlegen muss, wenn es letztlich nur um die Änderung meines Namens geht. Wenn ein Eheabkommen mit Dänemark besteht, dann muß dich die Ehe hier anerkannt sein und nicht noch mal überprüft werden,oder?
Hier hilft zum Verständnis vielleicht dieses Zitat von der Website des Auswärtigen Amts:
Zitat:
Ein bestimmtes Verfahren für die Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen und allein dafür zuständige Behörden gibt es nicht. Daher ist die Frage nach der Wirksamkeit der Eheschließung stets nur eine Vorfrage im Zusammenhang mit der Entscheidung über eine andere Amtshandlung (z.B. Namenserklärung oder Antrag auf Anlegung eines Familienbuchs beim inländischen Standesamt, Eintragung in der Steuerkarte u.ä.). Diese Vorfrage muss von der jeweils zuständigen Stelle im Rahmen einer Entscheidung auf ihrem Zuständigkeitsgebiet in eigener Verantwortung entschieden werden.
( http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/ehe_html#2 )

Warum der Standesbeamte vor der Namensänderung ein Familienbuch anlegen will, wird vielleicht auch durch das folgende Zitat von der website des Standesamts I in Berlin deutlich:
Zitat:
Die Namenserklärung wird bei Vorliegen der Voraussetzungen wirksam durch Zugang beim zuständigen Standesbeamten. Dies ist der Standesbeamte des Standesamts I in Berlin, wenn ein Familienbuch für die im Ausland geschlossene Ehe nicht angelegt worden ist.
( http://www.berlin.de/standesamt1/partnerschaft/namensfuehrung_ehe.html )
Das heißt für mich, daß ohne Familienbuch der örtliche Standesbeamte für die Namensänderung überhaupt nicht zuständig ist. Übrigens sind Erläuterungen des Standesamt I generell sehr hilfreich...

Zitat:
Dann hätten wir ja auch gleich hier heiraten können, den bürokratischen Streß haben wir jetzt sowieso.
Korrekt. Ich habe noch nie verstanden, warum jemand auf die Idee kommen kann, daß eine bi-nationale Heirat durch die Einbeziehung eines dritten Staates als Heiratsort einfacher werden kann... 

Zitat:
3. Was ratet Ihr nun, wie vorzugehen ist, wenn ich meinen Doppelnamen anerkennen lassen will?Muß ich wirklich beglaubigte und übersetzte Ledigkeitbescheinigung und Geburtsurkunde des Mannes vorlegen und welche Dokumente braucht das Standesamt Berlin für eine Namneserklärung? Welche Kosten kommen auf uns zu? Bin dankbar für Eure Antworten.
Ich würde mich an das Standesamt I in Berlin wenden. Was die Unterlagen angeht:
Zitat:
Für die Bearbeitung der Angelegenheit benötigt das Standesamt I in Berlin in der Regel folgende Unterlagen (ggf. mit deutscher Übersetzung):

- Heiratsurkunde (durch die staatliche Registerbehörde ausgestellt)
- Nachweise über die Staatsangehörigkeit, insbesondere Reisepässe/Identitätskarten
- Geburtsurkunden von Kindern, die von der Namenserklärung betroffen sind
- ggf. Nachweise über die Auflösung aller Vorehen (rechtskräftiges Scheidungsurteil) bei Wiederannahme eines früheren Namens
- ggf. Anerkennungsbescheid bei einer ausländischen Ehescheidung bei Wiederannahme eines früheren Namens
- ggf. Nachweise über abweichende Namensführungen

( http://www.berlin.de/standesamt1/partnerschaft/namensfuehrung_ehe.html )
Zu Kosten kann ich nichts sagen...

Abu
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ronny
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Antwort #5 - 25.08.2005 um 12:16:45
 
Zitat:
Das heißt für mich, daß ohne Familienbuch der örtliche Standesbeamte für die Namensänderung überhaupt nicht zuständig ist. Übrigens sind Erläuterungen des Standesamt I generell sehr hilfreich...


Stimmt, er kann lediglich die Erklärungen zur Namensführung beurkunden und weiterleiten an das Standesamt I Berlin.

