taki1977 schrieb am 28.12.2006 um 15:52:39:Wenn er komplett auszieht, muß ich das der Ausländerbehörde melden und was passiert dann mit seiner Aufenthaltserlaubnis (noch gültig bis 11/07)?
Oder reicht es, wenn ich ihn einfach beim Einwohnermeldeamt abmelde???
Hallo,
wenn Du Dich jetzt trennst, kann die
ABH die Aufenthaltsgenehmigung Deines Mannes befristen und ihn zur Ausreise auffordern. Es ist also nicht sicher, dass er bis 11/07 noch in D bleiben darf.
Da Ihr noch keine 2 Jahre eine ehel. Lebensgemeinschaft führt, hat Dein Mann kein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben.
Selbst wenn er ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hätte, dürfte er dem Staat nicht zur Last fallen, müsste also dringend arbeiten. Sonst würde seine
AE auch nicht verlängert.
Wenn Du ihn beim Einwohnermeldeamt abmeldest, erfährt das irgendwann auch die
ABH und könnte annehmen, dass Ihr absichtlich der
ABH nichts gemeldet habt, um die 2 Jahresfrist zum eigenständigen Aufenthalt rumzukriegen.
Jede aufenthaltsrechtlich relevante Änderung muss der
ABH mitgeteilt werden.
Ich würde der
ABH die Situation genau so schildern, wie Du es hier getan hast. Dann sieht die
ABH, dass Du ehrlich bist und nichts zu verbergen hast.
Zu bedenken ist außerhalb der ausländerrechtlichen Sachen für Dich noch, wie das evtl. mit Trennungsunterhalt aussieht (Dein Mann könnte evtl. was von Dir fordern) und mit nachehel. Unterhalt und Versorgungsausgleich. Hierfür würde ich einen kompetenten Anwalt fragen.
Viele Grüße
Janna