Niederlassungserlaubnis = unbefristete Aufenthaltserlaubnis
(stark vereinfacht)
Grundsätzlich ist es eigentlich egal was man hat, da eine
NE aber unbefristet ist, spart man sich die Gänge zur
ABH, evtl. ist der Arbeitgeber, Kreditgeber, etc glücklicher.
Im Prinzip egal: Wenn ihr in drei Jahren noch zusammen seid, genügend Einkommen vorhanden ist und auch sonst kein Ausweisungsgrund vorliegt (Löffel klauen etc), bekommt er
NE statt
AE. Falls obige Voraussetzungen nicht erfüllt sind, gibt's hat (erstmal) wieder befristete
AE. Ausweisung etc kommt sowieso nur in härteren Fällen in Betracht, solange er Detusch verheiratet ist (bzw. irgendwann mal deutsche Kinder hat) und außerdem ist er als Türke quasi ein "Drittstaatler mit Bonus" (d.h. da gibt's nochmal spezielle Regelungen)
Tip: Falls noch nicht abgeleistet, bitte dringend die "Wehrpflicht-Sache" klären.