Aras schrieb am 07.02.2024 um 12:48:56:Es lohnt sich im Grunde nicht für die Karte beim Verwaltungsgericht zu klagen, da man ja immer weiter die einfache Aufenthaltskarte bekommen könnte. Auch ohne diese Daueraufenthaltskarte, hat deine Großmutter einen ensprechenden Schutz, da es nicht auf das Dokument ankommt. Natürlich weiß ich dass es leichter schläft wenn man bessere Dokumente hat. Aber wie gesagt, dass ist nicht etwas wo ich sagen würde, dass man klagen müsste. Außer du planst natürlich aus Deutschland auszuwandern und deine Großmutter will weiter bleiben. Dann käme es ggf. auf die Daueraufenthatlskarte an.
Schreib bspw. eine Beschwerde an den Bürgermeister von Hamburg. Also an den Büroleiter, der sollte es an die richtige Stelle weiterleiten.
https://www.hamburg.de/senatskanzlei/kontakt/204166/buergermeisterbuero/Und wenn das nicht fruchtet, eine Beschwerde an Solvit.
https://ec.europa.eu/solvit/index_de.htm Aras, danke für Deine Unterstützung.
Bei Solvit habe ich mich bereits beschwert und bekomme nur so eine allgemeine Information zugeschickt, weiter nix.
Ich komme gerade von der Ausländerabteilung: wieder nichts erreicht. Sie möchten von mir
"
Einkommensnachweise der Enkelin der letzten 5 Jahre
Brutto/ Netto Formular vom Steuerberater ausgefüllt (habe nicht, deswegen habe ich Steuerbescheide geschickt und für das letzte Jahr nur Kontoauszüge).
Gewerbeanmeldung (habe ich nicht, bin Freiberuflerin)
Für die Daueraufenthaltskarte muss Ihre Enkelin Freizügigkeit nachweisen. Dafür werden Einkommensnachweise der letzten 5 Jahre benötigt."
Natürlich kann man eine Aufenthaltskarte beantragen, aber meine Omi wird dieses Jahr 80 und ich möchte es ihr nicht mehr zumuten, zu dieser Behörde wieder in 5 Jahren zu gehen. Außerdem kann es passieren, dass die Behörde auch die Aufenhaltskarte ablehnt.