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Hilfeeee!!!!!!! Familienzusammenführung trotz Asyl (Gelesen: 9.113 mal)
suncica
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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09.08.2006 um 13:36:40
 
Hallo,

also es ist folgendes. Ich werde in Dänemark heiraten. Mein Mann hat dort Asyl. Das Visum für Deutschland wird dann dort bei der Deutschen Botschaft beantragt. Ich selber hab eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Meine Frage ist jetzt, ob er auf das Visum in Dänemark warten kann oder muss er wieder in sein Land zurück.

Grüße
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Ralf
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Antwort #1 - 09.08.2006 um 15:28:22
 
suncica schrieb am 09.08.2006 um 13:36:40:
Mein Mann hat dort Asyl.


Kannst du das mal etwas genauer erläutern? Asyl beantragt? Anerkannt? Abgelehnt?

öhm
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...
 
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suncica
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 09.08.2006 um 15:50:08
 
Sorry  Traurig

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Mick
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Antwort #3 - 09.08.2006 um 16:07:18
 
suncica schrieb am 09.08.2006 um 15:50:08:
Sorry  Traurig

Ist/wurde anerkannt. (bis Jan '07)


Hoi,
dann besteht offensichtlich ein rechtmäßiger und
gewöhnlicher Aufenthalt in DK. Damit kann er den
Antrag dort stellen und dort die Entscheidung ab-
warten.
Ein Umweg über das Heimatland ist nicht notwendig.

Änderung:
Auf § 39 Nr. 6 AufenthV mache ich aufmerksam.
Sofern er Visumsfrei nach D. einreisen darf und ein
Anspruch auf Erteilung einer AE besteht, dürfte es
auch ohne Botschaft klappen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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suncica
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 09.08.2006 um 17:10:30
 
Danke.
Jetzt ist mir ein stein vom herzen gefallen.

jetzt mal abwarten wie lange es dauert bis er her kommt, ich muss ja bestimmte voraussetzungen erfüllen.

Mir ist nur eines nicht klar und auch völlig unlogisch, warum ein deutscher beim antrag auf FZF kein einkommensnachweis (kann auch arbeitslos sein) vorlegen muss und auch kein mietvertrag (kann auch bei eltern wohnen) im gegensatz zu einem ausländicher bürger mit der unbefristeten NE der einen eigenen mietvertrag, 6 letzte lohnabrechnungen (die höhe des lohnes ist aus festgelegt) und und und, vorlegen muss.
Oder bin ich über die ganze Sache falsch informiert?
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Saxonicus
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Antwort #5 - 09.08.2006 um 17:15:18
 
Es ist nun mal so, daß ein Inländer mehr Rechte in seinem Heimatland genießt als ein Ausländer. Dabei ist Deutschland relativ liberal, ander Länder sind bei Zuzug von Ausländern wesentlich strenger oder sie erlauben es garnicht, auch wenn man eine(n) Einheimische(n) geheiratet hat.
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suncica
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 09.08.2006 um 17:21:59
 
Da muss ich dir zustimmen.
Klar einerseits verstehe ich das schon.
Doch es ist trotzdem unlogisch.

Weiß jemand wieviel ich verdienen und wie groß die wohnung seim muss damit seine einreise erlaubt wird?

Hat jemand schon erfahrungen gemacht. Ich brauche konkrete Zahlen.

Danke für euere Hilfe
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jerrylee
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Antwort #7 - 09.08.2006 um 18:04:12
 
Hallo suncica,

die bloße Einreise muss nicht erlaubt werden, da er sich ja in Dänemark erlaubt aufhält.
Eine Aufenthaltserlaubnis erhält er, wenn die Voraussetzungen der §§5 und 30 AufenthG erfüllt sind, das heißt: der Lebensunterhalt muss gesichert sein.
Ein ausreichender Wohnraum dürfte bei 30 qm gegeben sein.
Finanziell müsste folgendes da sein: 611 Euro (ALG-Satz) + Miete + 10 %
Wenn diese Voraussetzungen, natürlich neben einer schmucken Heiratsurkunde, vorliegen, besteht ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

Gruß J.  Zwinkernd
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Mick
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Antwort #8 - 09.08.2006 um 18:08:23
 
jerrylee schrieb am 09.08.2006 um 18:04:12:
Finanziell müsste folgendes da sein: 611 Euro (ALG-Satz) + Miete + 10 %


Hoi,
wobei die 10%-Regelung von Bundesland zu Bundesland
variieren kann.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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suncica
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 10.08.2006 um 12:05:53
 
"Finanziell müsste folgendes da sein: 611 Euro (ALG-Satz) + Miete + 10 % "

Also habe ich das jetzt richtig verstanden. Mir müsste abzüglich der Miete am ende des Monats 611€ übrig bleiben (die 10% lass ich jetzt mal weg  Smiley ) Wie wird denn das berechnet, kann mir da jemand weiter helfen.

