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Nützt gemeinsames Sorgerecht vor Abschiebung (Gelesen: 6.190 mal)
andine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nützt gemeinsames Sorgerecht vor Abschiebung
22.10.2006 um 06:27:44
 
Hallo,

ich kann kaum noch schlafen vor Angst.
Ich hatte zweimal Sex mit einem Iraker, bin schwanger und freue mich auf das Kind sehr. Wir wussten beide, dass wir nicht mehr wollen. Er dachte aber, dass alle deutschen Frauen verhüten. Ich wollte ein Kind, deshalb habe ich nicht verhütet. Ich wusste auch vorher, dass er abgeschoben wird und ich keinen Unterhalt bekommen werde. Deshalb dachte ich auch, dass es kein Problem für ihn wäre. Die Gründe für die Abschiebung wusste ich nicht. Inzwischen habe ich mich erkundigt, wegen Drogen.
Leider konnte ich meinen Mund nicht halten und habe ihm gesagt, dass ich schwanger bin.
Nun war er beim Anwalt und will das gemeinsame Sorgerecht, damit er in Deutschland bleiben kann.
Ich bin aber entschieden dagegen, wäre ich auch, wenn er deutsch wäre.
Hat er eine Chance, das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen, wenn ich dagegen bin ? Kann er es einklagen?
Ist es besser, als Vater unbekannt anzugeben, auch wenn ich dann vor dem Jugendamt etwas blöd da stehe?
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andine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sorgerecht einklagbar für fast Abgeschobenden?
Antwort #1 - 22.10.2006 um 06:53:06
 
Meine Frage ist eigentlich falsch gestellt. Das gemeinsame Sorgerecht nützt ihm freilich etwas, aber zwingen kann er mich nicht.
Eigentlich sind nur die letzten Fragen in meinem Beitrag wichtig.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #2 - 22.10.2006 um 09:55:27
 
Zitat:
Ist es besser, als Vater unbekannt anzugeben, auch wenn ich dann vor dem Jugendamt etwas blöd da stehe?


Wird evtl. nicht viel helfen, da er auf Feststellung der Vaterschaft klagen kann, d.h. durch ein Gericht feststellen lassen kann, dass er der Vater ist.

Mir sind zwar noch keine Urteile bekannt, die ein gegen den Willen der Mutter durchgesetztes gemeinsames Sorerecht zum Gegenstand haben, aber ich halte eine derartige Entscheidung mittlerweile für denkbar Zwinkernd

Grüße
Ronny Smiley
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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andine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 22.10.2006 um 10:53:35
 
Da kann ich nur hoffen, dass unser Staat einem Drogendealer dieses Recht nicht zugesteht, weil es auch das Kind gefährdet.
Ihm geht es nicht um das Kind, sondern nur um die Aufenthaltsgenehmigung.

Grüße von andine und danke, auch wenn ich es mir nicht wirklich vorstellen kann, dass er damit als ein kurz vor der Abschiebung stehender und von Asylantengeld lebender durchkommt  Schockiert/Erstaunt
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Rolsoft
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Antwort #4 - 22.10.2006 um 11:10:20
 
Hallo andine,

ichbinjakeinjurist aber warum machst du dir eigentlich einen Kopf? Wenn ich es richtig verstanden habe willst du eigentlich nicht das der guteste Kontakt mit deinem Kind bekommt oder?

Fakt ist doch das du nicht mit Ihm verheiratet bist.
==> Du bekommst ab der Geburt das alleinige Sorgerecht.
Oder ist das etwa nicht so, das uneheliche Väter auf den Goodwill der Mutter angewiesen sind

- Das Kind ist noch nicht geboren.
==> bis zur Geburt kann er vom Kind auch kein Bleiberecht ableiten. Alles wird gut funktioniert m.W. nur in der Politik.

- Niemand kann dich zwingen Ihn als Vater anzugeben, um auf die Feststellung der Vaterschaft zu klagen muss er doch erst einmal in DE sein. Bzw. das ganze Prozedere in Gang setzen. Und m.W. arbeiten Advokaten eigentlich nicht kostenlos  Zwinkernd. Und im übrigen sind Vaterschaften durch höhere Mächte seit Maria allgemein akzeptiert Zwinkernd.

Also mach dir keinen Kopf, gib unbekannt als Vater an und der Rest sollte sich von alleine Regeln.

