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Beantragung von Sozialleistungen / Meldung ALG 2 (Gelesen: 1.929 mal)
Kader
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Beantragung von Sozialleistungen / Meldung ALG 2
22.09.2006 um 14:20:21
 
Hallöle ich schon wieder,

kämpfe bezüglich eines Termines für den Integrationskurs lustig vor mich hin und mein Mann muß nun wegen diversen Unterschriften nochmals vorbeikommen.
Er soll dann auch die Bescheinigung der Arbeitsgemeinschaft (was ist das) mitbringen.
Nun eine Frage, da ich voll berufstätig bin kann mein Mann (wie mir mitgeteilt wurde) hier keine Mittel (sozial oder ALG beantragen) Leuchtet mir auch ein.
Muß er sich jetzt trotzdem bei der Agentur für Arbeit eintragen lassen
oder wie oder was?
Er hat ja die Verpflichtung zum Integrationskurs durch die ABH vorgelegt.
Ich versteh nun gar nix mehr.  hä?

Kennt sich jemand aus und kann mir irgendwie aussagen geben was hier
gemeint ist ??

Vielen Lieben Dank

Kader
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line
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Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Beantragung von Sozialleistungen / Meldung ALG
Antwort #1 - 22.09.2006 um 14:45:41
 
Hi Kader,

in Eurem Fall ist wohl gemeint, dass Dein Mann einen Alg2-Bescheid bei der Schule vorlegen soll, damit er vollständig von den Kursgebühren befreit werden kann. Natürlich muss man das nicht beantragen, wenn man eh weiß dass man keinen Anspruch hat (oder: wenn man die Leistung gar nicht beziehen will  Zwinkernd ). Insofern wäre es auch völliger Quatsch, wenn sich Dein Mann beim Jobcenter melden würde.

Aber:
Man kann sich selbstverständlich beim Arbeitsamt auch arbeitssuchend melden, wenn man auf "Arbeitssuche" ist (was ja bei Deinem Mann evtl. zutrifft) und dem dortigen Service (sprich: die "Arbeitsvermittlung") in Anspruch nehmen will. Hierzu mus man keine Leistungen beziehen und es ist ganz freiwillig.

Manchmal könnte man meinen, dass ganz Deutschland (und v.a. alle, die mit Ausländern zu tun haben) aufgefordert wird einen Alg2-Antrag zu stellen...und dann wundere sich noch einer, weshalb dort die Schreibtische überlaufen.  unentschlossen

Grüße,
line
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #2 - 22.09.2006 um 14:48:44
 
Zitat:
Arbeitsgemeinschaft (was ist das)

Arbeitsgemeinschaft aus Kommune + Arbeitsagentur. Landläufig und aus Gründen der Einfacheit immer noch als Arbeitsamt bezeichnet Zwinkernd



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Kader
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Beiträge: 36
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Beantragung von Sozialleistungen / Meldung ALG
Antwort #3 - 22.09.2006 um 14:58:44
 
Hallo Line und Inge,

danke für die schnelle und prompte Antwort.

Tja bei manchen Sachen hier im Lande kann man nur mit dem Kopfe
schütteln.  Augenrollen

Schönes WE

LG Kader
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 27.10.2006 um 11:56:28
 
inge schrieb am 22.09.2006 um 14:48:44:
Arbeitsgemeinschaft aus Kommune + Arbeitsagentur. Landläufig und aus Gründen der Einfacheit immer noch als Arbeitsamt bezeichnet Zwinkernd


Was aber problematisch ist, da daneben noch arbeitsämter fortbestehen, die aber auch nicht mehr so heißen...

Gruß, ULF
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 27.10.2006 um 11:58:48
 
In den meisten Bundesländern werden sie daher als ARGE bezeichnet Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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