Kosten 17 Euronen

Das Standesamt I Berlin erteilt dann eine Bescheinigung über die Namensführung

Kosten 7 Euronen

Zitat:
Korrekt. Ich habe noch nie verstanden, warum jemand auf die Idee kommen kann, daß eine bi-nationale Heirat durch die Einbeziehung eines dritten Staates als Heiratsort einfacher werden kann...  


Sag ich doch auch, aber wer glaubt uns denn  Zwinkernd

Zitat:
Ein bestimmtes Verfahren für die Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen und allein dafür zuständige Behörden gibt es nicht. Daher ist die Frage nach der Wirksamkeit der Eheschließung stets nur eine Vorfrage im Zusammenhang mit der Entscheidung über eine andere Amtshandlung (z.B. Namenserklärung oder Antrag auf Anlegung eines Familienbuchs beim inländischen Standesamt, Eintragung in der Steuerkarte u.ä.). Diese Vorfrage muss von der jeweils zuständigen Stelle im Rahmen einer Entscheidung auf ihrem Zuständigkeitsgebiet in eigener Verantwortung entschieden werden.


Und weil das immer wieder, bei jeder behördlichen Entscheidung  zu prüfen ist, empfehle ich zum (wievielten Male eigentlich ?) die Anlegung eines Familienbuches , was in der Summe lediglich noch 16 Euronen mehr kostet als die o.g. Bescheinigungen. Zwinkernd

Ronny Zwinkernd

BTW:

Zitat:
Wenn ein Eheabkommen mit Dänemark besteht, dann muß dich die Ehe hier anerkannt sein und nicht noch mal überprüft werden,oder?.


Meine Neugier über dieses Abkommen aus der ersten Antwort ist immer noch nicht befriedigt Zwinkernd

Wo steht das?

Wer sagt das ?
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Antwort #6 - 27.08.2005 um 07:49:26
 
hallo thread, für mich ist unterstreichenswert, daß das meldeamt nicht auf die vorlage eines familienbuches bestehen darf, dafür gibt es keine rechtsgrundlage ( obwohl das familienbuch viele vorteile birgt). gruß -lennart-
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Antwort #7 - 27.08.2005 um 08:09:45
 
Zitat:
Und weil das immer wieder, bei jeder behördlichen Entscheidung  zu prüfen ist, empfehle ich zum (wievielten Male eigentlich ?) die Anlegung eines Familienbuches , was in der Summe lediglich noch 16 Euronen mehr kostet als die o.g. Bescheinigungen.


Auch wenn ich der Empfehlung, ein Familienbuch anzulegen, zustimme, möchte ich doch darauf hinweisen, dass dann noch mehr Kosten auf einen zukommen, als die 16 Euronen.

Zumindest die Kosten für die Übersetzung und den Dolmetscher, der dabei sein muss, wenn im Standesamt die notwendigen Papiere ausgefüllt und die Erklärungen abgegeben werden (waren bei uns zusammen ca. 100 €). Wenn der Ehepartner dann noch aus einem Land mit unsicherem Urkundenwesen kommt, muss man auch die Kosten für die Identitätsüberprüfung mit einrechnen (hätte bei uns ca. 400 € gekostet, ist aber doch drauf verzichtet worden). Aber ich denke, dass dies sicher ein Punkt ist, warum doch viele Paare darauf verzichten, ein Familienbuch anlegen zu lassen.

Bei uns wollte die Standesbeamtin übrigens auch zumindest eine Kopie der Ledigkeitsbescheinigung haben. Gott sei Dank wusste ich das vorher (weil ich schon mal nachgefragt hatte) und hatte diese Kopie vor der Eheschließung angefertigt. Die Ledigkeitsbescheinigung wurde nämlich bei der Eheschließung einbehalten, da mein Mann ja dann nicht mehr ledig war (eigentlich logisch, oder?)
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Antwort #8 - 29.08.2005 um 04:14:17
 
Zitat:
Korrekt. Ich habe noch nie verstanden, warum jemand auf die Idee kommen kann, daß eine bi-nationale Heirat durch die Einbeziehung eines dritten Staates als Heiratsort einfacher werden kann...  

Abu



Da gibt es schliesslich einen super einfachen Grund:

Die Betroffenen möchten zusammen leben und nicht bis zu 2 Jahre warten, bloss weil es Bürokraten gibt, die das Zusammenleben verweigern. Vielleicht sollte ihr dies nicht nur vom bürokratischen Standpunkt aus sehen.

