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Berufliche Leistungen gem. §10 Abs. 3 StAG (Gelesen: 1.144 mal)
ABiHS
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #15 - 01.05.2024 um 16:37:00
 
Aras schrieb am 30.04.2024 um 22:38:07:
Berufliche Leistungen sind meines Erachtens kann man relativ schwer prüfen. Genauso gut könnte der türkische Gemüsehändler 80k brutto verdienen, aber wegen seiner Kundschaft täglich nur türkisch sprechen und so hätte es 0 Integrationsleistung.

Oder bei mir Betrieb: Wir verdienen alle so zwischen 75k und 110k brutto. Wir sprechen alle englisch. Ich würde die Integrationswirkung unserer Arbeit bei 0 ansetzen. Und wir sind bei Weitem keine Fachärzte o.ä. sondern zum größten Teil "einfache" Softwareentwickler.


Danke für Deine Meinung, ich stimme Dir teilweise, dass das Gehalt an sich nicht losgelöst von anderen Integrationsleitungen betrachtet werden kann. Ich habe auch genug andere Leistungen, wie verhältnismäßig gute Sprache (und nicht nur Deutsch, sondern andere Fremdsprachen), Uni usw.

Nehmen wir ein anderes Beispiel an, einen Harz4-Empfänger, der nicht arbeitet obwohl er arbeiten könnte, der mit ähnlichen Kumpels an fast jedem Supermarkt mit zig Flaschen Bier anzutreffen sind. Nennen wir ihn Max Mustermann. Max kann perfekt Deutsch, kann aber keinen Satz ohne Fluchwort sagen, geschweige denn einen technischen oder medizinischen Artikel auf Deutsch lesen, geschweige denn auf  Englisch oder haste nicht gesehen. Max bezahlt keine Steuer, aber das mache ich anhand meiner Steuer: seine Wohnung, sein Harz4. Wer ist für die Gesellschaft nützlicher, wer macht einen größeren Beitrag zum Wohl des Volkes? Er wählt, ich wähle nicht.

Aber das ist eine kleine Falle. Wenn Du sagst, dass er nützlicher ist, dann bedeutet das wohl, dass er nur deswegen nützlicher ist, weil er ein Deutscher ist. Aber alle sind gleich, oder doch nicht?

Wenn Du sagst, dass ich nützlicher bin, warum kann ich dann als eine für die Gesellschaft nützlichere Person schon nicht wählen, sondern einer Behörde beweisen muss, dass ich den Anspruch auf eine frühere Einbürgerung habe? Oder anders, was kriege ich vom Staat als Gegenleistung für meine höhere Abgaben als bei Max? Bedeutet das, dass ich zurückstecken muss, nur weil ich ein Ausländer bin? Warum muss ich Max ernähren, ohne dass man mich fragt?

Ich möchte Deine Meinung hören, um Deine Denkweise zu verstehen.
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #16 - 01.05.2024 um 17:46:51
 
Und die größte Frage: Was hat das alles mit Integrationsleistungen zu tun?

Ja, es gibt tatsächlich Deutsche die nicht arbeiten. Bedeutet nicht dass jeder Ausländer der arbeitet einen Pass "geschenkt" (Stichwort Gegenleistung) bekommen muss.

Zum Vierten mal: Seit wann lebst du in Deutschland?
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SimonB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #17 - 01.05.2024 um 17:52:43
 
ABiHS schrieb am 01.05.2024 um 16:37:00:
Nehmen wir ein anderes Beispiel an,

Das Beispiel taugt nicht, vor allem nicht für deine Frage.
Ein Hartz-IV-Empfänger, dessen Leistung seit 1/23 schon Bürgergeld heißt, wird keinen Einbürgerungsantrag stellen bzw. nur eine kostenpflichtige Ablehnung erhalten.

ABiHS schrieb am 01.05.2024 um 16:37:00:
Wer ist für die Gesellschaft nützlicher,

Auch das ist im Zusammenhang mit deiner Frage  absolut irrelevant.
Es geht nicht um für die Gesellschaft nützliche Personen. Es geht auch nicht um deine oder seine Steuer, denn auch für die Kisten Bier zahlt Herr M.M. Steuern.
Du merkst, dass du auf eine total schiefe Schiene gerätst mit deinen Argumenten?
Es gibt keine nützlichen oder weniger nützlichen Parameter oder Personen bei der Frage nach Einbürgerung.
Ich kontere beispielhaft: Ein Ausländer, der nun in 2024 die Einbürgerung beantragt und alle Voraussetzungen  gem. § 10(3) StAG erfüllt und die entsprechenden Erklärungen aus Abs. 1 unterschreibt, wird nach mind. 3 Jahren eingebürgert.
Ich behaupte, damit ist diese Person noch nicht praktisch bzw. automatisch integriert.
Es spielt also keine Rolle, ob du Max M. durch deine persönlich gezahlten Steuern "ernährst".
Du führst eine absurde Diskussion. Du kannst nicht wählen, wem dein Einkommen bzw. deine Steuern zugute kommen.

