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Arbeitserlaubnis bei FZF (Gelesen: 1.609 mal)
alina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitserlaubnis bei FZF
21.10.2006 um 15:56:55
 
Hallo zusammen,

könnte mir jemand helfen?

Mein Mann kommt im Rahmen einer Familienzusammenführung nach Deutschland.
Bekommt er nach Eintragung seiner Aufenthaltserlaubnis auch automatisch eine Arbeitserlaubnis.
Falls ja, wo müssen wir die Arbeitserlaubnis beantragen?

Vielen Dank für Hilfe im Voraus.
Grüße
Alina
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Einbeck
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Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
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Antwort #1 - 21.10.2006 um 16:09:16
 
Arbeit  bzw. Erwerbstätigkeit wird, wenn erlaubt, regelmäßig schon mit Visaerteilung gestattet, gesonderte Arbeitserlaubnis,  muss dann nicht mehr beantragt werden.

Falls Du Ausländer bist: §29 AufenthG
5) Unbeschadet des § 4 Abs. 2 Satz 3 berechtigt die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, soweit der Ausländer, zu dem der Familiennachzug erfolgt, zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt ist oder wenn die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat.

Falls Du Deutsch bist oder Deutsches Kind vorhanden ist: § 28 AufenthG
(5) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 21.10.2006 um 16:32:35
 
Zitat:
Falls Du Deutsch bist


Damit solche Fragen in Zukunft überflüssig werden:

HINWEIS:

Im Profil kann jeder seine Staatsangehörigkeit eintragen , ist bei manchen Antworten äusserst hilfreich wenn man diese kennt.


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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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alina
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 21.10.2006 um 16:41:02
 
Hallo Ronny,

habe mein Profil geändert.

Bin Deutsche.

Bitte vielmals um Verzeihung.

Grüße
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #4 - 21.10.2006 um 16:52:37
 
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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