Diese langen Wartezeiten werden mit dem hohen Fälschungsgrad bei Staaten mit unsicherem Urkundenwesen begründet. tatsächlich gibt es bis heute keine veröffentlichten Statistiken darüber. Mein OLG hat mir mal telefonisch ein Zahl von 15% genannt (für Philippinen). Eine Zahl die ich persönlich stark anzweifle.

Selbst wenn es 15% wären, müssen 85% dieser Paare unter diesem Vorgehen leiden.
Wenn man von einer durchschnittlichen Ehezeit von 30 Jahren ausgeht, (In D ist es eher weniger), klaut einem der Staat dadurch 1/15 seiner Zeit, die man zusammen leben wollte. Und ich finde, dass ist etwas, was gegen Menschenrechte verstösst.

Ich bin nicht gegen Bürokratie, aber man sollte sich darauf besinnen, dass die Bürokratie für die Menschen da sein sollte, und nicht gegen sie.

Leider habe ich auf meinem Marsch durch die Instanzen lernen müssen, dass viele Beamte eine innere Freude verspüren, wenn sie möglichst viele Hindernisse aufbauen. Natürlich immer mit Hinweis auf geltende Gesetze. Unser deutsches rechtswesen ist ja Gottsei Dank komplex genug, um immer wieder was neues zu finden, womit man den Kunden ärgern kann.



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Antwort #9 - 29.08.2005 um 09:06:15
 
In der Summe ist es trotz aller Kritik keine Frage der deutschen Bürokratie, sondern eine Frage des ausländischen Urkunden(un)wesens. Denn wenn einem Staat die (zweifelhafte) Ehre zuteil werden sollte in den (immer größer werdenden) Kreis der "Problemstaaten" aufgenommen zu werden, dann liegts einzig und allein daran, dass man dort nahezu jede Urkunde an der Straßenecke kaufen kann.

Dann hilft kein Murren und kein Klagen, sondern es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten:

  • der betreffende Staat bemüht sich da wieder raus zu kommen
oder
  • seine Staatsangehörigen lernen mit den Folgen zu leben.


Es gäbe sicher noch zwei weitere Möglichkeiten :

  • Tip meiner Lieblingsstandesbeamtin Zwinkernd

  • Abschaffung der Rechtswirkungen des Art. 6 GG im Ausländerrecht Zwinkernd


Beides würde sicher hier keine Mehrheitsmeinung finden, aber insbesondere das letztere wäre ein probates Mittel, Spreu vom Weizen zu trennen. Zwinkernd

Ronny Zwinkernd
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Antwort #10 - 29.08.2005 um 11:10:44
 
Zitat:
In der Summe ist es trotz aller Kritik keine Frage der deutschen Bürokratie, sondern eine Frage des ausländischen Urkunden(un)wesens. Denn wenn einem Staat die (zweifelhafte) Ehre zuteil werden sollte in den (immer größer werdenden) Kreis der "Problemstaaten" aufgenommen zu werden, dann liegts einzig und allein daran, dass man dort nahezu jede Urkunde an der Straßenecke kaufen kann.

Dann hilft kein Murren und kein Klagen,


Ronny Zwinkernd


@Ronny

Wir als Deutsche können die ganze Welt nicht ändern.. das haben wir mal im letzten Jahrhundert probiert und ist ziemlich schief gegangen.
Ausserdem finde ich es ziemlich egomanisch zu fordern, dass die Welt ihr Urkundenwesen der deutschen Bürokratie anpassen muss.

Vielmehr sollte man sich schon darauf konzentrieren, was jetzt schon machbar ist.


Da ich erfahrung mit den Personenstandsurkunden der Philippine habe, kann ich sagen:

Wenn die Botschaft sich die Personenstandsurkunden selbst beim NSO (Hauptstandesamt der Philippinen) besorgen würde, ginge die Fälschungsrate gegen 0.

Statt dessen verschanzt sie sich hinter Panzerglas und lässt sich Urkunden vorlegen. Die  dann gefälscht sein können, weil man sie an jeder Strassenecke kaufen kann, wie Ronny richtig bemerkt.

Dies wäre eine winzige organisatorische Änderung in der Botschaft. Leider fehlt es dieser wegen bürokratischer Verkrustung an Flexibilität.

