Das würde mich ebenso wundern wie mich Deine Bezeichnung "Geburtsurkunde" wundert.
Was Du dort wiedergibst ist, eine Lesehilfe für den Pass.
Für Menschen, die den Pass nicht lesen können oder nicht in der Lage sind, die Einträge dort zu verstehen.
Die Einträge im Pass sind jedoch selbst aus der eigentlichen Geburtsurkunde abgeschrieben (oder aus nachfolgenden Personenstandsdokumenten - Namensänderungen z.B.).
Geburtsurkunden sind im Grunde Abschriften aus Geburtsregistern. Die dortigen Einträge entstehen aus Geburtsanzeigen in der ortsüblichen Form.
(Falls es irgendwo kein Geburtsregister gibt, dann eben ohne den Zwischenschritt Geburtsregister)
Wenn Du eine Geburtsurkunde brauchst und die Auslandsvertretung Deines Geburtsstaats keine solche ausstellen kann, dann wirst Du eine aus Deinem Geburtsstaat beschaffen müssen.
Deine Bescheinigung erinnert mich irgendwie an den oft gesehenen Blödsinn mit Apostillen:
Die müssen auf der Originalurkunde von der zuständigen Oberbehörde angebracht sein. Sie bescheinigen, dass die Urkunde wirklich von der ausstellenden Behörde ausgestellt ist und nicht irgendein Fake.
Sind diese Apostillen-Behörden weit weg oder nicht erreichbar, kommt von "Agenturen" schon mal der Rat, eine Kopie anzufertigen und dann eine Apostille auf die Notarbeglaubigung zu holen. - Blühender Blödsinn, denn es interessiert doch niemanden, ob der Notar wirklich ein Notar ist. Das kann der hundertmal sein oder auch nicht, wir brauchen eine Info über das Original der Urkunde, nicht über den Notar, der die Urkunde ebenso in der Hand hatte wie wir sie haben (können).