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Einbürgerung "Familienangehörige" (Gelesen: 2.045 mal)
Shikikan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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06.02.2024 um 11:58:11
 
Hallo zusammen,

da mein Antrag etwas her ist sollte ich eine Erklärung abgeben, ob sich finanziell etwas geändert hat.
Jetzt frage ich mich aktuell zu dem Punkt "Brutto-Einkünfte der übrigen Familienangehörigen".

Zählt da auch mein Bruder, Vater usw. dazu? Sind nur zwei Felder da, also gehe ich nicht von aus.
Ist damit meine Familie gemeint, also Frau? Als lediger ist das wohl leer zu lassen bzw. "nicht zutreffend"?

Lebe noch bei meinen Eltern und mein Bruder arbeitet auch und lebt hier. Trotzdem weglassen?
Bin verwirrt.

Danke vg
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Shikikan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 06.02.2024 um 12:17:09
 
Hier das Formular. "Übrige Familienangehörigen" ist halt so ein schönes Wort.
Man kann es auch so verstehen das ich jetzt meinen ganzen lebenden Stammbaum abfrage?

Einfach nur peinlich sowas Bewerbern vor die Füße zu werfen.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #2 - 06.02.2024 um 12:24:00
 
Zitat:
...
Jetzt frage ich mich aktuell zu dem Punkt "Brutto-Einkünfte der übrigen Familienangehörigen".

Zählt da auch mein Bruder, Vater usw. dazu?


Hallo,

nein, Bruder, Vater etc. zählen  nicht dazu. Deine z.B. Ehefrau würde dazu zählen, wärst Du verheiratet.

Zitat:
Ist damit meine Familie gemeint, also Frau? Als lediger ist das wohl leer zu lassen bzw. "nicht zutreffend"?


So ist es.

Zitat:
Lebe noch bei meinen Eltern und mein Bruder arbeitet auch und lebt hier. Trotzdem weglassen?


Ja.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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SimonB
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Antwort #3 - 06.02.2024 um 13:47:04
 
Zitat:
Man kann es auch so verstehen das ich jetzt meinen ganzen lebenden Stammbaum abfrage?

Nein, so ist das Formular tatsächlich nicht zu verstehen.
Es gibt aber Antragsteller, die für sich, ihren Ehepartner und ihre Kinder die Einbürgerung beantragt haben.
Nicht für jede mögliche Variante erfinden die EBH eigene Formulare.


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Shikikan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 06.02.2024 um 16:05:56
 
Danke für Eure Rückmeldungen!

Falls es wem hilft:
Die Behörde hat sich ganze 8 Monate nicht gemeldet, als ich dann aber ein Fax an diese Schrieb und auf § 75 VwGO hingewiesen habe kam nach drei Tagen die Bestätigung das jetzt mein Antrag bearbeitet wird. Datiert war das Schreiben auf den Tag, wo das Fax rausging.

Macht gebrauch von Eurem Recht!

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Aras
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Antwort #5 - 06.02.2024 um 16:19:20
 
Ich drück dir die Daumen. Im Grunde kann es auch nur eine Nebelkerze sein.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Shikikan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 06.02.2024 um 16:53:44
 
Kann sein, aber habe denen eine großzügige Frist gegeben. Wenn diese gerissen ist gibt es eben ein Schreiben vom Anwalt Smiley
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SimonB
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Antwort #7 - 06.02.2024 um 17:07:43
 
Zitat:
Wenn diese gerissen ist gibt es eben ein Schreiben vom Anwalt 

Das dürfte noch nicht genügen.
Aber das mit dem Formular ist dir klar?
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Shikikan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 06.02.2024 um 17:12:18
 
"Aber das mit dem Formular ist dir klar?"

Worauf soll sich das beziehen? T.P.2013 hat das was ich vermutet habe schon bestätigt, also ja.
Wenn die Behörde nach weiteren drei Monaten noch immer nicht reagiert, dann soll das noch nicht genügen? Obwohl sie selbst zugibt erst jetzt meinen Antrag in Bearbeitung zu nehmen? Okay.

Ich nehme mit: eine Untätigkeitsklage ist nur möglich nachdem man 20x der Behörde regelmäßg Einschreiben/Faxe übermittelt und 20 Jahre wartet.
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SimonB
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Antwort #9 - 06.02.2024 um 18:44:53
 
Zitat:
Worauf soll sich das beziehen?

Das Formular für die "übrigen Familienangehörigen" gilt für den bzw. die Antragsteller. Warum es nicht für dich extra ein Formular gibt, steht in Antwort 3.
Ich wüsste nicht, was an dem Formular peinlich sein soll.

Zitat:
Ich nehme mit: eine Untätigkeitsklage ist nur möglich nachdem man 20x der Behörde regelmäßg Einschreiben/Faxe übermittelt und 20 Jahre wartet
Wenn du meinst.
Jedenfalls genügt ein Schreiben eines Anwalts nicht.
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Shikikan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 06.02.2024 um 20:19:28
 
Der Behörde wurden regelmäßig, unaufgefordert Entgeltnachweise gesendet. Immer wieder Fristen gesetzt und einmal per Boten überbracht.

