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Trennung bei befristeter AE (Gelesen: 1.195 mal)
taki1977
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Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennung bei befristeter AE
28.12.2006 um 15:52:39
 
Hallo,

folgender Sachverhalt:

Mein Mann und ich sind seit 18 Monaten verheiratet. Ich bin Deutsche und er kommt aus Serbien/Montenegro. Er nimmt diese Ehe aber nicht ernst, arbeitet nicht, lernt die Sprache nicht und pendelt ständig zwischen Deutschland und Serbien/Montenegro hin und her.

Ich würde mich jetzt gerne trennen, da er schon seit fast 2 Monaten auch nicht zu Hause war, da die Ehe unter diesen Umständen wirklich keinen Sinn mehr macht. Was passiert dann mit ihm?

Wenn er komplett auszieht, muß ich das der Ausländerbehörde melden und was passiert dann mit seiner Aufenthaltserlaubnis (noch gültig bis 11/07)?

Oder reicht es, wenn ich ihn einfach beim Einwohnermeldeamt abmelde???

Die Scheidung möchte ich noch nicht einreichen, aus folgenden Gründen (hoffe, daß er durch die Trennung evtl. zur Vernunft kommt und auch aus finanziellen Gründen).

Was passiert mit seiner AE, wenn ich mich trenne und er auszieht? Kann er noch bis 11/07 in Deutschland bleiben oder nicht?

Über Eure Hilfe wäre ich Euch sehr dankbar.
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Trennung bei befristeter AE
Antwort #1 - 28.12.2006 um 16:50:29
 
taki1977 schrieb am 28.12.2006 um 15:52:39:
Wenn er komplett auszieht, muß ich das der Ausländerbehörde melden und was passiert dann mit seiner Aufenthaltserlaubnis (noch gültig bis 11/07)?
Oder reicht es, wenn ich ihn einfach beim Einwohnermeldeamt abmelde???


Hallo,

wenn Du Dich jetzt trennst, kann die ABH die Aufenthaltsgenehmigung Deines Mannes befristen und ihn zur Ausreise auffordern. Es ist also nicht sicher, dass er bis 11/07 noch in D bleiben darf.
Da Ihr noch keine 2 Jahre eine ehel. Lebensgemeinschaft führt, hat Dein Mann kein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben.

Selbst wenn er ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hätte, dürfte er dem Staat nicht zur Last fallen, müsste also dringend arbeiten. Sonst würde seine AE auch nicht verlängert.

Wenn Du ihn beim Einwohnermeldeamt abmeldest, erfährt das irgendwann auch die ABH und könnte annehmen, dass Ihr absichtlich der ABH nichts gemeldet habt, um die 2 Jahresfrist zum eigenständigen Aufenthalt rumzukriegen.
Jede aufenthaltsrechtlich relevante Änderung muss der ABH mitgeteilt werden.
Ich würde der ABH die Situation genau so schildern, wie Du es hier getan hast. Dann sieht die ABH, dass Du ehrlich bist und nichts zu verbergen hast.

Zu bedenken ist außerhalb der ausländerrechtlichen Sachen für Dich noch, wie das evtl. mit Trennungsunterhalt aussieht (Dein Mann könnte evtl. was von Dir fordern) und mit nachehel. Unterhalt und Versorgungsausgleich. Hierfür würde ich einen kompetenten Anwalt fragen.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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maki
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laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 28.12.2006 um 17:46:47
 
Zitat:
...und pendelt ständig zwischen Deutschland und Serbien/Montenegro hin und her. 

Ich würde mich jetzt gerne trennen, da er schon seit fast 2 Monaten auch nicht zu Hause war, da die Ehe unter diesen Umständen wirklich keinen Sinn mehr macht.

Lebt ihr denn in einer ehelichen Lebensgemeinschaft?

Fall nicht, hat dein Ehemann jetzt schon kein Aufenthaltsrecht mehr, es reicht nicht "nur" verheiratet zu sein.

Gruss,

maki
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