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Langer Aufenthalt Drittstaat für BAMF ein Problem? (Gelesen: 302 mal)
Themen Beschreibung: Syrer Jordanien
Rike_SH
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Langer Aufenthalt Drittstaat für BAMF ein Problem?
24.04.2024 um 12:17:26
 
Ich berate häufiger Asylbewerber*innen, die sich lange in einem anderen (Nicht-EU)-Land aufgehalten haben, z.B. Türkei, Jordanien.

Wenn diese Person weder Staatsangehörigkeit dieses Landes besitzt, noch Möglichkeit darauf oder auf einen anderen langfristigen Aufenthaltstitel hat, ist das beim BAMF unproblematisch?

Fluchtgründe müssen doch bzgl. des HKL bestehen. Kann das BAMF in Frage stellen, warum z.b. ein Syrer mit UNHCR-Registrierung in Jordanien Jordanien verlässt, obwohl dort keine unmittelbare Gefahr und ein legaler Aufenthalt (jährlich erneuert) bestand?

Oder lange legale Aufenthalte in der Türkei, bei denen schließlich die Erneuerung des Aufenthaltstitels verwehrt würde und sich deswegen zu einer Weiterreise in die EU entschieden wurde?

Ich hab nur VG-Urteile gefunden über staatenlose Palästinenser, deren Fluchtgründe bzgl. den Ländern des üblichen Aufenthalts (Jordanien, Libyen) geprüft wurde. Bei meiner Beratung treffe ich aber eher Menschen, die schon Staatsangehörigkeit eines anderen Landes haben (z.B. Afghanistan, Syrien).

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 24.04.2024 um 20:18:50
 
Im Prinzip kümmert sich das BAMF wenig um Aufenthalt in Drittstaaten, wenn man dort nicht eingebürgert wurde.

Du hast ja sicherlich auch viele Afghanen, die lange im Iran gelebt haben, teils dort geboren sind. Spielt keine Rolle, die Prüfung des Asylantrags bezieht sich immer auf das Land der Staatsangehörigkeit und die dortige Verfolgung.
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Rike_SH
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 25.04.2024 um 10:30:47
 
Vielen Dank Reinhard für die Antwort!
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