Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Schwanger, und freund hat negative nachrichten bek (Gelesen: 10.542 mal)
xxsnoopyxx
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


Lebe und denke nicht an
morgen...


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schwanger, und freund hat negative nachrichten bek
04.07.2006 um 11:27:01
 
Ich (19) bin mit einem Tunesier(20) zusammen, der seit April im Asyl lebt. eigentlich wollten wir heiraten aber das is dann mit uns schiefgegangen und wir haben es gelassen. Nun bin ich von ihm Schwanger und er hat am Montag Negative nachrichten vom Ausländeramt bekommen. wenn er sich keinen anwalt nimmt wird er abgeschoben. Da ich jetzt ein Kind von ihm bekomme und  ich das nicht ohne ihn großziehen will, möchte ich gerne wissen welche chancen wir haben das er hier bleiben darf und wir auch mit duldung heiraten dürfen oder nicht?? Haben wir vielleicht bessere chancen das die hochzeit stattfinden kann da ich schwanger bin?was müssen wir machen??

bitte um schnelle antwort weil uns die zeit davon läuft.

PS: was würde denn ein anwalt kosten? haben kaum geld und vllt hat jemand infos. komme aus Neuss bei Düsseldorf....
Zum Seitenanfang
  

Genieße dein Leben solange du noch kannst....
xxsnoopyxx 175843792  
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger, und freund hat negative nachrichten
Antwort #1 - 04.07.2006 um 11:40:15
 
xxsnoopyxx schrieb am 04.07.2006 um 11:27:01:
eigentlich wollten wir heiraten aber das is dann mit uns schiefgegangen und wir haben es gelassen.

Zitat:
... und wir auch mit duldung heiraten dürfen oder nicht??


Was ist denn "schiefgegangen"? Ist ein fehlender Pass das Problem? Ohne Pass wird weder eine Vaterschaftsanerkennung noch eine Heirat funktionieren...

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
xxsnoopyxx
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


Lebe und denke nicht an
morgen...


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger, und freund hat negative nachrichten
Antwort #2 - 04.07.2006 um 11:46:05
 
Wir haben es nicht zum Standesamt geschafft weil wir uns gestritten hatten. Aber wir wollen jetzt heiraten damit unser kind nicht ohne Vater aufwachsen muss.
Papiere sind alle da und übersetzt mit beglaubigung und der Reisepass ist auch da.
Als er damals Asyl beantragt hat meinte er der reisepass wäre weg.

Gäbe es denn dann Probleme? Würden wir es denn mit anwalt schaffen?

Was ist wenn er abgeschoben wird? was kann man dann unternehmen wegen dem kind usw...????

Bitte um schnelle antwort
Zum Seitenanfang
  

Genieße dein Leben solange du noch kannst....
xxsnoopyxx 175843792  
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger, und freund hat negative nachrichten
Antwort #3 - 04.07.2006 um 12:04:01
 
xxsnoopyxx schrieb am 04.07.2006 um 11:46:05:
Papiere sind alle da und übersetzt mit beglaubigung und der Reisepass ist auch da.
Als er damals Asyl beantragt hat meinte er der reisepass wäre weg.

Gäbe es denn dann Probleme? Würden wir es denn mit anwalt schaffen?

Was ist wenn er abgeschoben wird? was kann man dann unternehmen wegen dem kind usw...????


Die Behörde wird prüfen, ob Paßunterdrückung vorgelegen hat. Man erwartet von Ausländern, daß sie den Paß nicht nur dann zur Hand haben, wenn sie davon günstige Rechtspositionen ableiten können. Als er seinen Paß "nicht zu Hand hatte", hatte er seinen richtigen Namen und sonsterlei Daten (Staatsangehörigkeit etc.) angegeben?

Abschiebung ist ungünstig wegen der Einreisesperre und der Abschiebekosten, die die Behörde gerne erstattet sieht, bevor sie sich mit einer Zustimmung zum (durch die Auslandsvertretung zu erteilenden) Eheschließungsvisum befassen mag.

Deine Schwangerschaft an sich ist auch eine etwas schwache Rechtsposition für seinen Aufenthalt, es sollte schon weitere Gründe wie fortgeschrittene oder risikobehaftete Schwangerschaft geben. Wegen der Möglichkeit, jetzt noch in Deutschland eine Eheschließung (Ihr hattet einen Termin und könntet ihn quasi wiederaufleben lassen?) zu bekommen, wäre anwaltliche Beratung nicht verkehrt.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
xxsnoopyxx
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


Lebe und denke nicht an
morgen...


