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Ausreisepflichtig nach 50 Absatz 1 AufenthG (Gelesen: 1.154 mal)
Themen Beschreibung: Hat sie eine Ausreisesperre?
Knuffilein
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausreisepflichtig nach 50 Absatz 1 AufenthG
09.02.2024 um 18:54:08
 
Hey ihr lieben eine Freundin von mir Staatsbürger Nordmazedonisch war in Deutschland Asyl und musst das Land verlassen. Das tat sie auch paar Tagen davor, sie hat jetzt so ein rotes Stempel im pass
hat sie deswegen eine Sperre bekommen oder nicht da sie freiwillig aus Deutschland nach Nordmazedonien gekommen ist.
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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.258

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Arnhem
Netherlands
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 09.02.2024 um 19:11:10
 
Sag deiner Freundin dass sie sich selber hier anmelden  und ihre Fragen stellen kann.

Wir sind hier nicht dafür da dich zu unterhalten...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Beiträge: 15.433

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
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Schleswig-Holstein
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 09.02.2024 um 20:32:25
 
Das wird Deiner Freundin schriftlich mitgeteilt. Wenn Sie das Dir mitteilen will, wird sie das tun.
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