Wenn du eingebürgert werden wirst, fragt dich niemand mehr nach deinem gutem oder sehr gutem Einkommen und schon 10x nicht nach deiner Meinung, wer von deinen Steuern leben dürfe oder nicht.




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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #18 - 01.05.2024 um 17:53:06
 
ABiHS schrieb am 01.05.2024 um 16:37:00:
Nehmen wir ein anderes Beispiel an, einen Harz4-Empfänger, der nicht arbeitet obwohl er arbeiten könnte, der mit ähnlichen Kumpels an fast jedem Supermarkt mit zig Flaschen Bier anzutreffen sind. Nennen wir ihn Max Mustermann. Max kann perfekt Deutsch, kann aber keinen Satz ohne Fluchwort sagen, geschweige denn einen technischen oder medizinischen Artikel auf Deutsch lesen, geschweige denn aufEnglisch oder haste nicht gesehen. Max bezahlt keine Steuer, aber das mache ich anhand meiner Steuer: seine Wohnung, sein Harz4. Wer ist für die Gesellschaft nützlicher, wer macht einen größeren Beitrag zum Wohl des Volkes? Er wählt, ich wähle nicht.


Der "Wert" oder gar die Rechte eines Menschen definieren sich glücklicherweise nicht anhand der "Nützlichkeit" für diese Gesellschaft. Was im Übrigen einer der Gründe sein dürfte, weshalb es viele Einwanderer in diese Gesellschaft zieht.

Jemand, der sich als besonders integriert in diese Gesellschaft bezeichnet, sollte dieses Kernelement unserer solidarischen Gesellschaft kennen.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #19 - 01.05.2024 um 18:21:29
 
ABiHS schrieb am 01.05.2024 um 16:37:00:
Aber alle sind gleich, oder doch nicht?

Wenn Du sagst, dass ich nützlicher bin, warum kann ich dann als eine für die Gesellschaft nützlichere Person schon nicht wählen, sondern einer Behörde beweisen muss, dass ich den Anspruch auf eine frühere Einbürgerung habe?


Voraussetzung für eine Einbürgerung ist nicht nur ein Einkommen.

Wichtig ist auch, dass der Antragsteller sich zu den Prinzipien des Grundgesetzes bekennt.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #20 - 01.05.2024 um 18:49:53
 
Offen gesagt bin ich froh, dass T.P.2013 das angesprochen hat und ich das nicht alleine so sehe. Denn als ich die Nützlichkeitsabwägung las, ist mir die Kinnlade runtergefallen. Diese Nützlichkeitsabwägungen verletzen schlicht die Menschenwürde und schlägt schon hart in Richtung "Recht ist was dem Volke nützt". Wir sind bei solchen Beispielen dann nur noch wenig von dem NS-Beispiel mit dem "unnützen" geistigbehinderten Kind/Erwachsenem, dass vom "Volksgenossen" zu Unrecht(?) durchgefüttert werden würde, und darum aus dem "Volkskörper" entfernt(=Ermordung, Aktion T4) werden müsse, entfernt.

Nicht das du nationalsozialistisches Gedankengut tragen würdest oder dir gemein gemacht hättest, sondern ich erkläre das so überdeutlich, weil solche Zusammenhänge manchmal nicht erkannt werden.

Bei der Integration geht es darum, dass eine Person sich an eine Gruppe anpasst. Der Unterschied zwischen Integration und Assimiliation ist dass bei der Integration die Person nicht ihre persönlichen Überzeugungen aufgeben muss, also die Person bspw. Religion oder ihre Muttersprache nicht vollständig aufgeben müssen. Ausländer müssen bspw. zwar in der staatlichen Regelschule in deutscher Sprache unterrichtet werden, aber können privat, bspw. aufm Schulhof oder in der Pause, in ihrer Muttersprache sprechen. In der NS-Zeit war es bspw. den Sorben unter Strafe verboten worden in den eigenen vier Wänden sorbisch zu sprechen damit diese nach wenigen Generationen unter Verlust ihrer kulturellen Eigenschaft vollständig in den deutschen "Volkskörper" assimiliert worden wären.