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Roland
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andine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 22.10.2006 um 11:52:41
 
Hallo Roland,

er ist schon länger in Deutschland und wohnt nur ein Haus weiter. Er hat eine 6-monatige weitere Duldung bekommen und hat sich einen Anwalt genommen. In der Zeit ist das Kind da.
Aber eigentlich hast du recht, ich bin nicht verheiratet und bekomme das alleiníge Sorgerecht.
Er ist Iraker und wenn ich ihm das gemeinsame Sorgerecht gebe, dann gibt es Streit um Religion und Aufenthaltsrecht. Ich brauche für alles seine Unterschrift. Am Ende fliegt er in den Irak und ich kann meinem Kind nachwinken.
Ich weiß, dass es für Väter, egal welcher Nationalität, schwierig ist, aber ein Recht auf Umgang hat er jederzeit. Ein gemeinsames Sorgerecht, ohne wirkliches Verstehen, auch sprachlich, ist der absolute Wahnsinn.
Für alle Fälle gebe ich unbekannt an, erspart mir sicher viel Ärger. Stehe ich zwar als [**zensiert**] da, aber ich habe mein Kind nicht verloren, da muss ich durch.

Grüße von andine Smiley
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Hartmut_Krentz
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Antwort #6 - 22.10.2006 um 11:53:57
 
Man soll hier ja nicht moralisieren, aber mir juckst es in den Fingern!!
Egal ob Drogendealer und von "Asylantengeld" lebend, was Du ja
wohl auch vor vor der Zeugungg wusstest, er ist nunmal der Vater
Deines Kindes undf hat damit  Rechte, und verschwendest Du eigentlich auch mal einen gedanken an das Kind das auch das recht auf einen vater hat , oder
ist ein Kind fuer Dich so etwas wie ein "Kuscheltier" Ärgerlich Ärgerlich
Mein Gott wie egoistisch und verantwortungslos koennte kotzen!!!!
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andine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 22.10.2006 um 11:59:38
 
Dass mit dem Drogendealer wusste ich nicht, aber mit der Abschiebung. Ich wollte ihn nicht finanziell schädigen, deshalb habe ich ihn ausgesucht.
Von mir aus kotze, aber du hast kleine Ahnung, wie es in einer Frau aussieht, die 38 ist und keinen Partner findet, der auch ein Kind will.
Nicht jeder kann deshalb nach Russland fliegen oder anderswohin, um sich den Traum vom Partner mit Kinderwunsch zu erfüllen.
Ich kotze genauso, wenn ich sehe, wie viele Deutsche sich ihre "willigen" Partnerinnen im Ausland suchen.
Ich habe das gleiche Recht auf Glück, auch wenn ich eine Frau bin.
Im Übrigen will er auch kein Vater sein, sondern nur das Aufenthaltsrecht.
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Hartmut_Krentz
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Antwort #8 - 22.10.2006 um 12:05:26
 
Armes Kind das da auf die Welt kommt!!!!!
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ronny
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Antwort #9 - 22.10.2006 um 12:08:07
 
Alo andine,

wenn man das mit einem Deutschen angestelllt hätte, wäre ggf. der Tatbestand der Kindesunterschiebung erfüllt. Indsofern hat Hartmut mit seiner Äußerung schon nicht ganz Unrecht.

Einen von Abschiebung bedrohten Asylbewerber zur Vaterschaft zu "benutzen" halte ich für ähnlich verwerflich, wie ein Kind zu produzieren um seine Abschiebung zu verhindern oder die biologische Uhr zufriedenzustellen. Ärgerlich

Mir tut nur das Kind leid  Ärgerlich

Ich werde zu dem fall nichts mehr sagen  Ärgerlich

Ronny
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andine
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Antwort #10 - 22.10.2006 um 12:12:29
 
ronny schrieb am 22.10.2006 um 12:08:07:
Alo andine,

wenn man das mit einem Deutschen angestelllt hätte, wäre ggf. der Tatbestand der Kindesunterschiebung erfüllt. Indsofern hat Hartmut mit seiner Äußerung schon nicht ganz Unrecht.

Ronny


Wenn Männer sich AUCH um Verhütung kümmern würden, dann würde es nicht passieren. Insofern ist der Mann nicht unschuldig oder ist immer noch die Frau allein für Verhütung zuständig ? Sehe ich nicht so.
Und aus diesem Grund gibt es auch keinen Tatbestand.
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 22.10.2006 um 12:15:21
 
die rechtliche Frage ist ja beantwortet, alles andere ist hier nicht notwendig

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