Danke
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Antwort #10 - 10.08.2006 um 12:43:37
 
suncica schrieb am 10.08.2006 um 12:05:53:
Wie wird denn das berechnet, kann mir da jemand weiter helfen.

Dein Gesamteinkommen = x

(Warm) Miete = y

x - y = 611 € (übrig zum Leben)

Oder was hast du nicht verstanden?

Smiley Sondra
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Antwort #11 - 10.08.2006 um 12:47:38
 
das wird danach berechnet, ob du evtl. einen anspruch auf (ergänzende) öffentliche mittel - hartz IV - hast
du musst schon mehr verdienen - daher die 611 euro = 2 x regelsatz für eine erwachsene person

Zitat:
Doch es ist trotzdem unlogisch

ist es nicht
einem deutschen kann es nicht zwingend zugemutet werden seine ehe im ausland zu führen - einem ausländer aber schon
warum sollte der deutsche staat den lebensunterhalt des ehegatten eines ausländers finanzieren?
schon mal darüber nachgedacht, dass du evtl. nach dänemark ziehen könntest ?
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suncica
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #12 - 10.08.2006 um 13:12:25
 
Sondra schrieb am 10.08.2006 um 12:43:37:
Dein Gesamteinkommen = x

(Warm) Miete = y

x - y = 611 € (übrig zum Leben)

Oder was hast du nicht verstanden?

Smiley Sondra



Ich wollte wissen ob die 611€/Person oder für beide.

Aber wie es schein muss also nach abzug der Miete am ende dann 1222€ übrig bleiben, oder?

Ich dreh durch das krieg ich niemals hin, zumindes nicht jetzt da ich mich in der Ausbildung befinde und einen nebenjob hab.
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suncica
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #13 - 10.08.2006 um 13:15:39
 
Ich werd einfach mal alles abgeben und abwarten  Griesgrämig  Die werden mir ja sagen ob es reicht oder nicht oder was ich noch brauche.
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Antwort #14 - 10.08.2006 um 13:22:24
 
Hallo
Ist meine erste frage, wie ist das wenn einer nur hartz IV bekommt ?
Gruß Angelika
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Anjali S  
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Sondra
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Antwort #15 - 10.08.2006 um 13:32:11
 
suncica schrieb am 10.08.2006 um 13:12:25:
Aber wie es schein muss also nach abzug der Miete am ende dann 1222€ übrig bleiben, oder?

Eben nicht!
Zitat:
die 611 euro = 2 x regelsatz für eine erwachsene person

ergo Regelsatz für 1 Person ist 611 : 2 = 305,50 €

So besser?

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Antwort #16 - 10.08.2006 um 13:33:15
 
ChicaLoca schrieb am 10.08.2006 um 12:47:38:
warum sollte der deutsche staat den lebensunterhalt des ehegatten eines ausländers finanzieren?

Vielleicht deswegen, weil der Ausländer auch ein Steuerzahler in diesem Land ist.  Cool
Warum sollten die steuerzahlenden Ausländer die ausländischen Ehegatten der Deutschen finanzieren  Lippen versiegelt
Wenn wir mit der Diskreminierung anfangen ? Wo kann man die Grenzen setzen ? Ist die Ehe nicht ein Kernelement des Grundgesetzes ? Wenn an diesem Grundrecht die im Land lebenden Leute diskriminiert werden, dann wo ist der deutsche Rechtsstaat ?
Ärgerlich

Gruß,

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Antwort #17 - 10.08.2006 um 13:34:38
 
Anjali S schrieb am 10.08.2006 um 13:22:24:
Ist meine erste frage, wie ist das wenn einer nur hartz IV bekommt ?

Wenn du deutsche Staatsangehörige bist, dann spielt es keine Rolle. Wenn du Ausländerin bist, dann ist es eng bzw. reicht das nicht.

