Zitat:Soll sie diesen Aufenthalt auch dazu schreiben oder nur als sie ohne Visum angereist ist?
Gegenfrage: Was steht denn da als Frage?
Grundregel: Wenn eine Frage geschrieben steht, dann ist genau das gefragt, was man lesen kann. Nichts anderes.
Ihre letzten fünf Aufenthalte = die letzten fünf Aufenthalte.
Zitat:oh der ist das zu verwirrend für die Botschaft?
Vermutlich nur dann, wenn dort ausschließlich Holzköpfe sitzen.
Hast Du Grund zu dieser Annahme?
Zitat:sie will auch ein Kopie von ihre alte Visum drauf legen damit sie wissen sie war legal mit ein Visum für den Zeitraum in Deutschland.
Man kann es auch übertreiben. Und das tust Du hier.
Es wird ja schließlich auch keine eidesstattliche Erklärung verlangt, sich an jedes einzelne deutsche Gesetz halten zu wollen, nie bei Rot über die Straße zu gehen und Ähnliches.
Falls die Frage nach der Legalität eines früheren Aufenthalts auftaucht, kann
a) nachgefragt werden oder
b) die Visumhistorie im
AZR angeschaut werden.