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Gestern in Marrakech geheiratet....und jetzt ? (Gelesen: 2.929 mal)
Andy_1a
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06.07.2006 um 10:46:42
 
wie gehts jetzt weiter ?

Meine Frau wohnt in Marrakech Medina und ich bin deutscher aus Frankfurt . Am Montag fahren wir nach Rabat um die Heirat zu legalisieren.

- Was sollten wir weiterhin bei welchen Aemtern beantragen, damit Sie moeglichst bald nach Deutschland fliegen darf ?
- Klar ist es, das es eine FZF wird. Doch koennte man nicht erstmal ein kurzfristiges Visum bekommen ?
- Da ich selbstaendiger Softwareentwickler bin, ist unsere die Planung so: 9 Monate in Frankfurt, 3 Monate in Marrakech leben.  gibts ein paar, das es ahnlich so macht ?

bin noch bis 13.7.2006 in M

Danke

Abdellah

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 06.07.2006 um 11:20:57
 
Andy_1a schrieb am 06.07.2006 um 10:46:42:
Meine Frau wohnt in Marrakech Medina und ich bin deutscher aus Frankfurt . Am Montag fahren wir nach Rabat um die Heirat zu legalisieren.

- Was sollten wir weiterhin bei welchen Aemtern beantragen, damit Sie moeglichst bald nach Deutschland fliegen darf ?
- Klar ist es, das es eine FZF wird. Doch koennte man nicht erstmal ein kurzfristiges Visum bekommen ?



- Da ich selbstaendiger Softwareentwickler bin, ist unsere die Planung so: 9 Monate in Frankfurt, 3 Monate in Marrakech leben.  gibts ein paar, das es ahnlich so macht ?


Richtig, ein Visum für FZF. Gibt es bei der Auslandsvertretung (beantragt Deine Frau), die fragen bei der für Deinen Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde nach. Wenn Deine Frau in Deutschland keine Schwierigkeiten hatte bzw. noch nie in Schengenland war und Du nicht Probleme mit Unterhaltszahlungen hast, sollte es kein großartiges Problem geben, sobald sich die deutschen Behörden von der Echtheit und Gültigkeit Eurer Eheschließung überzeigt haben.

Kann ein Vierteljahr dauern.

In D wird Deine Frau einen Integrationskurs zu absolviren haben, wenn sie nicht bereits mindestens mittelmäßig Deutsch spricht.

Ein Vierteljahr Heimaturlaub unterbricht nicht den rechtmäßigen Aufenthalt Deiner Frau und dürfte ausländerrechtlich unbedenklich sein. Ggf. ist der Krankenversicherungsschutz schwierig zu organisieren, wird zwar für D nicht verlangt, aber für Marrakesch keine eine Rückholversicherung nicht schaden. Manche Versicherung ziert sich bei Ausländern, die in ihrem Heimatland urlauben.

Gruß, ULF
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Andy_1a
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Antwort #2 - 06.07.2006 um 12:26:38
 
Danke fur die schnellle Reaktion,
meine frage war hauptsaechlich, ob man das 1'4 jahr ueber ein T-visum verkuerzen koennte. Weitere Hinweise:

- wir kennen uns seit 8 Monaten per Webcam, bin jetzt das 3. mal in M.
- habe noch einen Schufa Eintrag aus alten Zeiten
- Einkommen und Wohnen in einem geerbten Haus ist erstmal gesichert.
- MeineFrau wird im Umfeld Krankengymnastik arbeiten
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 06.07.2006 um 12:46:36
 
Andy_1a schrieb am 06.07.2006 um 12:26:38:
meine frage war hauptsaechlich, ob man das 1'4 jahr ueber ein T-visum verkuerzen koennte.


Nein, da keine Rückkehrbereitschaft gegeben.

Geerbtes Haus ist nett, wenn auch nicht Voraussetzung; schadet nicht, wenn man es angibt.

Schufa ist ärgerlich, aber hier ausländerrechtlich nicht relevant, selbst wenn aus Deinen mutmaßlichen Altschulden hinein in das Hausgrundstück vollstreckt würde.

Gruß, ULF
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Andy_1a
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Antwort #4 - 06.07.2006 um 13:00:51
 
.............Nein, da keine Rückkehrbereitschaft gegeben.

warum auch, sind ja verheiratet...


............ aber hier ausländerrechtlich nicht relevant, selbst wenn aus Deinen mutmaßlichen Altschulden hinein in das Hausgrundstück vollstreckt würde.............

Danke das wollte ich lesen um mich zu beruhigen........

Gruss

Abdellah / Andreas
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Antwort #5 - 10.07.2006 um 12:23:51
 
leider haben wir noch keine Heiratsurkunde bekommen. Nur eine Quitung gabs einen Tag nach der Heirat. Leider muss ich erstmal wieder nach  Frankfurt.

Frage: kann meine Frau nach erhalt der Heiratsurkunde diese in Rabat alle in Rabat Legalisieren lassen ?

um dann den Antrag auf FZF zu stellen ?

Danke

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Antwort #6 - 10.07.2006 um 12:59:08
 
Hi Andy,

Deine Frau kann das alles in Rabat alleine erledigen:
Nach Erhalt der Heiratsurkunde diese mit den notwendigen Vorlegalisierungen versehen lassen (Tribunal in Rabat), dann beim Aussenministerium in Rabat eine weitere Legalisation. Dies alles übersetzen lassen und bei der Konsularstelle der dt. Botschaft vorsprechen.

Was sie für den Visum-Antrag noch braucht, steht auf der Seite der dt. Botschaft. Dort gibt es auch eine Liste der von der Botschaft anerkannten Übersetzer.
Wenn sie alles in einem Aufwasch erledigen will, empfiehlt es sich die restlichen Unterlagen auch gleich legalisieren zu lassen (Führungszeugnis etc.).  Das erspart eine Rabat-Tour...

Grüße,
line
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Andy_1a
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Antwort #7 - 11.07.2006 um 17:53:33
 
Danke, haben gerade die die Heiratsurkunde bekommmen,legalisieren lassen und fahren jetzt mit dem Zug nach Rabat... Danke auch  fuer den Tip "fuerhrungszeugnis"

Abdellah
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