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vater unehelich mutter lesbisch verheiratet (Gelesen: 4.366 mal)
pharell
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yaounde, Cameroon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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26.11.2006 um 22:54:18
 
hi,
ich habe ein kind mit einer Frau in einer lesbischen Beziehung  ,die offiziel verheiratet ist.
sie verspricht mir umgebungsrecht und zweifelt an Vorsorge recht,da sie keine sozialhilfe damit haben kann (ehelich).
meine Frage ist welche vorrausetzungen gibt es ,dass ich durch das kind aufenthalterlaubnis bekomme?habe schon aufenthalt im rahmen des Studiums.
darf ich auch Vorsorgerecht verlangen auch wenn  sie schon mit ihr Freundin verheiratet ist?
kann man ohne Vorsorgerecht den Aufenthalt in diesem Fall bekommen?
ich danke für  baldige Antwort

kochamnie#hotmail.com
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 27.11.2006 um 00:15:41
 
Meinst du Sorgerecht?

Falls die Frau in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, mag sie durchaus der Meinung sein, dass das Kind bereits eine Familie hat und eine Einmischung eines Dritten wird von ihr nicht wirklich gewünscht.
Kannst du rechtlich nicht viel dagegen machen denke ich. Sorgerecht gegen den Willen der Mutter könntest du noch nicht mal bekommen, wenn sie alleinstehend wäre.

Du möchtest also das Sorgerecht, damit du einen entsprechenden Aufenthalt bekommst?
Im "Normalfall" hätte ich gesagt, dass das sicher nicht einfach, aber möglich wäre (geht nämlich auch mit Umgangsrecht)

ABER!
Kümmerst du dich irgendwie um das Kind? Gibt es eine wie auch immer geartete Beziehung?
Aktuell scheint sich das Kind ja in einer "Familie" zu befinden, warum da noch eine dritte Person zum Kindeswohl nötig ist, könnte evtl. hinterfragt werden.
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tatzi5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch , Ehefrau= Vietnam
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Antwort #2 - 27.11.2006 um 01:45:18
 
Zahlst Du Unterhalt für das Kind, bzw. bist Du dazu in der Lage ??

Wie alt ist das Kind und wie sind Deine bisherigen Beziehungen zu dem Kind ?? ( Umgang )

Ein Umgangsrecht betr. Deinem Kind hast Du, wenn keine wichtigen Faktoren dagegen sprechen. ( Kindeswohl )

Benutze bitte nicht das Kind als Mittel zum Zweck !! Ärgerlich  ( AE )

Deine Nationalität wäre auch hilfreich !
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 27.11.2006 um 08:20:24
 
wurde überhaupt die vaterschaft von dir offiziell anerkannt ?
auch das geht ja nur mit einverständnis der mutter
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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pharell
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yaounde, Cameroon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 27.11.2006 um 08:29:12
 
die Vaterschaft ist anerkant aber das Problem liegt bei Sorgerecht.
ich habe schon Umgebungsrecht.
das heißt ich kann damit meinen aufenthalt in deutschland damit bekommen?
in wie weit? ohne Arbeitserlaubnis glaube ich oder?ich bin eigentlich Student.
Geld muss man für das Kind sowie so ausgeben wenn man schon Umgangsrecht hat.
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Abu
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Antwort #5 - 27.11.2006 um 13:32:48
 
Hattest Du bereits erwähnt, ob das Kind deutsch ist? Das ist es, wenn die Mutter deutsch ist bzw. wenn sie Ausländerin mit langjährigem Aufenthaltsrecht ist. Falls nicht, kannst Du aus der Vaterschaft überhaupt nichts ableiten...

pharell schrieb am 27.11.2006 um 08:29:12:
die Vaterschaft ist anerkant aber das Problem liegt bei Sorgerecht.
ich habe schon Umgebungsrecht.
das heißt ich kann damit meinen aufenthalt in deutschland damit bekommen?
in wie weit?
Falls das Kind deutsch ist, kannst Du evtl. auch ohne Sorgerrecht eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund Deines Kindes erhalten. Vgl. § 28 Abs. 1 S. 2 AufenthG:
Zitat:
Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird.


Zitat:
ohne Arbeitserlaubnis glaube ich oder?
Eine AE nach § 28 Abs. 1 AufenthG berechtigt zur Erwerbstätigkeit.

Abu
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 27.11.2006 um 13:40:55
 
P.S.:
Vgl. auch Nr. 28.1.6 ff der Vorläufigen Anwendungshinweise zum AufenthG:
Zitat:
28.1.6 Der Nachzug eines nicht sorgeberechtigten Elternteils eines minderjährigen ledigen Deutschen kann nach Absatz 1 Satz 2 im Ermessenswege abweichend von § 5 Abs. 1 gestattet werden. Die Ermessensausübung wird durch § 5 Abs. 2 bis 4, § 11 und § 27 Abs. 3 begrenzt. Der Nachzug kommt nur in Betracht, wenn eine Beistands- und Betreuungsgemeinschaft im Bundesgebiet schon besteht. Bei der Ermessensausübung ist insbesondere zu berücksichtigen, ob
28.1.6.1 - das deutsche Kind in seiner Entwicklung auf den ausländischen Elternteil angewiesen ist (z.B. Vorlage einer Stellungnahme des Jugendamtes),
28.1.6.2 - der nichtsorgeberechtigte Elternteil seit der Geburt des Kindes seinen Unterhaltsverpflichtungen regelmäßig nachgekommen ist und
28.1.6.3 - das Kindeswohl einen auf Dauer angelegten Aufenthalt des nicht-sorgeberechtigten Elternteils im Bundesgebiet erfordert.
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pharell
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 27.11.2006 um 18:23:16
 
die mutter ist deutsch.
wo ist 28.1.6 zu finden über die sstellungsnahme des jugendamtes?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 27.11.2006 um 18:28:15
 
Das ganze läßt sich vermutlich schon recht genau bestimmen, wenn du einfach mal kurz dein Verhältnis zu deinem Kind klärst:

Wie oft siehst du es? Jetzt, nicht was du vorhast ...
Wie weit wohnt ihr voneinander weg?
Zahlst du irgendwelchen Unterhalt? Jetzt, nicht was du vielleicht mal zahlen willst ...
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pharell
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 27.12.2006 um 23:23:09
 
hi mein Studuims ort ist 450 km ungefähr vom Kind entfernt.
am meisten sehe ich das Kind am Wochenende.ich würde es öfter machen ,aber
schwer mit dem Studium zu leisten auch ,wenn ich näher kommen würde.
Ich gebe am meisten Geld für Geschenke und Kleinigkeiten.
Viel kann ich auch nicht ausgeben ,weil ich Student bin und nur 90 Arbeitstage im Jahr habe.
Also kennt ihr Fälle ,wo Aufenthalt erteilt wurde auch ohne Sorgeberechtigung?

lg
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 28.12.2006 um 14:30:33
 
pharell schrieb am 27.11.2006 um 08:29:12:
die Vaterschaft ist anerkant aber das Problem liegt bei Sorgerecht.
ich habe schon Umgebungsrecht.


Umgangsrecht meinst Du?

Gruß, ULF
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pharell
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Antwort #11 - 28.12.2006 um 14:31:45
 
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