Jetzt wurde mit Verweis auf § 75 VwGO erneut eine Frist gesetzt.
Was noch? Wie viele Fristen und Aufforderungen braucht eine Behörde? Bürger sollten nicht betteln müssen bevor sie eine ANSPRUCHSeinbürgerung geltend machen können.
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Aras
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Antwort #11 - 07.02.2024 um 09:12:22
 
1. SimonB nervt mich auch mit seinen Beiträgen
2. Ich denke du solltest direkt klagen und keinen bitterbösen Anwaltsbrief verfassen lassen.


Ich habe in meinem Thread "Einbürgerung Ehefrau" eine Klage formuliert und wenn du das liest, kannst du bestimmt selber eine halbwegs annehmnare Klage selber verfassen.

Ansonsten um Anwaltskosten zu sparen solltest du bspw. den Anwalt nicht damit beauftragen das Vorverfahren zu betreuen sondern direkt klagen. Vorverfahren ist quasi alles bevor das Klageverfahren eingereicht wird. Das würde bedeuten, dass der Anwalt einen Brief schreibt, ne Frist setzt und dann Klagt. Und das kostet wiederum einen Batzen Geld. Billiger ist es ggf. zu bluffen und den Anwalt um einen bitterbösen Anwaltsbrief zu bitten. Das kostet ca. 120€. Der soll dann eben mit der Klage drohen ohne tatsächlich sich inhaltlichit der Sache zu befassen.


Ansonsten habe ich gehört dass viele Anwälte Honorare für die Fälle verlangen. Also bspw. 2500€. Das kriegst du in der Höhe nie zurück, da der Staat nur die Kosten in Höhe des RVG erstattet und das sind für die Klage nur 800€?!

Will man nicht soviel Geld verbrennen, dann kann man eigentlich die drei Monate nutzen und sich ins Thema einzuarbeiten. Magie ist das nicht.

Außerdem hilft das auch Ängste und Unsicherheiten vor Gericht, wenn man ohne Anwalt klagt, zu beseitigen. Meinen Freunden empfehle ich in Fällen, wo es kaum Risiken gibt, das selbstständig zu machen. Die meisten schauen dann ungläubig, aber wenn ich ihnen dann ne Klage in einfacher Sprache schreibe und sie dann vor Gericht angehört werden und ggf. gewinnen, dann stehen die eher für ihre Rechte ein.

Aber nur um klarzustellen, bei Strafrecht empfehle ich immer einen Anwalt. Aber bei einfachen Sachen, würde ich es selber machen.

Meine Frau hatte früher Berührungsängste mit der Polizei und Gerichten, da diese im Iran für Opfer einfach nur Ärger bringen. Wenn ich zur Polizei gehe oder zum Gericht, dann nehme ich in der Regel meine Frau mit.

Bspw. sahen wir in der Düsseldorfer Altstadt vor zwei Jahren eine Obdachlose, hochschwangere Frau, welche sich übergab. Die Frau sagte mehrfach "Hilfe" aber als ich sie ansprach verweigerte sie die Hilfe. Haben dann einen Polizeibulli 80 m entfernt gesehen, und ich hab denen die Situation erklärt und dann kümmerten sich die Polizisten um die Schwangere und diese wurde am Ende  per Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht.
Meine Frau war positiv überrascht dass die Polizei sich um die schwächeren kümmert. Hab ihr natürlich auch die Leitmotive für dieses Polizei handeln erklärt, also Pflicht zur Gefahrenabwehr, hier Schutz des (ungeborenen) Lebens und dass die Polizei alleindeswegen nicht die Schwangere auf ihr eigenes Wort loslassen würde. Aber im ganzen eine doch schöne Erinnerung für Zivilcourage.

Also das Beispiel habe ich nur erzählt damit ihr  nicht denkt wir seien ständig auf der Polizeistation.

Also wenn ich du wäre würde ich mit einer möglichen Klage beschäftigen und einlesen. Selbst wenn du vorher eingebürgert wirst, kann es nur helfen das Rechtsverständnis zu verbessern.

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Antwort #12 - 07.02.2024 um 11:08:44
 
Zitat:
Der Behörde wurden regelmäßig, unaufgefordert Entgeltnachweise gesendet.

Das war unnötig, aber zulässig.

Zitat:
Immer wieder Fristen gesetzt und einmal per Boten überbracht.
Das kann man machen, bewirkt leider nicht unbedingt das, was man will. Es macht der Behörde aber mehr Arbeit als nötig.

Zitat:
Was noch? Wie viele Fristen und Aufforderungen braucht eine Behörde?
Das kann ich für deinen Fall nicht einschätzen. Grundsätzlich fragt die Behörde den Antragsteller, falls ihr etwas fehlt. Die Fristen kennt die Behörde selbst, kann sie aber nicht einhalten (dafür gibt es bekannte und evtl. unbekannte Gründe).

Zitat:
Bürger sollten nicht betteln müssen bevor sie eine ANSPRUCHSeinbürgerung geltend machen können.

Niemand muss betteln. Der Gesetzgeber hat das Instrument der Untätigkeitsklage vorgesehen. Dieses kann man nutzen, wenn man weiß, wie und wann.

Viel Erfolg.



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Antwort #13 - 07.02.2024 um 12:41:01
 
@SimonB

Gesetzmäßigkeit der Verwaltung kennst du aber?
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Antwort #14 - 14.03.2024 um 19:40:12
 
Es ist endlich vorbei heute kam die Einbürgerungsurkunde. Smiley
Die ABH scheint wohl auch aufgerüstet zu haben, oder ich war so anstrengend das sie mich endlich los werden wollten.
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