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger, und freund hat negative nachrichten
Antwort #4 - 04.07.2006 um 12:11:35
 
einen festen termin hatten wir noch nicht.soweit ist es nicht gekommen, leider!

als er den antrag auf asyl gemacht hat, hat er seine wahre identität angegeben.

er hat halt nur gesagt das er den pass nicht hat. wir werden auf jeden fall einen anwalt zu hilfe nehmen aber ich wollte halt nur vorab schonmal ein paar infos haben.....

Meint ihr wir haben chancen das er bleiben darf??

Zum Seitenanfang
  

Genieße dein Leben solange du noch kannst....
xxsnoopyxx 175843792  
IP gespeichert
 
xxsnoopyxx
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


Lebe und denke nicht an
morgen...


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis bei Vaterschaft?!
Antwort #5 - 06.07.2006 um 11:46:28
 
Ich bins wieder....mit tausendfragen,

ich bin ja mit einem tunesier zusammen der im asyl lebt, wie ist das denn wenn man nicht heiratet aber ein kind von ihm erwartet? bekommt er dann auch ein aufenthaltserlaubnis oder wie läuft das ab? Wie ist das mit Vaterschaftstest? muss man den erst nach der Geburt machen?

Mein freund meinte er bekommt die Aufenthaltserlaubnis erst wenn das Kind 1 Jahr alt ist?!
KLÄRT MICH MAL JEMAND BITTE RICHTIG AUF!!!!!  Traurig

ich höre mal dies und mal das!! Ich kann ihn nicht heiraten weil ich sonst meine familie verliere, will aber das er für das Kind da ist, und auch evt für mich....

er meinte er würde dann ne andere heiraten-----DAS STINKT ZUM HIMMEL!!!!!!!

also ich würde mich über eine gute aufklärung freuen und die hab ich bis jetzt immer bekommen   Laut lachend

Danke schonmal!
Zum Seitenanfang
  

Genieße dein Leben solange du noch kannst....
xxsnoopyxx 175843792  
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis bei Vaterschaft?!
Antwort #6 - 06.07.2006 um 13:20:22
 
xxsnoopyxx schrieb am 06.07.2006 um 11:46:28:
ich bin ja mit einem tunesier zusammen der im asyl lebt, wie ist das denn wenn man nicht heiratet aber ein kind von ihm erwartet? bekommt er dann auch ein aufenthaltserlaubnis oder wie läuft das ab? Wie ist das mit Vaterschaftstest? muss man den erst nach der Geburt machen?

Mein freund meinte er bekommt die Aufenthaltserlaubnis erst wenn das Kind 1 Jahr alt ist?!
KLÄRT MICH MAL JEMAND BITTE RICHTIG AUF!!!!!  Traurig

ich höre mal dies und mal das!! Ich kann ihn nicht heiraten weil ich sonst meine familie verliere, will aber das er für das Kind da ist, und auch evt für mich....


Wenn er eine gültige Vaterschaftsanerkennung und eine Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht, beides mit Deiner Zustimmung, macht, dann hat er prinzipiell einen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der Personensorge. Test ist nicht erforderlich.

Personensorge für noch Ungeborene gibt es allerdings nicht, allenfalls die Situation, daß Du als werdende Mutter Beistand benötigst. Personensorge ist nicht auf Kinder ab dem zweiten Lebensjahr beschränkt.

Die sich abzeichnenden Konflikte jeweils für den Fall der Eingehung oder Nichteingehung einer Ehe sind ärgerlich, von der Ehe hätte er aufenthaltsrechtlich nur bis zur Geburt Eures Kindes einen größeren Vorteil, weil er danach unter den vorgenannten Voraussetzungen prinzipiell ohnehin bei Euch sein darf.

Um Dir und dem Kind jetzt Unterhalt zu leisten, benötigt Dein Tunesier einen Aufenthaltstitel mit Gestattung der Erwerbstätigkeit. Würde die Behörde diesen sofort erteilen, so würden für den Fall, daß er dann tatsächlich arbeitet, die Sozialkassen entlastet. Für werdende Väter bedürfte es dann aber einer sinngemäßen (analogen) Anwendung der §§, darauf wird sich nicht jede Behörde einlassen.

Was außer dem "passend" nicht auffindbar gewesenen Paß hat er sich denn noch zuschulden kommen lassen?

