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Neuer ausländischer Pass über Botschaft in D Anerkannt? (Gelesen: 666 mal)
Einediefragt
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i4a rocks!


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02.05.2024 um 15:02:14
 
Hallo zusammen,

mein Mann hat über die bangladesische Botschaft in Berlin einen neuen Reisepass ausgestellt bekommen. Sein Alter wäre im Juni abgelaufen.

Jetzt möchte er im Juni ins Ausland reisen und haben dafür eine Fiktionsbescheinigung beantragt, da seine Aufenthaltskarte nur bis zu dem Ablaufdatum des alten Passes ausgestellt ist.

Nun bekamen wir ein Schreiben, dass er mitteilen soll, wo der neue Pass ausgestellt wurde und ob er persönlich vorgesprochen hat. Sollte er den Pass im Nicht EU Ausland bekommen haben und ohne Vorsprache, so sei dieser ohne Echtheitserklärung nicht gültig.

Er hat den Pass wiegesagt hier bei der Botschaft in Deutschland bekommen. Im Pass steht bei Ausstellungsort DIP Dhaka. Das stand bei jedem Pass bisher drin, den er hier beantragt hatte.
Neu scheint zu sein, dass der Pass ein E-Pass ist.
Sonst stand auf der 3. Seite auch immer ein Stempel, der Behörde, die den Pass ausgestellt hat. Nun steht da aber nur ein Barcode, der eine Telefonnummer wählt.

Kann jemand dazu Auskunft geben?
Müssen wir das nachweisen, wo der Pass ausgestellt wurde?
Wie soll man das machen? Ich dachte immer, wenn die Botschaften in Deutschland das ausstellen alles i.O.
Wir werden nun antworten und mitteilen, was gewünscht wird und auch eine Quittung des neuen Passes, wo oben steht, dass er in Berlin beantragt wurden mitschicken, aber keine Ahnung ob das reicht.

Danke und Grüße
Einediefragt
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Einediefragt
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Antwort #1 - 02.05.2024 um 15:22:08
 
Nachtrag: Die uns vorliegende Quittung hat keinen Briefkopf oder offizielle Unterschrift. Nur ein Ausdruck mit den Daten, wann und bei welcher Behörde der Pass beantragt wurde.
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lottchen
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Antwort #2 - 02.05.2024 um 15:33:05
 
Was er nicht liefern oder besorgen kann kann er nicht vorlegen. Er kann nur einreichen was er hat und erklären, was er wann wo gemacht hat. Die Botschaft stellt ihm auch keine Bescheinigung aus? Auch nicht, dass er am Tag X, Uhrzeit Y seinen neuen Paß abgeholt hat?
Dann würde mir nur einfallen bei der ABH nachzufragen ob es bei Zweifeln reichen würde, alle Seiten seines alten Passes (hat er den noch?) auszudrucken und beglaubigen zu lassen und einzureichen (oder mit seinem alten Paß vorbeizukommen) um zu zeigen dass D nicht verlassen hat (jedenfalls nicht irgendwohin, wo er einen Stempel in den Paß bekäme). Oder eine eidesstattliche Versicherung anzubieten.
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Aras
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Antwort #3 - 02.05.2024 um 15:47:35
 
Es geht wohl um die Proxypass Problematik
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Proxy-Pass

Die Echtheitserklärung erteilt wohl die Botschaft?

Naja ich würde einfach antworten, dass man am xx.xx.xxxx bei der Botschaft in Berlin den persönlich den Antrag gestellt hat und den Pass am xx.xx.xxxx ausgehändigt bekommen hat.

Was sollen die machen? Im schlimmsten Fall fordern die die Echtheitserklärung. Und wenn es die Botschaft erteilt,dann ist es wohl je nachdem eine Tagesreise.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #4 - 02.05.2024 um 15:54:25
 
Danke für deine Antwort Lottchen,

Also die Botschaft ist der Horror. Erreichen kann man dort keinen, ausser man fährt auf gut Glück hin. Wir wohnen 4 Std. entfernt von Berlin. Zur Not, falls der ABH das von uns gelieferte nicht ausreicht, muss er dann eben nach Berlin.

Also wozu er den alten Pass da einreichen soll ist mir nicht schlüssig.
Der war ja auch noch gültig bis zur Ausstellung des neuen Passes.

Es geht ja nur darum, dass er einen neuen Pass hat, was ja notwendig ist, da er bis Mitte Juni abläuft.
Da er reisen möchte, braucht er diese Fiktionsbescheinigung.

