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Dauer Antragsbearbeitung (Gelesen: 5.262 mal)
Benim77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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30.09.2006 um 21:40:51
 
Hallo erstmal

Bin neu hier im Forum und es gefällt mir echt sehr gut.Früher war ich nur "Besucher" aber jetzt habe ich selber eine Frage:

Dabei geht es eigentlich um die Bearbeitungszeiten in der Ausländerbehörde.
Meine Frau war in der ersten Juliwoche 2006 bei der Ausländerbehörde um ihren am schon 25.09.2006 abgelaufene Aufenthaltserlaubnis zu verlängern.
Alle erforderlichen Papiere Mietvertrag, Bescheinigung vom Arbeitgeber, Verdienstbescheinigung usw wurden mit abgegeben. Nach 4 Wochen bekamen wir einen Brief dass wir erscheinen sollen zusammen mit den Kindern, es wurde eine Unterschrift "vergessen". Njun sind schon seit Antragsabgabe knapp 3 Monate vergangen. Wir wollen in den Urlaub können aber nicht. Auf Nachfrage hiess es es können noch 6 bis 8 Wochen dauern bis wir eine Antwort bekommen.

Nun meine Frage: Wie lange darf denn eigentlich die Bearbeitungszeit für so einen Antrag betragen? Gibt es da Richtlinien? Bei uns hier dauert das in der Regel 9 Monate ist das hinnehmbar?

Im voraus vielen Dank
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 01.10.2006 um 11:46:48
 
Hi,

9 Monate sind in der Tat b4ei dem SV etwas sehr lang.
Frag doch mal nach, weshalb es so lang dauert und ob noch etwas fehlt !


DC
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Benim77
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Antwort #2 - 01.10.2006 um 12:06:02
 
Das problem ist bei uns hier ist allgemein bekannt, dass es ziemlich lang geht.
Auf Nachfrage heisst es: Es gibt viele Anträge zu bearbeiten deshalb die Wartezeit.
Obwohl wir eine kleine Stadt sind  Stadt Balingen im Zollernalbkreis/BW.
Die Mitarbeiter bei uns in der Ausländerbehörde sind auch nicht gerade die freundlichsten, da hat man schon bange wenn man nachfragt, dass es nacher  noch länger dauert, was schon oft vorgekommen ist. Das türkische Generalkonsulat hat sich auch zu diesem Thema eingeschaltet, es wurden auch Unterschriftenaktionen durchgeführt weil es für die Ausländischen Bürger nicht hinnehmar ist das sie so lange warten müssen.
Manche haben sich abgemeldet und in einer anderen Stadt "angemeldet" um dies zu umgehen. Verwunderlicherweise geht es da ziemlich zügig Wartezeit ca 3 Wochen!!!
Wir hier in Balingen müssen zur Stadt. Alle ausserhalb Balingens zum Landratsamt da geht es schneller, warum auch immer

mfg benim77
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 02.10.2006 um 11:38:17
 
Benim77 schrieb am 01.10.2006 um 12:06:02:
Das problem ist bei uns hier ist allgemein bekannt, dass es ziemlich lang geht.
Auf Nachfrage heisst es: Es gibt viele Anträge zu bearbeiten deshalb die Wartezeit.
Obwohl wir eine kleine Stadt sind  Stadt Balingen im Zollernalbkreis/BW.
Die Mitarbeiter bei uns in der Ausländerbehörde sind auch nicht gerade die freundlichsten, da hat man schon bange wenn man nachfragt, dass es nacher  noch länger dauert, was schon oft vorgekommen ist. Das türkische Generalkonsulat hat sich auch zu diesem Thema eingeschaltet, es wurden auch Unterschriftenaktionen durchgeführt weil es für die Ausländischen Bürger nicht hinnehmar ist das sie so lange warten müssen.


Sieht so aus, als sollte man eine Aufsichtsbehörde damit befassen. Wenn die nicht für Besserung sorgt, ggf. der Landtag.

Gruß, ULF
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Benim77
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Antwort #4 - 02.10.2006 um 23:41:22
 
Habe heute angerufen um nach dem Stand der Dinge zu fragen und wie lange es nach dauern würde und die Antwort der Dame Frau O......d:

Sie bearbeiten die Anträge nur 3 mal in der Woche und das Nachmittags. Wenn dann mal ein Kollege krank ist oder im Urlaub dann verzögert sich das eben.
Sie können da nichts machen Punkt aus.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 03.10.2006 um 19:57:13
 
ulf schrieb am 02.10.2006 um 11:38:17:
Sieht so aus, als sollte man eine Aufsichtsbehörde damit befassen. Wenn die nicht für Besserung sorgt, ggf. der Landtag.

Gruß, ULF


Nun übertreib mal nicht !  Zwinkernd
Der Landtag dürfte nun wirklich Wichtigeres zu tun haben, und wenn doch, dann
werden die in den nächsten Jahren darüber entscheiden !


DC
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Benim77
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Antwort #6 - 16.10.2006 um 21:29:23
 
Hi,,,


Nun mal zum Stand der Dinge: Habe heute bei der ABH angerufen, um nach dem Stand der Dinge zu fragen. Die Dame am Telefon war ausnahmsweise diesmal nett.
Sie zu mir: Moment ich schaue kurz in die Akten---Der Antrag wurde noch gar nicht bearbeitet! Und das obwohl wir Ihn Anfang Juli abgegeben haben.Auf meine Fragewie lange wir denn noch warten müssen hiess es ich solle in 4 Wochen nochmal anrufen und nach dem Stand der Dinge fragen. Und nun?