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger, und freund hat negative nachrichten
Antwort #7 - 06.07.2006 um 13:43:23
 
Hi,

die Sache ist eigentlich ganz einfach.
Solange die Vaterschaft und das Sorgerecht nicht anerkannt wurde, bleibt er
vollziehbar ausreisepflichtig und muss mit einer Abschiebung rechnen.
Hinzu kommt, dass das Kind zunächst geboren werden muss. Ein Vaterschaftstest kann dann sehr wohl auch noch folgen.
Liegt beides vor:
§ 28 Abs.1 Nr. 3 AufenthG

Mein Rat:
Ich kenne persönlich Fälle, bei denen dies so gemacht wurde. Der Vater des
Kindes reiste ein um die elterliche Sorge wahr zu nehmen und ganz nebenbei
wurde eine bestehende Ehe oder auch Beziehung zerstört. Also Vorsicht bei
nicht durchdachten Aktionen. Sie könnten Dein weiteres Leben sehr negativ verändern !  Zwinkernd
Sei nicht naiv, denn die Äußerungen die er jetzt bereits getätigt hat, zeugen doch
nicht von eienm ernsthaften Willen die Vaterrolle zu übernehmen, sondern lediglich in D bleiben zu können.

Du kannst Dir einiges ersparen in dem Du nichts machst und Dein Kind allein
aufwachsen läßt. Er wird Dir keine Hilfe sein.


DC

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger, und freund hat negative nachrichten
Antwort #8 - 06.07.2006 um 13:46:38
 
Zitat:
Ein Vaterschaftstest kann dann sehr wohl auch noch folgen.


Hättest Du dafür eine Rechtsvorschrift zur Hand?

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger, und freund hat negative nachrichten
Antwort #9 - 06.07.2006 um 13:52:23
 
Hi Ulf,

ne, einen § gibt es nicht dafür, wohl aber aktuelle Rechtsprechung.
Mir ist erinnerlich, dass ein Urteil hinsichtlich einer Forderung der ABH
nach einem DNA-Tests existiert.
Wir wärs, googlest Du selbst ?


DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger, und freund hat negative nachrichten
Antwort #10 - 06.07.2006 um 14:01:53
 
Zitat:
einen § gibt es nicht dafür, wohl aber aktuelle Rechtsprechung.
Mir ist erinnerlich, dass ein Urteil hinsichtlich einer Forderung der ABH
nach einem DNA-Tests existiert.
Wir wärs, googlest Du selbst ?



Also gut:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1126080794/9#9

Aus welchem Grund auch immer ist der Link mit einer zusätzlichen Passwortsperre versehen. Ist das als Aufforderung für Normaluser gedacht, StAZ 8/2005, S. 237 in der Bibliothek nachzulesen?

Gruß, ULF

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger, und freund hat negative nachrichten
Antwort #11 - 06.07.2006 um 14:35:37
 
ulf schrieb am 06.07.2006 um 14:01:53:
Also gut:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1126080794/9#9

Aus welchem Grund auch immer ist der Link mit einer zusätzlichen Passwortsperre versehen. Ist das als Aufforderung für Normaluser gedacht, StAZ 8/2005, S. 237 in der Bibliothek nachzulesen?

Gruß, ULF


Hi Ulf,
keine böser Wille. Das Ding ist halt in einem Verzeichnis
gespeichert, auf den nur User aus dem Internen Board zu-
greifen dürfen.
Ich hängs hier dran. Ist aber letztlich im Moment keine Ent-
scheidung, auf die man sich berufen kann, der Hess. VGH hatte
die Berufung zugelassen und begründet dieses im Wesentlichen
damit, dass der Gesetzgeber eine rechtsmissbräuchliche Vater-
schaftsanerkennung wissentlich in Kauf genommen hat. Nicht
umsonst haben wir ja die Diskussion um das behördliche An-
fechtungsrecht.
Zum Seitenanfang
  


...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger, und freund hat negative nachrichten
Antwort #12 - 06.07.2006 um 14:46:21
 
Mick schrieb am 06.07.2006 um 14:35:37:
Ich hängs hier dran. Ist aber letztlich im Moment keine Ent-
scheidung, auf die man sich berufen kann, der Hess. VGH hatte
die Berufung zugelassen [...]


Merci.

Der Ausgang des Verfahrens wäre nicht uninteressant. Das Argument der entsprechend anwendbaren Scheinehenregelung verfängt m.E. nicht, da auch im Mutter-Kind-Verhältnis das Zusammenleben geprüft würde.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger, und freund hat negative nachrichten
Antwort #13 - 06.07.2006 um 14:50:44
 
Hi Ulf,

natürlich ist dieses Urteil sehr interessant. In diesem Fall hat es allerdings
weniger Relevanz.
Wichtiger ist doch letztlich die Entscheidung der werdenden Mutter, da sie
nicht mit ihrem Freund verheiratet ist.

DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger, und freund hat negative nachrichten
Antwort #14 - 06.07.2006 um 14:54:38
 
Hoi,
hier findest Du die Entscheidung des Hess. VGH.
Dort das Aktenzeichen 9 UZ 364/05.

Ist mein letzter Kenntnisstand.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema