Hallo Hans-Christian (ich muss dich ja nicht unter deinem Pseudonym anschreiben),
Zitat:Die Sittenwidrigkeit ist gegeben, wenn durch private Verträge Belange des Staates tangiert werden.
Eine sehr pauschale und ungenaue Aussage. Verträge können staatliche Belange tangieren ohne deshalb sittenwidrig zu sein. Als sittenwidrig gilt ein Rechtsgeschäft dann, wenn es gegen die guten Sitten verstößt. Die Rechtsprechung zieht hierfür als Maßstab das "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" heran.
Zitat:Was hat dies mit Deiner Bemerkung zu tun, dass Eheverträge Privatrecht sind ? Habe ich das bestritten ? Was werfe ich hier angeblich durcheinander ?
Jenes:
Zitat:Nach Art. 6
GG stehen Ehe und Familie unter dem BESONDEREN Schutz aller staatlichen Institutionen. Dieses Wort BESONDEREN formuliert einen Förderungsauftrag an den Gesetzgeber. Binationalen Paare räumt das dt. Aufenthaltsrecht oftmals keine ausreichende Kennenlernphase ein, die betreffenden staatlichen Stellen kommen damit diesem aus dem
GG resultierenden Förderungsauftrag nicht ausreichend nach. Hieraus ergibt sich eine Regreßpflicht des Staates im Falle des Scheiterns einer solchen Ehe. Dieser Tatbestand ist hinreichend, um von einer Ausnahme vom Regelfall auszugehen, den der BGH formuliert hat.
Regresspflicht des Staates für den Fall des Scheiterns einer solchen Ehe?
Zitat:Wenn Belange des Staates durch private Verträge betroffen sind, ist Sittenwidrigkeit nur dann gegeben, wenn dies in unzulässiger Weise erfolgt ist.
Das schreibst Du oben etwas anders. Aber unabhängig davon, was hat das mit der Sache zu tun?
Zitat:Wenn eine Kostenabwälzung auf den Staat zulässig ist, weil eben dieser Staat regreßpflichtig gemacht werden kann, dann ist auch der Ehevertrag zulässig.
Das muss ja außer Dir auch keiner verstehen. Vielleicht solltest Du außer dem kleinen Hausjuristen mal an ein richtiges Jurastudium denken.
Zitat:Der Gesetzgeber ist verpflichtet, das
GG bei Erlass oder Änderungen von Gesetzen zu beachten. Oft genug tut er dies, entweder aus politischer Opportunität oder mangelnder Professionalität aber nicht, siehe die über 80% der Klagen vor dem BVerfG, denen stattgegeben wird.
Ja, ja. Wo kann ich das denn sehen? Und was ist mit den ganzen Gesetzen, die gar nicht zum BVerfG kommen? Und was ist mit den vielen Klagen gegen das damalige AuslG und den Klagen gegen das
AufenthG, wo das BVerfG keine Verfassungswidrigkeit festgestellt hat. Kannst Du übrigens auf
www.bundesverfasssungsgericht.de nachlesen. Stehen ganz viele drin....
Zitat:Unabhängig davon, ob die von mir erwähnten Vorbehalte einer gerichtlichen Überprüfung standhalten oder nicht, ist es prozesstaktisch aber aus den von mir genannten Gründen sinnvoll, sie zu erwähnen.
Deine Kenntnis der "Prozesstaktik" ist wohl so umfangreich wie die deiner juristischen Kenntnisse.
Zitat:Es macht wenig Sinn, nur ein halbes Posting zu lesen und dann bei willkürlich genannten Halbsätzen Kritik anzubringen.
Unabhängig davon, dass Du nicht wissen kannst, wieviel ich gelesen habe ich meine Kritik auf die von mir zitierte Stelle bezogen.
Zitat:Wenn schon Kritik, sollte man sie inhaltlich begründen können, abwertende Smileys ersetzen keine inhaltliche Kritik, sondern lassen nur Rückschlüsse darauf zu, wessen Geistes Kind der Verfasser ist.
Oh ja Mr. Tolerant. Mir Unsachlichkeit vorwerfen und dann diese Aussage. Dein polemischer Beitrag enthält nicht eine einzige rechtlich fundierte Aussage. Die pauschalen Hinweise auf irgendwelche Urteile des BVerfG sind kein Nachweis für deine laienhaften Erkenntnisse die Du hier loslässt. Einzig zeigen sie deine Unkenntniss über die Verfassung und des Staatssystems. Also versuch mir nicht irgendeine "Gesinnung" zu unterstellen, die ein dein absonderliches Bild deutscher Behördenmitarbeiter passt.
Und die Smileys die zu deinen Beiträgen passen, gibt es hier nicht.
Das schlimme dabei ist, dass Du diesen Thread (und viele andere) mit deinem Müll kaputt schreibst. Das ist bestimmt sehr wertvoll für die Leute, die hier Hilfe suchen.
Blaise
P.S. @Mods
Sorry, manchmal krieg ich halt das Kotzen, wenn ich solche Beiträge lese.
B.