i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Ausreisepflichtig nach 50 Absatz 1 AufenthG
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1707501248

Beitrag begonnen von Knuffilein am 09.02.2024 um 18:54:08

Titel: Ausreisepflichtig nach 50 Absatz 1 AufenthG
Beitrag von Knuffilein am 09.02.2024 um 18:54:08
Hey ihr lieben eine Freundin von mir Staatsbürger Nordmazedonisch war in Deutschland Asyl und musst das Land verlassen. Das tat sie auch paar Tagen davor, sie hat jetzt so ein rotes Stempel im pass
hat sie deswegen eine Sperre bekommen oder nicht da sie freiwillig aus Deutschland nach Nordmazedonien gekommen ist.

Titel: Re: Ausreisepflichtig nach 50 Absatz 1 AufenthG
Beitrag von Aras am 09.02.2024 um 19:11:10
Sag deiner Freundin dass sie sich selber hier anmelden  und ihre Fragen stellen kann.

Wir sind hier nicht dafür da dich zu unterhalten...

Titel: Re: Ausreisepflichtig nach 50 Absatz 1 AufenthG
Beitrag von reinhard am 09.02.2024 um 20:32:25
Das wird Deiner Freundin schriftlich mitgeteilt. Wenn Sie das Dir mitteilen will, wird sie das tun.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.