Das was ich nicht verstehe ist folgendes: Wir stellen unsere Anträge bei der ABH, alle  umgrenzenden Gemeinden die nicht zu unserer Stadt gehören stellen sie beim Landratsamt. Dort dauert die Ganze Aktion 3-4 Wochen! Wieso dauert denn das bei der ABH so lange?

Ich spiele wirklich mit dem Gedanken mir einen Rechtsanwalt  Rate zu nehmen.
Ausserdem bekommt meine Frau die ja nun seit 10 Jahren in Deutschland ist nicht  die  unbefristete AE. Ich wurde eingebürgert vor 4 Jahren falls das eine Rolle spielt.

mfg Benim77
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 17.10.2006 um 13:02:02
 
Benim77 schrieb am 16.10.2006 um 21:29:23:
Ausserdem bekommt meine Frau die ja nun seit 10 Jahren in Deutschland ist nicht  die  unbefristete AE. Ich wurde eingebürgert vor 4 Jahren falls das eine Rolle spielt.


Unbefristete AE werden nicht mehr ausgestellt, nur noch NE. Möchte sich Deine Frau vielleicht einbürgern lassen?

Gruß, ULF
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Benim77
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Antwort #8 - 17.10.2006 um 21:19:37
 


Nee eigentlich nicht, Sie will nur  die NE ist das mit einer Einbürgerung verbunden?


mfg benim77
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Benim77
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Antwort #9 - 17.10.2006 um 21:32:47
 


Was ist denn eine Fiktionsbescheinigung? Wenn ich das richtig gelesen habe §81 Verfahrensgesetz ist die Aufenthaltserlaubnis so lange gültig auch wenn sie bereits abgelaufen ist bis zum Entscheid über die Verlängerung oder. Das heistt ja dass ich ins Ausland kann zwecks Urlaub oder?

Fiktionsbescheinigung muss das ausgestellt werden?

mfg benim77
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Ulf
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Antwort #10 - 18.10.2006 um 17:29:32
 
Benim77 schrieb am 17.10.2006 um 21:19:37:
Nee eigentlich nicht, Sie will nur  die NE ist das mit einer Einbürgerung verbunden?


Nein, man muß nicht. Die Voraussetzungen sind bei Deutschverheirateten aber nicht wesentlich schwerer zu erfüllen.

Gruß, ULF
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Benim77
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Antwort #11 - 18.10.2006 um 20:13:05
 


Danke  für die Info


Aber was ist denn eine Fiktionsbescheinigung? Bin leider nicht fündig geworden im Netz auch nicht bei wiki.

mfg benim77
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Benim77
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Antwort #12 - 30.10.2006 um 21:16:21
 
Hallo

Habe heute bei der ABH nochmal angerufen um nach dem Stand der Dinge zu fragen.Ergbnis: Antrag immer noch nicht bearbeitet. So langsam platz mir der Geduldskragen. Im Dezember haben wir in der Firma Urlaubssperre zwecks der MWST erhöhung.
Ich weiss nicht was ich machen soll.Ich weiss keinen Rat mehr.Wenn ich bekannten von den Vorkomnissen erzähle sind sie nur am staunen. 
Müssen wir  das so  hinnehmen lange zu warten. Kann die ABH keine Bescheinigung ausstellen so dass wir noch in den Urluab können. Was ist denn in einem Notfall, wenn z.b. der Vater meiner Frau stirbt und sie schnell weg muss?
Das  darf doch einfach nicht sein oder?
mfg
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inge
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Antwort #13 - 30.10.2006 um 23:08:38
 
AufenthG
Zitat:
§ 81 Beantragung des Aufenthaltstitels
(4) Beantragt ein Ausländer die Verlängerung seines Aufenthaltstitels oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels, gilt der bisherige Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend.
(5) Dem Ausländer ist eine Bescheinigung über die Wirkung seiner Antragstellung (Fiktionsbescheinigung) auszustellen.

"ist ... auszustellen" = MUSS ausgestellt werden!

Fiktionsbescheinigung ist ein "Zettel" auf dem draufsteht, das die abgelaufene AE weitergilt bis xx.xx. Mit einer Fiktionsbescheinigung kann zumindest in Schengenland umhergereist werden.
Fiktionsbescheinigung ist normalerweise 3 Monate gültig, kann bei Ablauf verlängert werden (für 2 mal ist zumindest Platz auf der FBesch)

-> zu ABH gehen und Fiktionsbescheinigung verlangen.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 31.10.2006 um 11:02:03
 
inge schrieb am 30.10.2006 um 23:08:38:
AufenthG
"ist ... auszustellen" = MUSS ausgestellt werden!

Fiktionsbescheinigung ist ein "Zettel" auf dem draufsteht, das die abgelaufene AE weitergilt bis xx.xx. Mit einer Fiktionsbescheinigung kann zumindest in Schengenland umhergereist werden.
Fiktionsbescheinigung ist normalerweise 3 Monate gültig, kann bei Ablauf verlängert werden (für 2 mal ist zumindest Platz auf der FBesch)

-> zu ABH gehen und Fiktionsbescheinigung verlangen.


So allmählich wäre auch eine Untätigkeitsklage sinnvoll. Nicht, um sie gleich einzureichen, aber für den Hinterkopf.

"Können Sie meiner Frau bitte umgehend die Fiktionsbescheinigung fertig machen, meine Juristen raten schon zur Untätigkeitsklage..."

Wenn die ABH sich so organisiert hat, daß sie keine Notfallbearbeitungskapazitäten für zeitnahes Ausstellen von Fiktionsbescheinigungen vorgesehen hat, ist es deren Problem.

Gruß, ULF
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