Als wir vor 2 Wochen bereits persönlich in der ABH waren, haben wir den Pass auch schon vorgelegt und es hieß, dass uns die Bescheinigung dann zugesendet wird. Da war alles ok.

Verstehe den Hickhack der ABH nicht. Liegt das an irgendwelchen Änderungen an Pässen? Sind da die Ausstellungsbehörden nicht mehr sichtbar? Das wundert mich nur.
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Puncherfaust
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Antwort #5 - 02.05.2024 um 15:59:27
 
Den Pass hattet ihr der ABH aber schon vorgelegt?

Ich kenne das Verfahren so ähnlich bei Proxy-Pässen. Das sind Pässe die ohne persönliche Vorsprache ausgestellt werden. Die sind in der Regel nämlich ungültig. Die erkennt man daran dass die Unterschrift im Pass fehlt. In dem Fall kann die Unterschrift aber normalerweise bei der Botschaft nachgeholt werden und ist dann im Regelfall gültig. Kenne das ganze aber eher bei Syrien, nicht bei Bangladesch.

Bangladesch hat aber auch an sich ein unsicheres Urkundenwesen. Vielleicht möchte die auch einfach nochmal die persönliche Erklärung von deinem Mann haben, dass er versichert, dass der Pass echt ist. So kenne ich den Begriff Echtheitserklärung zumindest. Das ist eine die man selber abgibt.

Da er den Pass innerhalb der EU bekommen (bei der bangladeschischen Botschaft in DEU) und er vermutlich auch vorgesprochen hat (Unterschrift ist im Pass?), wird er sich denke ich keine Sorgen machen müssen. Zumindest lese ich das Schreiben der ABH ja so.
"Wenn diese 2 Voraussetzungen nicht vorliegen, dann musst du das machen" - die 2 Voraussetzungen liegen ja aber vermutlich vor (das müsstest du uns noch sagen)
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Antwort #6 - 02.05.2024 um 16:04:07
 
Danke Aras,

jetzt versteh Ichs besser.

Ja, da hast du Recht. Nur ärgerlich, wenn wir die Rennerei haben werden, da das dann alles sehr knapp wird. Fiktionsbescheinigung dauert hier 3 Wochen.

Dann warten wir mal ab, ob unsere Angaben ausreichen  werden ohne diese Echtheitsbescheinigung.

Vielleicht ist mein Post zukünftig für anderen interessant, denen Gleiches begeben wird.
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lottchen
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Antwort #7 - 02.05.2024 um 16:06:24
 
Wenn es um die Proxy-Paß-Problematik geht dann nützt auch die Vorlage des alten Passes nichts. Denn der beweist ja dann nichts.

Hat denn Dein Mann des Paß persönlich unterschrieben in der Botschaft oder befindet sich an der Unterschriftsstelle sichtbar eine eingescannte Unterschrift (mit Rand)?
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Antwort #8 - 02.05.2024 um 16:20:31
 
Hallo Puncherfaust,

ja, er war persönlich in der Botschaft in Berlin und hat dort den Pass beantragt und Fingerabdrücke und Unterschrift usw. vor Ort gegeben.

Ja, wir sind vorher schon zu der ABH und haben unser Anliegen geschildert und den Pass vorgelegt. Der wurde auch Kopiert und dann hieß es, uns wird die Bescheinigung zugesendet. Naja, da sind womöglich mehrere Sachbearbeiter beteiligt...

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Antwort #9 - 02.05.2024 um 16:23:16
 
Lottchen:

Ja, er hat in der Botschaft unterschrieben.
Die Unterschrift ist im Pass ohne irgendwelche EInscannung. Sieht ganz normal aus.

Vielleicht ist die ABH verwirrt, da Bangladesh auf den E-Passport umgestellt hat und auf der 3. Seite kein Stempel mehr ist, wo der beantragt wurde. Da ist jetzt nur ein Barcode.
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Antwort #10 - 02.05.2024 um 16:23:40
 
Imho ist es egal ob man die Unterschrift vor einem Beamten macht oder nicht.  Wie soll man das auch prüfen? Wir machen das in Deutschland sicherer und drucken die Unterschrift als Faksimile mit laminiert. Bei anderen Staaten ist es nicht kriegsentscheidend, aber der Pass muss für die Reise unterschrieben werden.