Integrationsleistungen kann man als einzel benennbare Handlungen oder Errungenschaften des Einbürgerungswilligen betrachten, womit sich dieser dem Staatsvolk anpasst. Wenn also jemand deutsch lernt und ein Sprachzertifikat erwirbt, dann geht er einen Schritt auf das deutsche Staatsvolk zu.

Und wieder: Wo ist die Integrationsleistung ein gutes Gehalt zu beziehen oder einen hohen Steuerbeitrag zu leisten?

Man stelle sich vor: Ich werde von einem Polizisten kontrolliert und ich zeige meinen Steuerbescheid und weil ich ganz viel Steuern zahle, werde ich wie ein Mensch behandelt. Nach mir wird ein Bürgergeld-Bezieher kontrolliert, und weil er nicht so "nützlich" sei und sich für sein Bürgergeld-Bezug schämen müsse(?) und die Scham auch entsprechend spüren solle, würde er vom Polizisten schlecht behandelt???

Wir sind hier nicht in den vorrevolutionären amerikanischen Kolonien, wo "no taxation without represantation" gefordert wird. Ausländer in Deutschland sind keine Staatsangehörige im Gegensatz zu den amerikanischen Kolonisten zu ihrem damaligen König. Zudem haben wir auch kein Zensuswahlrecht mehr . Auch müssen wir keine besonderen Gebühren bezahlen um Stadtbürgerrechte zu erwerben. Und was weiß ich. Wir haben uns schon seit langem davon wegbewegt Menschen aufgrund ihrer Steuerleistung zu beurteilen.

Darum ist meiner Meinung nach die Steuerleistung völlig egal.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #21 - 02.05.2024 um 10:10:10
 
Jetzt mal aus Behördensicht:

Es kommt nicht auf das Gehalt an (Warum sollte es auch? Ein "einfacher" Arbeiter kann auch richtig gut in seinem Job sein.). Wichtig sind tatsächlich die beruflichen Leistungen. Diese müssen kontinuierlich gut sein und schon länger bestehen. Die Leistung muss sich von der durchschnittlich zu erwartenden Leistung eines Arbeitnehmers in dem betroffenen Beruf sichtbar abheben.
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ABiHS
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #22 - 05.05.2024 um 10:28:56
 
Wegen Max Mustermann es war ein Beispiel, ok? Meine persönliche Meinung geht nur mich an und mit dem Beispiel hat es nichts zu tun.

Meine persönliche Meinung, dass ein höheres Gehalt ein (nur ein von vielen) Zeichen guter Integration ist, bleibt bestehen.

Und klar, ich bekenne mich zu den Prinzipien des Grundgesetzes.


Und die Vergleiche mit NS Zeit sind überhaupt fehl am Platz. "Nützlichkeit" war gut gemeint und in dem Sinne, dass die Zeit, welche man investiert hat (Sprachen lernen, Studium usw.), um dieses Gehalt zu erhalten, anstatt diese Zeit zu "vergeuden", vom Staat und Gesellschaft geschätzt wird. Und deine Vorwürfe in die Richtung NS-Zeit sind überhaupt nicht zu rechtfertigen. Ich komme aus dem Land, wo die Jungs in grauer und schwarzer Uniform vor fast hundert Jahren viel Leid angetan haben, und du hälst mir solche Ideen vor?  hä? Sorry, du kennst dich mit diesem Thema anscheinend gut aus und hast eventuell Schuldgefühle für das, was damals geschah, es ist deine Sache, aber lass dieses Thema sein, ok? Es hat mit mir überhaupt nichts am Hut. Eine Aussage "ein höheres Gehalt bedeutet höhere Steuern und es ist eher ein gutes Zeichen einer Integration" mit NS Ideen gleichzustellen, ich bin wortlos und fühle mich under the weather.

Zu diesem Thema, ich habe wunderschöne Kollegen, die AFD wählen, und die haben es schon erwähnt, dass es manchmal NS Ideen gleichgestellt wird. Ich habe damals nicht geglaubt, aber jetzt habe ich gesehen, wie dieses Fingerpointing funktioniert.

In diesem Thema schreibe ich nichts mehr.

Noch einmal, es war ein Beispiel, aber eure Meinungen - explizit und emplizit - habe ich zur Kenntnis genommen.


