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sind die Aufenthalte meine Freundin in Deutschland legal? (Gelesen: 873 mal)
Themen Beschreibung: überschreit es die 90/180 Regel?
Knuffilein
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07.02.2024 um 13:12:37
 
Hey ihr lieben meine Freundin aus Nordmazedonien war öfters in Deutschland und sie hat mich darum gebeten um euch hier zu fragen ob ihre Aufenthalte legal sind. sie wollte noch nachfragen ob es okay ist wenn sie das Visum für den 4.5 kriegt aber paar Tage früher nach Deutschland reisen darf.

Folgendes:

1. Aufenthalt: 23.05.2021 bis 11.08.2021
2. Aufenthalt: 14.11.2021 bis 09.02.2022
3. Aufenthalt: 01.06.2022 bis 21.08.2022
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lottchen
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Antwort #1 - 07.02.2024 um 13:23:41
 
Die Freundin (oder Du) könnte einen Schengen-Rechner benutzen um das rauszufinden.
https://www.visa-calculator.com/de/

Der sagt: Ja, passt.

Was meinst Du damit?
Knuffilein schrieb am 07.02.2024 um 13:12:37:
wenn sie das Visum für den 4.5 kriegt


Sie benötigt kein Visum zur Einreise, sie muss nur nach den 90 Tagen ausreisen.
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« Zuletzt geändert: 07.02.2024 um 13:34:22 von lottchen »  
 
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Antwort #2 - 07.02.2024 um 13:35:02
 
lottchen schrieb am 07.02.2024 um 13:23:41:
Die Freundin (oder Du) könnte einen Schengen-Rechner benutzen um das rauszufinden.
https://www.visa-calculator.com/de/

Der sagt: Ja, passt.

Sie benötigt kein Visum zur Einreise, sie muss nur nach den 90 Tagen ausreisen.


Oke wow danke dir das ist echt hilfsbereit, darf sie den bsp mehrmals einreisen wenn es weniger als 90 Tage sind? den sie ist ja 3 mal eingereist weniger als 90 Tage aber ingesamt alle 3 Aufenthalte mehr als 180 Tage. und ich meinte mit dem Visum falls sie eine nationale Visa beantragen wird ob sie schon fliegen kann sobald sie das Visum in der Hand hält.

Liebe Grüße!
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lottchen
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Antwort #3 - 07.02.2024 um 14:01:06
 
Knuffilein schrieb am 07.02.2024 um 13:35:02:
aber ingesamt alle 3 Aufenthalte mehr als 180 Tage

"90 Tage innerhalb von 180 Tagen" sind erlaubt. Das hat sie eingehalten.

Knuffilein schrieb am 07.02.2024 um 13:35:02:
ob sie schon fliegen kann sobald sie das Visum in der Hand hält

Sie ist Nordmazodonierin. Wenn sie nur zu Besuch kommt und nach den 90 Tagen spätestens wieder ausreist kann sie visumsfrei einreisen. Wozu beantragt sie ein Visum?

https://skopje.diplo.de/mk-de/service/05-VisaEinreise/-/1904570
Staatsangehörige der Republik Nordmazedonien benötigen kein Visum für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen je 180 Tage im Schengenraum!
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Antwort #4 - 07.02.2024 um 14:02:17
 
Grob gesagt nach 90 Tagen darf sie wieder 90 Tage einreisen.

Beispiel Einreise 2: am 14.11. wird geschaut war sie innerhalb der letzten 180 Tage länger als 90 Tage hier.
Und so weiter - war nie der Fall also alles gut.

Geh mal auf den offiziellen Rechner
https://ec.europa.eu/assets/home/visa-calculator/calculator.htm?lang=en

Da kannst du alle vorherigen Aufenthalte eingeben und es wird sofort angezeigt ob overstay war - wobei sie dann sowieso bei Ausreise Probleme bekommen hätte oder gab es keine Grenzkontrolle ?

Mit nationalen Visum kann sie am 4.5. einreisen aber auch sowieso 3 Monate sind ja seit 21.8.22 lange vorbei...
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Antwort #5 - 07.02.2024 um 14:39:57
 
roseforest schrieb am 07.02.2024 um 14:02:17:
Grob gesagt nach 90 Tagen darf sie wieder 90 Tage einreisen.

Beispiel Einreise 2: am 14.11. wird geschaut war sie innerhalb der letzten 180 Tage länger als 90 Tage hier.
Und so weiter - war nie der Fall also alles gut.

Geh mal auf den offiziellen Rechner
https://ec.europa.eu/assets/home/visa-calculator/calculator.htm?lang=en

Da kannst du alle vorherigen Aufenthalte eingeben und es wird sofort angezeigt ob overstay war - wobei sie dann sowieso bei Ausreise Probleme bekommen hätte oder gab es keine Grenzkontrolle ?

Mit nationalen Visum kann sie am 4.5. einreisen aber auch sowieso 3 Monate sind ja seit 21.8.22 lange vorbei...


Oke danke dir! Jetzt haben wir ein besseres Überblick. Nein sie hat nie Probleme bekommen bei der Grenze aber wir wollten nochmal sicher gehen. Oke wegen der Nationalen Visa war so das ich bsp mein erstes Visa für den 01.10 bekommen habe, bin aber paar Tage früher geflogen am 28.09. ohne Probleme geflogen. Muss sie bei der letzen 5 Aufenthaltsorte im (Visumantrag) auch ihren Aufenthalt mit Visum eingeben fall sie zuvor eins hatte?

Sie wurde natürlich ihre Visum noch dazu legen bzw. ein Kopie bei der Botschaft damit sie wissen sie war nicht 1 Jahr illegal oder braucht sie nicht nur ihre Visum freie Aufenthalte?

