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Heiraten in Georgien ,dann FZF ? (Gelesen: 1.196 mal)
carlosCB
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20.02.2024 um 19:05:05
 
Hallo Forum,
folgender Fakt:

Mein Stiefsohn , Staatsbürgerschaft,Belarus,unbefr.AE  in DE Wohnsitz in DE,möchte seine Freundin ,ebenfalls Staatsbürgerschaft Belarus, Wohnsitz Belarus heiraten.
Ihnen wurde ,,der Floh ins Ohr gesetzt" ,dass sie in Georgien heiraten sollen.Angeblich wäre das die leichteste (Dokumententechnisch)Variante.
Ich kann das nicht so einfach glauben.

Weiss jemand,was danach zu machen ist,um dann zusammen in DE zu wohnen?(FZF)

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Gruß &&CarlosCB
 
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deerhunter
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Antwort #1 - 20.02.2024 um 19:53:51
 
Die Frau muss Deutsch A1 machen, dein Sohn muss genug verdienen für eine FZV
alles andere findest du hier

https://minsk.diplo.de/by-de/service/05-VisaEinreise/ehegattennachzug/2436670#co
ntent_0

Zitat:
Es gibt keine Wartezeit für eine Heirat in Georgien.
Bei Vorliegen aller Unterlagen ist die Eheschließung je nach Terminlage beim dortigen Standesamt sogar direkt am nächsten Tag möglich.
Der Hintergrund ist, dass

Geburtsurkunden und Ledigkeitsbescheinigungen beziehungsweise Ehefähigkeitszeugnisse dort nicht verlangt werden. In Georgien ersetzt man diese Dokumente durch eine Eidesstattliche Erklärung des Paares beim dortigen Standesamt kurz vor der Trauung.
https://www.heirateningeorgien.de/
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reinhard
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Antwort #2 - 20.02.2024 um 20:27:00
 
Ich denke, die bessere Idee ist, in Deutschland zu heiraten.

Das ist vielleicht ein bisschen komplizierter, aber mit einer deutschen Heirat und der deutschen Heiratsurkunde ist der Rest des Lebens einfacher.
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Aras
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Antwort #3 - 20.02.2024 um 20:38:16
 
Was ist das Problem, dass durch die Eheschließung in Georgien umgangen werden soll?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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carlosCB
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Antwort #4 - 20.02.2024 um 21:25:20
 
Mein Stiefsohn kann derzeit nicht problemlos nach Belarus reisen um bestimmte Dokumente zu beschaffen,das die Erhöhte Gefahr besteht,zum Wehrdienst eingezogen zu werden.
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Gruß &&CarlosCB
 
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carlosCB
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Antwort #5 - 20.02.2024 um 21:27:34
 
deerhunter schrieb am 20.02.2024 um 19:53:51:
Die Frau muss Deutsch A1 machen, dein Sohn muss genug verdienen für eine FZV
alles andere findest du hier


Wird Ausbildungsvergütung und Minijob anerkannt?
(Als Gesamtsumme)?



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« Zuletzt geändert: 20.02.2024 um 21:40:58 von reinhard »  

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Antwort #6 - 20.02.2024 um 21:43:55
 
@Aras, das Problem heisst meiner Vermutung nach Putin/russische "Spezialoperation"

@carlosCB, die Beiden müssen zusammen so viel verdienen, dass sie keinen Anspruch auf Bürgergeld mehr haben. Bitte mit einem Bürgergeld-Rechner checken.
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Aras
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Antwort #7 - 20.02.2024 um 21:52:07
 
Müssen diese Dokumente höchstpersönlich in Minsk beschafft werden?
Um welche Dokumente handelt es sich?

Ggf. sollte man mit dem zuständigen OLG Präsidenten in Kontakt treten und fragen ob man die vorzulegenden Urkunden für das EFZ Verfahren ggf. aufgrund der persönlichen Situation und die fehlende Möglichkeit die Urkunden zu beschaffen durch andere Urkunden ersetzen könne.

Die sind Gerichtspräsidenten sind keine Unmenschen.

Vielleicht sind die bereit Eidesstattliche Versicherungen anzunehmen.

Aber man sollte schon zumindest versucht haben die konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung zu beschaffen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #8 - 21.02.2024 um 08:30:59
 
carlosCB schrieb am 20.02.2024 um 21:27:34:
Wird Ausbildungsvergütung und Minijob anerkannt?
(Als Gesamtsumme)?

Wird vermutlich nicht reichen...er muss so viel verdienen, dass er (laut Bürgergeldrechner) so viel Geld hat, dass er eine Wohnung eine KV und das Leben für beide finanzieren kann. Mit Ausbildungsvergütung dürfte das nicht möglich sein...dazu nicht sicher, da niemand weiß ob er die Ausbildung besteht
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