Hallo Roland,
er ist schon länger in Deutschland und wohnt nur ein Haus weiter. Er hat eine 6-monatige weitere Duldung bekommen und hat sich einen Anwalt genommen. In der Zeit ist das Kind da.
Aber eigentlich hast du recht, ich bin nicht verheiratet und bekomme das alleiníge Sorgerecht.
Er ist Iraker und wenn ich ihm das gemeinsame Sorgerecht gebe, dann gibt es Streit um Religion und Aufenthaltsrecht. Ich brauche für alles seine Unterschrift. Am Ende fliegt er in den Irak und ich kann meinem Kind nachwinken.
Ich weiß, dass es für Väter, egal welcher Nationalität, schwierig ist, aber ein Recht auf Umgang hat er jederzeit. Ein gemeinsames Sorgerecht, ohne wirkliches Verstehen, auch sprachlich, ist der absolute Wahnsinn.
Für alle Fälle gebe ich unbekannt an, erspart mir sicher viel Ärger. Stehe ich zwar als [**zensiert**] da, aber ich habe mein Kind nicht verloren, da muss ich durch.
Grüße von andine