Danke dir für deine Aufklärung  Smiley
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reinhard
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Antwort #6 - 07.02.2024 um 15:04:44
 
Wenn sie ein D-Visum beantragt und bekommt, muss sie nur die Angaben machen, die im Antrag gefordert werden. Die 90-Tage-Regelung ist aber egal.

Wenn sie zu einem Besuch kommen will, muss sie kein Visum beantragen und auch keine Angaben machen.
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Antwort #7 - 07.02.2024 um 20:42:32
 
reinhard schrieb am 07.02.2024 um 15:04:44:
Wenn sie ein D-Visum beantragt und bekommt, muss sie nur die Angaben machen, die im Antrag gefordert werden. Die 90-Tage-Regelung ist aber egal.

Wenn sie zu einem Besuch kommen will, muss sie kein Visum beantragen und auch keine Angaben machen.


Also so wie ich es verstanden habe hat dieses 90/180 Tage Reglung damit zu tun das 90 Tage in Deutschland und 90 Tage ins Heimatland oder? Smiley
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roseforest
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Antwort #8 - 07.02.2024 um 22:55:08
 
Ich hatte ja unten ein Beispiel genannt.

Hier ist es ganz ausführlich erklärt
.https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/39-berechnung-aufe....

Generell ist es schon so wie du geschrieben hast - wenn man mehr als 90 Tage im Heimatland war kann man wieder. Für volle 90 Tage kommen.

Interessant wird es aber wenn man z.b. mal 2 Wochen hier war , einen Monat später nochmal eine Woche und dann wissen will wie lange man wieder einen Monat später bleiben kann etc Zwinkernd
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Antwort #9 - 08.02.2024 um 02:31:19
 
roseforest schrieb am 07.02.2024 um 22:55:08:
Ich hatte ja unten ein Beispiel genannt.

Hier ist es ganz ausführlich erklärt
.https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/39-berechnung-aufe....

Generell ist es schon so wie du geschrieben hast - wenn man mehr als 90 Tage im Heimatland war kann man wieder. Für volle 90 Tage kommen.

Interessant wird es aber wenn man z.b. mal 2 Wochen hier war , einen Monat später nochmal eine Woche und dann wissen will wie lange man wieder einen Monat später bleiben kann etc Zwinkernd


Dankeschön! mit dem Nationalen Visum war gemeint das sie beim Antrag Formular für das nationale Visum die 5 letzten Aufenthalte hinschreiben soll sie hat aber den letzten Aufenthalt mehr als 90 Tagen dafür hatte sie aber ein nationales Visum. Soll sie diesen Aufenthalt auch dazu schreiben oder nur als sie ohne Visum angereist ist?

oh der ist das zu verwirrend für die Botschaft?

sie will auch ein Kopie von ihre alte Visum drauf legen damit sie wissen sie war legal mit ein Visum für den Zeitraum in Deutschland.  Smiley
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lottchen
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Antwort #10 - 08.02.2024 um 10:42:22
 
Knuffilein schrieb am 08.02.2024 um 02:31:19:
das sie beim Antrag Formular für das nationale Visum die 5 letzten Aufenthalte hinschreiben soll

Das ist doch eindeutig. Sie soll ihre letzten 5 Aufenthalte reinschreiben. Alle. Wann war sie hier? Egal ob mit Visum oder ohne. Wenn nicht explizit nach "Aufenthalte mit Visum" gefragt wird, dann sind ALLE Aufenthalte gefragt.
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Antwort #11 - 08.02.2024 um 14:37:37
 
Knuffilein schrieb am 08.02.2024 um 02:31:19:
Soll sie diesen Aufenthalt auch dazu schreiben oder nur als sie ohne Visum angereist ist? 

Gegenfrage: Was steht denn da als Frage?
Grundregel: Wenn eine Frage geschrieben steht, dann ist genau das gefragt, was man lesen kann. Nichts anderes.

Ihre letzten fünf Aufenthalte = die letzten fünf Aufenthalte.

Knuffilein schrieb am 08.02.2024 um 02:31:19:
oh der ist das zu verwirrend für die Botschaft?

Vermutlich nur dann, wenn dort ausschließlich Holzköpfe sitzen.
Hast Du Grund zu dieser Annahme?

Knuffilein schrieb am 08.02.2024 um 02:31:19:
sie will auch ein Kopie von ihre alte Visum drauf legen damit sie wissen sie war legal mit ein Visum für den Zeitraum in Deutschland.

Man kann es auch übertreiben. Und das tust Du hier.

Es wird ja schließlich auch keine eidesstattliche Erklärung verlangt, sich an jedes einzelne deutsche Gesetz halten zu wollen, nie bei Rot über die Straße zu gehen und Ähnliches.

Falls die Frage nach der Legalität eines früheren Aufenthalts auftaucht, kann
a) nachgefragt werden oder
b) die Visumhistorie im AZR angeschaut werden.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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roseforest
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Antwort #12 - 08.02.2024 um 17:42:31
 
Genau ist wirklich eindeutig. Die Frage im Videx Formular ist:
"
Haben Sie sich bereits früher in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten?
ja
Bitte geben Sie Zeiten und Aufenthaltsorte der letzten fünf Aufenthalte an.
von (TT.MM.JJJJ):
"

Meine Frau war ja vor unserer Hochzeit au pair in Holland und fast jede Woche zu mir gependelt .. somit
Waren bei unserem Antrag die letzten 5 Aufenthalte in den letzten 2 Monaten jeweils für 2 Tage 🤣
Das war möglichlicherwiese nicht das was man mit der Frage "herausfinden" will aber man hätte die Frage ja auch anders stellen können Zwinkernd

Die Botschaft hat nur gefragt ob sie wirklich schon so oft in D war und was war's schon.
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