Smiley S

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #18 - 10.08.2006 um 13:38:17
 
lacrima schrieb am 10.08.2006 um 13:33:15:
Vielleicht deswegen, weil der Ausländer auch ein Steuerzahler in diesem Land ist.  Cool
Warum sollten die steuerzahlenden Ausländer die ausländischen Ehegatten der Deutschen finanzieren  Lippen versiegelt
Wenn wir mit der Diskreminierung anfangen ? Wo kann man die Grenzen setzen ? Ist die Ehe nicht ein Kernelement des Grundgesetzes ? Wenn an diesem Grundrecht die im Land lebenden Leute diskriminiert werden, dann wo ist der deutsche Rechtsstaat ?
Ärgerlich

Gruß,

Lacrima



Da kann ich dir nur völlig zustimmen, so sehe ich das auch.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #19 - 10.08.2006 um 13:39:27
 
Sondra schrieb am 10.08.2006 um 13:32:11:
Eben nicht!
ergo Regelsatz für 1 Person ist 611 : 2 = 305,50 €

So besser?

Smiley S


Traurig Ach so, na dann ist es ja gut. Ich bin da ein bisschen schwer vom begriff

Danke dir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #20 - 10.08.2006 um 15:06:11
 
Hi,

ich würde gerne trotzdem von Leuten wissen die schon erfahrung im Ehegatten Nachzug haben, wie hoch das Gehalt und wie groß die Wohnung sein muss. Ich brauche paar Beispiele, Erfahrungsberichte und genaue Zahlen. Brauche so viele Infos wie möglich.

Danke
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Antwort #21 - 10.08.2006 um 15:50:41
 
Du wolltest auch mehr über die Wohnverhälnissen wissen. Hier
Zitat:
Der Wohnraum muss einer menschenwürdigen Unterbringung dienen. Eine abge schlossene Wohnung wird jedoch nicht verlangt. Das Wohnraumerfordernis ist bei einer Gemeinschaftsunterkunft oder einer Obdachlosenunterbringung nicht erfüllt, da in diesem Fall die Unterbringung nur dazu dienen soll, vorübergehend Abhilfe zu schaffen.
Die Voraussetzung „ausreichend“ bezieht sich auf zwei Faktoren: die Beschaffenheit und Belegung, d.h. die Größe der Wohnung im Hinblick auf die Zahl der Bewohner. Die Obergrenze bildet das Sozialwohnungsniveau, d.h. es darf keine bessere Ausstattung verlangtwerden, als sie auch Sozialwohnungen aufweisen, und es darf keine größere Wohnung gefordert werden, als die Familie (ohne die Kinder unter zwei Jahren) nach den landesrechtlichen Bestimmungen zu § 5 des Zweiten Wohnungsbindungsgesetzes beanspruchen könnte.
Die Untergrenze bilden die auch für Deutsche geltenden Rechtsvorschriften der Länder, also z.B. die Wohnungsaufsichtsgesetze oder in Ermangelung solcher Gesetze das allgemeine Polizei- bzw. Ordnungsrecht.
Ausreichender Wohnraum ist, unbeschadet landesrechtlicher Regelungen, stets vorhanden, wenn für jedes Familienmitglied über sechs Jahren zwölf Quadratmeter und für jedes Familienmitglied unter sechs Jahren zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen und Nebenräume (Küche, Bad, WC) in angemessenem Umfang mitbenutzt werden können.
Wohnräume, die von Dritten mit benutzt werden, bleiben grundsätzlich außer Betracht; mitbenutzte Nebenräume können berücksichtigt werden.
Eine abgeschlossene Wohnung mit Küche, Bad, WC ist stets als ausreichend anzusehen, wenn für jede Person über sechs Jahren zwölf Quadratmeter und für jede Person unter sechs Jahren zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Maßgebend ist nicht die für jede Person zur Verfügung stehende Wohnfläche, sondern die Wohnungsgröße einschließlich der Nebenräume insgesamt. Eine Unterschreitung dieser Wohnungsgröße um etwa 10 % ist unschädlich.
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Antwort #22 - 10.08.2006 um 16:08:58
 
Vielen vielen dank. genau die auskunft hab ich gebraucht. Smiley
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 10.08.2006 um 17:39:43
 
lacrima schrieb am 10.08.2006 um 13:33:15:
Warum sollten die steuerzahlenden Ausländer die ausländischen Ehegatten der Deutschen finanzieren  


tja, sollten sie eigentlich auch nicht

Zitat:
Wenn wir mit der Diskreminierung anfangen ? Wo kann man die Grenzen setzen ? Ist die Ehe nicht ein Kernelement des Grundgesetzes ? Wenn an diesem Grundrecht die im Land lebenden Leute diskriminiert werden, dann wo ist der deutsche Rechtsstaat ?