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Antwort #11 - 02.09.2005 um 17:43:23
 
Zitat:
Die Betroffenen möchten zusammen leben und nicht bis zu 2 Jahre warten, bloss weil es Bürokraten gibt, die das Zusammenleben verweigern. Vielleicht sollte ihr dies nicht nur vom bürokratischen Standpunkt aus sehen.

Wie Du meinem Profil entnehmen kannst, bin ich kein Bürokrat , sondern Betroffener.

Persönlich habe ich mich entschieden, den offiziellen Weg zu gehen und das hat mich viele Dokumente und ein paar Monate gekostet und dann war's gut.

Wenn jemand diese Dokumentenschlacht und die Wartezeit durch eine Heirat in DK sparen will: O.k.. Aber dann soll er bitte nicht hinterher ankommen und sich über die späteren Probleme beschweren.

Zitat:
  • Abschaffung der Rechtswirkungen des Art. 6 GG im Ausländerrecht Zwinkernd


Beides würde sicher hier keine Mehrheitsmeinung finden, aber insbesondere das letztere wäre ein probates Mittel, Spreu vom Weizen zu trennen. Zwinkernd

Das hast Du schon mal vorgeschlagen und schon damals habe ich Dir gesagt, daß der Vorschlag sch... ist  grin

Zitat:
Wir als Deutsche können die ganze Welt nicht ändern.. das haben wir mal im letzten Jahrhundert probiert und ist ziemlich schief gegangen.

Diesen Vergleich halte ich für unangemessen!  Smiley

Abu
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Antwort #12 - 03.09.2005 um 10:19:19
 
Zitat:
am 29.08.05 um 04:14:17, schrieb hge2001 Durchgedrehtie Betroffenen möchten zusammen leben und nicht bis zu 2 Jahre warten, bloss weil es Bürokraten gibt, die das Zusammenleben verweigern. Vielleicht sollte ihr dies nicht nur vom bürokratischen Standpunkt aus sehen.

Wie Du meinem Profil entnehmen kannst, bin ich kein Bürokrat , sondern Betroffener.

Abu


@abu
Dies war nicht gegen dich gerichtet, sondern ich wollte hier den Focus mal auf Betroffene richten, die wegen bürokratischer Hindernisse lange auf ihr Zusammenleben warten müssen. Bis zu ein paar Monaten ist dies auch verständlich, jedoch wenn ein Paar bis zu 2 Jahre warten muss.....

Zitat:
am 29.08.05 um 11:10:44, schrieb hge2001 :Wir als Deutsche können die ganze Welt nicht ändern.. das haben wir mal im letzten Jahrhundert probiert und ist ziemlich schief gegangen.   

Diesen Vergleich halte ich für unangemessen!


Zugegeben das ist überspitzt; jedoch ist der Satz so aus dem Zusammenhang gerissen, ich habe dies noch hinzugefügt:
Zitat:
Ausserdem finde ich es ziemlich egomanisch zu fordern, dass die Welt ihr Urkundenwesen der deutschen Bürokratie anpassen muss


Die Realität ist doch die:
Solange die Schere zwischen reichen und armen Ländern so gross ist, wird es kein sicheres Urkundenwesen in den armen Ländern geben. Denn diese Länder der 3. Welt können ihre Beamten nicht ausreichend bezahlen, um die Korruption zurückzuführen.
Daher ist es nutzlos, dass deutsche Bürokratie Forderungen auf ein sicheres Urkundenwesen laut werden lässt. Die Staaten haben grössere Probleme.

Falls die Bürokratie sich jedoch aktiv mit den Schwachstellen des Urkundenwesens in solche  Staaten befassen würde, dann könnte sie ihr Vorgehen im jeweiligen Land so abstimmen, dass Fälschungen vermieden werden können.  Der Aufwand dazu wäre sehr gering. Am Beispiel 'Philippinen' bin ich überzeugt, dass dies möglich wäre.

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Antwort #13 - 09.11.2005 um 18:08:01
 
Zitat:
"Korrekt. Ich habe noch nie verstanden, warum jemand auf die Idee kommen kann, daß eine bi-nationale Heirat durch die Einbeziehung eines dritten Staates als Heiratsort einfacher werden kann...  

Abu"

Da gibt es schliesslich einen super einfachen Grund:

Die Betroffenen möchten zusammen leben und nicht bis zu 2 Jahre warten, bloss weil es Bürokraten gibt, die das Zusammenleben verweigern. Vielleicht sollte ihr dies nicht nur vom bürokratischen Standpunkt aus sehen.