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Antwort #23 - 05.05.2024 um 10:54:29
 
Dein Beitrag ist ein schönes Beispiel eristischer Dialektik.

Ich hab nicht die Nützlichkeit von Menschen als Vergleichspunkt genommen, sondern du. Zumal ich dir aufgezeigt habe, was die Problematik ist und dir ja ausdrücklich eine NS-Einstellung nicht unterstellt habe.

Aber ist halt politisches gaslighting. Ich bin 20 Jahre bei der Wikipedia.  Glaubst du nicht, dass ich schon viel dümmere Vergleiche und Argumentationen gelesen habe?

Falls es dir lieber ist, ein anderes Beispiel:
Gem. § 249 StGB der DDR war Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten strafrechtlich verfolgt. Da wäre dein Max auch ins Zuchthaus gekommen.

Und weil die Wehrmacht, SS und SD in deinem Land gewütet hat, bedeutet es nicht, dass dir ein solches Gedankengut nicht möglich sei. Gab ja auch genug Kollaborateure in den besetzten Gebieten und auch Halbjuden in der deutschen Generalität.

Schönen Sonntag noch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #24 - 05.05.2024 um 11:43:18
 
Schreibe doch einen Beitrag.

Ich habe diesen Vergleich wohl aufgeführt, aber Du hast es in die Verbindung mit NS Zeit verbracht, das habe ich absolut nicht gemeint, und solche Vergleiche hast Du aus deiner Weltanschauung und deiner Denkweise auf mich projezirt und einen Schatten auf mich geworfen, als ob ich solche Ideen vertrete. Ich nehme es Dir nicht übel. Ich hoffe, dieses Thema ist vorbei.

Wie das in DDR war, ist Eure Geschichte. Ich respektiere  Deutschland, bekenne mich zur demokratischen Grundordnung,  aber mich interessiert vor allem die Gegenwart, indem ich die Gegenleistung vom Staat für meine Leistungen kriege.


Ich wünsche Dir auch einen schönen Sonntag
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« Zuletzt geändert: 05.05.2024 um 11:55:52 von ABiHS »  
 
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Antwort #25 - 05.05.2024 um 12:12:17
 
Aha. Also sagst du, dass ich nationalsozistisches Gedankengut vertrete, weil ich vermeintlicher Weise meine Weltanschauung auf dich projiziert haben soll?

Du bist schlicht unverschämt.

Unser Grundgesetz ist ein Gegenmodell zum Nationalsozialismus. Unser Grundgesetz bildet eine objektive Werteordnung.

Wenn du also eine Menschenwürde verletzende Aussage triffst, dann ist der Vergleich mit dem Nationalsozialismus nicht fern.

Zudem, wenn du erklärst dass dir die Geschichte praktisch egal sei, dann verkennst du dass der Gesetzgeber in § 10 Abs. 1 Nr. 1a StaG nF ein Bekenntnis zur besonderen Verantwortung Deutschlands zur nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft und ihren Folgen erwartet.

Also ich rate dir zur Selbstreflektion.
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Antwort #26 - 05.05.2024 um 12:19:39
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #27 - 05.05.2024 um 12:34:46
 
Nein, ich habe keinesfalls gemeint, dass Du solche Weltanschauung hast. Ich habe bloß gemeint, dass du dich in diesem Thema viel besser als ich zurechtfindest und deswegen hast du das Wort "Nützlichkeit" in Verbindung mit NS Ideen gebracht. Das ist alles, was ich gemeint habe und wollte dir keine solche Weltanschauung vorhalten. Noch einmal, ich habe ausschließlich die Abgaben bzw. Steuer gemeint, und daher würde ich diesen Begriff niemals mit NS Ideen in Verbindung bringen. Das habe ich gemeint.

Ich sage nicht, dass mir die Geschichte egal ist, sondern ich bin in deutscher Geschichte nicht so tief wie Du, besonders in damaligen Straftaten. Ich habe viel über Durchland gelesen, aber erklarlicherweise nicht so tief wie viele Einheimische.

Ich bitte dich um Entschuldigung, wenn ich mich nicht klar genug  geäußert habe, und lass uns dieses Thema beenden.
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« Zuletzt geändert: 05.05.2024 um 12:45:39 von ABiHS »  
 
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Antwort #28 - 05.05.2024 um 13:01:31
 
Ok. Lass uns das Thema gut sein.
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Antwort #29 - 05.05.2024 um 13:04:39
 
Danke Dir, noch einmal Entschuldigung für ein mögliches Missverstehen und schönes Wochenende.
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