Das liegt wohl eher daran, dass es bei Deutschen um die Existenz in ihrem Heimatland geht und bei Ausländern im Gastland. Natürlich gelten dann etwas andere Bedingungen und Regeln. Das hat mit Diskriminierung gar nichts zu tun.
Sieh Dich in der Welt um und schau nach einem Land, in dem es zur vollsten Zufriedenheit für den Ausländer geregelt ist. Es wird Dir schwer fallen ein Land zu finden. Zwinkernd


DC
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Antwort #24 - 10.08.2006 um 20:03:08
 
Habe schonma in einem anderem Thread etwas über meinen Sachverhalt geschrieben, aber ich schreibs jetzt mal hier rein.

Habe zur Zeit keinen Vollzeitjob, sondern nur einen Arbeitsvertrag über 100 St. im Monat.
Meine Frau (Bulgarin), ist noch in ihrer Heimat, wir haben grad geheiratet in Bulg., und möchte jetzt nachkommen.

Wenn ich von meinem jetztigen Gehalt die Warmmiete abziehe, liege ich mit dem Rest der übrigbleibt NICHT über den 611 Euro!!!
Gibt das ein Problem bei der Prüfung meiner Unterlagen???
weil ich muss das ganze Zeugs die nächsten Tage abgeben.


Gruss Tom
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tatzi5
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Antwort #25 - 10.08.2006 um 20:09:04
 
@ Tom ...

Ich gehe davon aus, das Du deutscher Staatsbürger bist..

Sondra hat es doch schon geschrieben...

Wenn du deutsche Staatsangehörige bist, dann spielt es keine Rolle. Wenn du Ausländerin bist, dann ist es eng bzw. reicht das nicht.
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tom197205
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Antwort #26 - 10.08.2006 um 21:08:36
 
Ja Tatzi, bin Deutscher.

Gut, dann bin ich ja beruhigt

Thx Tom
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ChicaLoca
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Antwort #27 - 11.08.2006 um 08:02:38
 
ich wollte hier sicherlich niemanden diskreminieren
meine ausdrucksweise war da wohl nicht ganz richtig
wer sich auf den schlips getreten fühlen sollte, bitte ich um entschuldigung
so war es nicht gemeint

es ist aus der täglichen praxis halt nur zu oft so, dass ein ausländer ein paar monate arbeitet, um den nötigen lebensunterhalt ohne öffentliche mittel nachzuweisen, damit dem familiennachzug zugestimmt wird
ist die familie dann hier, verliert er urplötzlich seine arbeit (welch ein wunder  Schockiert/Erstaunt) und die gesamt familie landet in der sozialhilfe bzw. jetzt hartz IV
diese fälle sind hier leider nicht selten, dass ausschließlich für den familiennachzug mal ein bißchen gearbeitet wird - und da ich gerade gestern wieder so einen fall auf dem tisch hatte, ist mir da wohl die hutschnur etwas geplatzt
weil mich diese (ausnahme-)fälle halt furchtbar wütend machen

also nix für ungut

wünsche ein schönes wochenende
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Ralf
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Antwort #28 - 11.08.2006 um 08:54:43
 
tom197205 schrieb am 10.08.2006 um 20:03:08:
Habe schonma in einem anderem Thread etwas über meinen Sachverhalt geschrieben, aber ich schreibs jetzt mal hier rein.


Man sollte hier keine Themen vermischen, das macht die Sache nur unübersichtlich! Es ist besser, das im eigenen Thread zu schreiben oder ein neues Thema zu eröffnen. Leider klappt es im Moment mit der Verschiebe-Funktion nicht, so dass ich das hier nicht trennen kann. Wird evtl. später nachgeholt.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #29 - 16.08.2006 um 12:52:25
 
Hallo,

kann man uns in Dänemark die Herat verweigern da ich dort keine Aufenthaltserlaubnis oder Wohnsitz habe?
Brauch die Info dringend
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Antwort #30 - 17.08.2006 um 08:08:29
 
kann ich mir nicht vorstellen
du hast doch eine unbefristete aufenthaltserlaubnis
mit dieser darfst du nach dänemark einreisen zu besuchszwecken
warum sollten die eheschließung verweigert werden, wenn sonst alle voraussetzungen erfüllt sind

es fahren doch viele nach dänemark, um dort zu heiraten, wobei beide eheleute dort keinen wohnsitz haben
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