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Hauptreiseziel Schengenvisum? (Gelesen: 313 mal)
Mike65
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24.04.2024 um 17:24:06
 
Die Nichte meiner Frau (marokkanische Staatsangehörigkeit) wird von ihrem Arbeitgeber zu einer Weiterbildung nach Frankreich geschickt. Die französische Botschaft hat ihr dafür ein Schengen-C-Visum mit 30 Tagen Gültigkeit erteilt. Wir würden sie gerne im Anschluss an die Weiterbildung zu uns nach Deutschland einladen, ihr Arbeitgeber würde ihr dafür auch Urlaub gewähren. Die Ein- und Ausreise aus dem Schngenraum wird über den Flughafen Paris CDG erfolgen, nach und von D würde sie mit dem Zug fahren.
Ich frage mich, wie lange sie sich in Deutschland aufhalten darf, damit das Hauptreiseziel weiterhin Frankreich bleibt. Die Weiterbildung dauert 5 Tage. Wenn ich es richtig verstehe, darf sie nicht mehr als als 5 Tage in D verbringen. Meine Fragen sind: Wird hier streng nach Tagen gerechnet? Zählen die An- und Abreisetage da mit? Wie wird das überhaupt kontrolliert? Im Allgemeinen finden zwischen D und F ja keine Grenzkontrollen statt.
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Aras
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Antwort #1 - 24.04.2024 um 17:49:14
 
Der Grund für die Visaerteilung ist die Weiterbildung. Somit ist das Hauptreiseland Frankreich. Es gibt keine Regel wonach die 5 Tage Weiterbildung gleichbedeutend sind mit 5 Tage Maximalaufenthalt in allen anderen Schengenstaaten.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 24.04.2024 um 18:59:14
 
Quelle dafür: Visumhandbuch der EU, in dem ein analoger Fall ganz klar als "Dienstreise ist maßgeblicher Hauptzweck" bezeichnet wird - ungeachtet der deutlich höheren Aufenthaltsdauer zum Urlaub im anderen Schengenland.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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lottchen
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Antwort #3 - 24.04.2024 um 19:54:41
 
Sie muss auch nicht von Frankreich aus zurückfliegen. Sie könnte von jedem anderen Schengenland aus zurück fliegen.
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Mike65
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Antwort #4 - 24.04.2024 um 21:08:13
 
Danke für die Hinweise! Dann steht dem Besuch ja nichts mehr entgegen. Eine Frage allerdings noch:

Ist es denkbar, dass bei der Einreise Fragen gestellt werden, wenn der Rückflug erst in zwei Wochen ist, die Weiterbildung aber schon nach 5 Tagen endet? Sie könnte dann einfach "Sightseeing" sagen, aber inwieweit muss sie den weiteren Reiseverlauf belegen können, z.B. durch Hotelbuchungen, Einladungen etc.?
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lottchen
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Antwort #5 - 25.04.2024 um 10:42:47
 
Es ist immer möglich, dass bei der Einreise Fragen gestellt werden. Die soll sie halt wahrheitsgemäß beantworten. Hat sie eine Kreditkarte? Oder zumindest etwas (auch nicht zuviel) Bargeld dabei? Das wäre ggf. hilfreich um nachzuweisen, dass sie sich den Aufenthalt auch leisten kann.

Ich sehe da keine Probleme: Eine Frau, die mit einem ordnungsgemäßen Visum einreist und auch ein Rückflugticket dabei hat. Und vermutlich nicht mit 3 Riesenkoffern, die implizieren, dass sie nicht vorhat jemals wieder auszureisen. Was soll daran verdächtig sein?
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