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Scheidungsurteil (Gelesen: 321 mal)
Alexander75
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Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidungsurteil
09.05.2024 um 14:28:03
 
Kurze Frage: Weil unserer Standesbeamter ein wenig die Stirn runzelte bezüglich des Alters der Geburtsurkunde bzw. Scheidungsurteils und sie möglicherweise zu alt sind. Soviel wie ich aus der Seite vom OLG rausgelesen habe verfallen nur Personenstandsurkunden. Geburtsurkunden können so alt sein wie sie wollen ebenso die Apostille. Wie ist es mit dem gerichtlichen Scheidungsurteil. Könnt ihr mich bitte etwas aufklären? Vielen dank schonmal
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reinhard
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Beiträge: 15.419

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 09.05.2024 um 14:31:17
 
Ja, man kann sich nur einmal scheiden lassen, und das Urteil gilt dann in dem Land der Scheidung.
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