Es geht darum, dass jeder Hinz und Kunz den Pass mit irgendeinem beliebigen Passfoto beantragen könnte. Also es kommt auf die Umstände der Antragstellung. Damit wir in Deutschland den Pass anerkennen, müssen wir ja darauf vertrauen können, dass die Angaben darin korrekt sind. D.h. beim Antrag stellen persönlich vorsprechen, Sachbearbeiter prüft wenn möglich Identität mit altem Pass, prüft die Informationen im System und schaut ob das Passfoto auch tatsächlich den Antragsteller darstellt und nicht Darth Vader.
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Antwort #11 - 02.05.2024 um 16:25:09
 
Einediefragt schrieb am 02.05.2024 um 16:20:31:
Hallo Puncherfaust,

ja, er war persönlich in der Botschaft in Berlin und hat dort den Pass beantragt und Fingerabdrücke und Unterschrift usw. vor Ort gegeben.

Ja, wir sind vorher schon zu der ABH und haben unser Anliegen geschildert und den Pass vorgelegt. Der wurde auch Kopiert und dann hieß es, uns wird die Bescheinigung zugesendet. Naja, da sind womöglich mehrere Sachbearbeiter beteiligt...


Klingt erstmal gut.

Ich würde denen schreiben, dass er persönlich bei der Botschaft in Berlin war und den Pass dort beantragt hat. Dein Rechnungsbeleg kannst du beifügen.

Um auf Nummer sicher zu gehen (und Zeit für etwaige mögliche Rückfragen zu sparen) würde ich auch eine einfache Erklärung beifügen:

Zitat:
Echtheitserklärung

Hiermit erkläre ich, Vorname Name, geboren am TT.MM.JJJJ in Ort, Land, dass der Reisepass mit der Passnummer XXXXXXXX echt ist

Unterschrift


Ich denke dann sollte sich die Sache ohne weitere Rückfragen erledigt haben
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Antwort #12 - 02.05.2024 um 16:29:40
 
Aras schrieb am 02.05.2024 um 16:23:40:
Imho ist es egal ob man die Unterschrift vor einem Beamten macht oder nicht.  Wie soll man das auch prüfen?


Hat nur bedingt was mit diesem Thema zu tun, aber genau die Problematik kam bei Syrern mit den neuem E-Pass-Model 2024 auf.

Bis jetzt war es so, dass man das sehr wohl prüfen konnte. Die syrische Botschaft hat nämlich das Unterschriftenfeld gestempelt. Und in diesem Stempel wurde dann unterschrieben.

Beim E-Pass Model 2024 ist das Unterschriftenfeld aber schon im E-Pass gedruckt. Hier fehlt die Prüfung also komplett. Deutschland erkennt sie jetzt aber auch erstmal so an, hauptsache die sind unterschrieben worden. Wo auch immer.
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Antwort #13 - 02.05.2024 um 16:51:52
 
Hallo Aras,

also hat das was mit dieser Umstellung auf E-Passport zu tun?
Was hast damit auf sich?

Bei dem Bangladesischen Pass war immer auf der 3. Seite ein Stempel (z.B. der Botschaft in Berlin) mit Unterschrift. Also von der Behörde, die den Pass ausgestellt hat.Das fehlt jetzt beim Neuen und stattdessen ist da ein Barcode. Wenn man das Handy ranhält wird eine Nummer gewählt.
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Antwort #14 - 02.05.2024 um 20:28:39
 
Zum Vergleich kenne ich iranische Pässe. Diese werden auch ohne dass diese vor einem Beamten unterschrieben werden müssen, ausgehändigt.

Man darf nicht außer Acht lassen, dass es Gebiete im Iran mit hoher Analphabetismusraten, bspw. Sistan und Balutschistan, gibt.

Bei unseren deutschen Reisepässen müssen Kinder, Schreibunfähige und Analphabeten auch nicht unterschreiben, sondern da kommt ein waagerechter Strich hin.

Also kriegsentscheidend ist die Unterschrift offensichtlich nicht auch wenn man annehmen solllte das die meisten Analphabeten wohl zumindest ihren Nachnamen irgendwie kritzeln können sollten.

BTT:
Ein E-Passport ist doch bloß ein anderer Name für biometrischer Reisepass mit Chip. Also wird ein biometrisches Passfoto drin sein und ein Microchip der die Fingerabdrücke enthält.

Natürlich kann es sein, dass die Botschaft alle Anträge elektronisch nach Bangladesch schickt weil die Anfertigung der Pässe technisch anspruchsvoller ist als vorher.

Also offensichtlich vertrauen die deutschen Behörden der bangladeschischen Botschaft in Berlin.
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