Ich bin nicht gegen Bürokratie, aber man sollte sich darauf besinnen, dass die Bürokratie für die Menschen da sein sollte, und nicht gegen sie.

Leider habe ich auf meinem Marsch durch die Instanzen lernen müssen, dass viele Beamte eine innere Freude verspüren, wenn sie möglichst viele Hindernisse aufbauen. Natürlich immer mit Hinweis auf geltende Gesetze. Unser deutsches rechtswesen ist ja Gottsei Dank komplex genug, um immer wieder was neues zu finden, womit man den Kunden ärgern kann.

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Ich weiß nicht wer hier was schuld ist. Vielleicht haben auch Beamte und Behörden einen falschen Ruf. Es trifft sicherlich nicht auf alle zu. Z.B. in meiner Heimatstadt wurde vor einigen Jahren ein Bürgerbüro eingerichtet und ich habe immer nur aller beste Erfahrungen gemacht. Aber man hört viel. Und ich hatte auch schon negative Erfahrungen, z.B. als eine Freundin aus England wochenlange Rennerei hatte weil Arbeitsamt sagte "Vor Arbeitserlaubnis brauchts Aufenthaltserlaubnis" und ABH "Vor Aufenthaltserlaubnis brauchts Arbeitserlaubnis". Dies war zwar in meinem engeren Bekanntenkreis die negativ-Ausnahme, aber bei "lebenswichtigen" Angelegenheiten verlässt man sich nicht gerne auf Glück oder Zufall.

Was mich betrifft, ich muss sagen dass ich im Moment ganz extrem hin und her schwanke zwischen Heirat in Deutschland oder Dänemark. Meine Partnerin ist aus Kenya, z.Z. in Deutschland, ich Deutscher. Dänemark hätte den Nachteil einer für uns sehr weiten Fahrt (etwa 900km pro Weg), plus Unterkunftskosten. Das würde ich liebend gerne Vermeiden. Also gehe ich auf das Standesamt in meiner Heimatstadt und frage welche Dokumente wir brauchen - sollte das nicht eine alltägliche Frage sein? Es dauerte geschlagene 5 Wochen für die Antwort: "Fragen Sie mal auf der ABH"! Wundert es dann, wenn der deutsche Bürger - so wie ich in diesem Fall - sich verschaukelt fühlt und sich ernsthaft wundert das zuständige Standesamt ist der Sache negativ eingestellt und fährt eine Verzögerungstaktik bis sich das AE-mäßig eh erledigt hat?
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Antwort #14 - 15.11.2005 um 20:31:21
 
Hallo,

ich kann jetzt nur von meiner Stadt Nürnberg in Bayern berichten:

international ausgestellte Heiratsurkunden von Dänemark werden zur Eintragung der Eheschließung in das Melderegister akzeptiert. Die Namensführung auf dieser Heiratsurkunde allerdings nicht:

- für deutsche Staatsangehörige die den Namen des Ehepartners annehmen ist eine
  Namenserklärung beim deutschen Standesamt notwendig
- für ausländische Staatsangehörige kann die Namensführung erst übernommen
  werden, wenn diese Namensführung im nationalen Reisepass eingetragen ist.

Zum Thema Lohnsteuerklassenänderung:
Sollte ein Ehepartner sich noch keine 6 Monate in D aufhalten, dann wird gefragt ob der Aufenthalt in D länger als 6 Monate stattfindet (wegen unbeschränkter Steuerpflicht). Wird diese Frage bejaht, so dann wird geändert.

Es wird Kein Aufstand wegen Vorlage eines Familienbuches etc. gemacht.

Sollten allerdings einmal Kinder geboren werden, kann das Standesamt zur Ausstellung einer Geburtsurkunde die zur Anlage eines Familienbuches geforderten Dokumenten verlangen. Sollte dabei festgestellt werden, dass die Ehe doch nach deutschem Recht nicht anerkannt ist, so wird dies dem Einwohneramt mitgeteilt und der Familienstand im Melderegister wieder berichtigt, d.h. die "Eheleute" werden auf den Familienstand vor der "Eheschließung" zurückgesetzt, im Regelfall auf "ledig".

Gruß
Sid
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