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Auswirkungen der Verpflichtungserklärung rückgängig machen (Gelesen: 1.185 mal)
lamidore
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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01.03.2024 um 15:01:23
 
Hallo liebes Forum,

ein Ausländer mit NE hat seine Mutter eingeladen mit Verpflichtungserklärung. Jetzt wurde VISA für 90 Tage mit Multi-Entry erteilt

Aus sicherer Quelle mit Videoaufnahme hat sich heurausgestellt, dass die Mutter plant dem Einlader es heim zu zahlen und Asyl zu beantragen und das Leben zur Hölle zu machen.

Ich weiß dass Widerruf nicht möglich ist.

Welche Optionen bleiben?
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 01.03.2024 um 15:42:37
 
Die Botschaft über die neu gewonnenen Erkenntnisse informieren. 

https://freirecht.de/g/EG2009VO810:34
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Aras
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Antwort #2 - 01.03.2024 um 16:47:30
 
Und wie soll das möglich sein? Das Visum wird beim Einchecken am Flughafen und bei der ausländischen Passportkontrolle nur optisch überprüft. Keiner würde die Person vor dem Abflug wegen dem Visum aufhalten. Erst in Deutschland konnte die BPol das Schengenvisum prüfen und als ungültig erkennen und die Person an der Grenze zurückweisen. Aber die Person konnte dann trotzdem Asyl sagen, was die Person so oder so vorhat.

Das einzige wo die Weiterreise bereits vor Abreise gestoppt werden würde, wäre wenn der Reisepass an sich als gestohlen gemeldet werden würde. Dann landet der Reisepass ohne Löschmöglichkeit(?) in die internationale Passdatenbank gestohlener Reisepässe von Interpol und bei der Passkontrolle im Ausland sollte ein roter fetter Alarm erscheinen der den Reisepass als ungültig kennzeichnet und die Ausreise würde verhindert.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Aras
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Antwort #3 - 01.03.2024 um 16:50:37
 
Wenn die Mutter Iranerin ist und ein möglicher iranische Ehemann bei der Eheschließung sich das Recht einbehalten hat, über die Ausreise der Ehefrau entscheiden zu können, so konnte der Ehemann die Ausreise bei der iranischen Polizei verbieten lassen.

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reinhard
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Antwort #4 - 01.03.2024 um 17:08:47
 
Aber es ist tatsächlich so:

Wenn man eine Verpflichtungserklärung unterschrieben hat, haftet man bis zur Ausreise oder für fünf Jahre. Die VE ist ja gerade dafür gedacht, dass der Besuch anders verläuft als bei Visumantrag angekündigt. Der Staat möchte das Risiko nicht tragen, das trägt der VE-Geber.

Der VE-Geber hat später noch die Möglichkeit, bei einer konkreten Forderung einer Behörde (z.B. Erstattung von Asylbewerberleistungen) Widerspruch zu erheben.
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roseforest
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 01.03.2024 um 17:14:58
 
Ich hatte diesbezüglich auch mal länger recherchiert. Hintergrund war meine Ex Freundin welche ein Schengen Visum hatte von ihren Ex der auch eine VE abgegeben hatte.

Ich hatte ihr dann den Flug gebucht - er hatte ihr getestet er habe "das Visum widerrufen" und alles mögliche..

Ende vom Lied sie ist problemlos ein- und wieder ausgereist Zwinkernd.

Ich habe tatsächlich nichts gefunden außer dass sie nicht widerrufbar ist.

Und was soll die AV genau machen wenn man ihr diese neuen Informationen mitteilt?

Also wenn da jemand belastbare Infos hat würde mich auch interessieren.
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #6 - 01.03.2024 um 17:16:13
 
Wenn das Visum für ungültig erklärt wird wird das doch in einen Datenbank eingegeben. Haben da Fluggesellschaften auch Zugriff oder nur bestimmte Behörden? Sonst könnte man doch die Fluggsellschaft informieren (wenn man weiß, mit welcher sie fliegt) und denen mitteilen, dass sie mit einem ungültigen Visum fliegen wird. Fluggesellschaften haben doch kein Interesse daran, solche Menschen dann wieder mit zurücknehmen zu müssen.

Aras schrieb am 01.03.2024 um 16:47:30:
Erst in Deutschland konnte die BPol das Schengenvisum prüfen und als ungültig erkennen und die Person an der Grenze zurückweisen. Aber die Person konnte dann trotzdem Asyl sagen, was die Person so oder so vorhat

Ich dachte bei der Einreisekontrolle wäre man noch nicht auf deutschen Boden und wenn man da zurückgewiesen wird müsste man wieder zurück fliegen?
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reinhard
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Antwort #7 - 01.03.2024 um 17:32:14
 
lottchen schrieb am 01.03.2024 um 17:16:13:
Ich dachte bei der Einreisekontrolle wäre man noch nicht auf deutschen Boden und wenn man da zurückgewiesen wird müsste man wieder zurück fliegen?


Nicht bei Verfolgung.

Es ist natürlich verboten, einen Menschen in eine Verfolgung oder gar in eine Lebensgefahr zu schicken.
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blubb


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Antwort #8 - 03.03.2024 um 23:56:23
 
Aras schrieb am 01.03.2024 um 16:47:30:
Und wie soll das möglich sein? Das Visum wird beim Einchecken am Flughafen und bei der ausländischen Passportkontrolle nur optisch überprüft. 


Es gibt auch deutsche Dokumentenberater der BPOL an einigen ausländischen Flughäfen / in einigen Ländern, den jeweiligen deutschen Vertretungen zugeordnet. Die arbeiten mit den Visastellen zusammen und sind Ansprechpartner der Fluggesellschaften und auch der ausländischen Grenzpolizei.

Nicht nur, aber insbesondere dann, wenn die Fluggesellschaften Auflagen haben oder ein länderspezifisches erhöhtes Risiko für z.B. Urkundendelikte o.ä. besteht, kann es eine gute Chance geben, dass vor Abflug aus dem betreffenden Land ein als ungültig erklärtes Visum dann im besten Fall festgestellt wird.

Insofern macht der Widerruf der VE und das proaktive Kümmern um eine Annullierung des Visums schon Sinn, solange die Dame sich noch im Herkunftsland aufhält.
Zu verlieren hat man jedenfalls nichts als VE-Geber.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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