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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Geburtsurkunde von indischen Konsulat ausgestellt: Für die Einbürgerung gültig?
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Beitrag begonnen von Harryson am 03.02.2024 um 14:17:15

Titel: Geburtsurkunde von indischen Konsulat ausgestellt: Für die Einbürgerung gültig?
Beitrag von Harryson am 03.02.2024 um 14:17:15
Hallo zusammen,

ich bin indischer Stattsbürger wohnhaft in Deutschland seit 2017 und werde demnächst einen Antrag auf Einbürgerung stellen. die benötigten Unterlagen (Goethe C1 Zertifikat, Einbürgerungstest etc.) habe ich schon vorbereitet. Allerdings habe ich keine Geburtsurkunde. Hier habe ich 2 Möglichkeiten: eine vom Konsulat in Deutschland auf Basis meines Reisepasses zu bekommen oder eine neue aus meinem Heimatland zu beantragen.

Ich habe schon eine aus dem Konsulat beantragt und bekommen. und bevor ich die EBH in meine Stadt für ein Beratungsgespräch schreibe, würde ich gerne eure Einschätzung einholen. die Geburtsurkunde sieht so aus (natürlich in Englisch und auf einem amtlich bedruckten Papier):


Geburtsurkunde

Es wird bescheinigt, dass gemäß den Eintragungen im Reisepass Nr. (Passnummer) vom (Ausstellungsdatum), ausgestellt in (Ausstellungsort), (mein vollstandiger Name), Sohn von (Name meiner Eltern) in (Geburtsort) am (Geburtsdatum) geboren wurde.

Aktennummer, Datum der Ausstellung des Dokuments und Siegel mit Unterschrift des Generalkonsuls



Meint ihr, dass diese Geburtsurkunde von EBH akzeptiert wird?

Im Voraus vielen Dank für die Antworten!



Titel: Re: Geburtsurkunde von indischen Konsulat ausgestellt: Für die Einbürgerung gültig?
Beitrag von Petersburger am 03.02.2024 um 17:09:09
Das würde mich ebenso wundern wie mich Deine Bezeichnung "Geburtsurkunde" wundert.

Was Du dort wiedergibst ist, eine Lesehilfe für den Pass.
Für Menschen, die den Pass nicht lesen können oder nicht in der Lage sind, die Einträge dort zu verstehen.

Die Einträge im Pass sind jedoch selbst aus der eigentlichen Geburtsurkunde abgeschrieben (oder aus nachfolgenden Personenstandsdokumenten - Namensänderungen z.B.).

Geburtsurkunden sind im Grunde Abschriften aus Geburtsregistern. Die dortigen Einträge entstehen aus Geburtsanzeigen in der ortsüblichen Form.
(Falls es irgendwo kein Geburtsregister gibt, dann eben ohne den Zwischenschritt Geburtsregister)

Wenn Du eine Geburtsurkunde brauchst und die Auslandsvertretung Deines Geburtsstaats keine solche ausstellen kann, dann wirst Du eine aus Deinem Geburtsstaat beschaffen müssen.


Deine Bescheinigung erinnert mich irgendwie an den oft gesehenen Blödsinn mit Apostillen:
Die müssen auf der Originalurkunde von der zuständigen Oberbehörde angebracht sein. Sie bescheinigen, dass  die Urkunde wirklich von der ausstellenden Behörde ausgestellt ist und nicht irgendein Fake.
Sind diese Apostillen-Behörden weit weg oder nicht erreichbar, kommt von "Agenturen" schon mal der Rat, eine Kopie anzufertigen und dann eine Apostille auf die Notarbeglaubigung zu holen. - Blühender Blödsinn, denn es interessiert doch niemanden, ob der Notar wirklich ein Notar ist. Das kann der hundertmal sein oder auch nicht, wir brauchen eine Info über das Original der Urkunde, nicht über den Notar, der die Urkunde ebenso in der Hand hatte wie wir sie haben (können).


Titel: Re: Geburtsurkunde von indischen Konsulat ausgestellt: Für die Einbürgerung gültig?
Beitrag von Aras am 03.02.2024 um 17:38:47
Die Staatsangehörigkeitsstelle kann die Urkunde anerkennen, oder eben nicht. Zumal indische Urkunden gerne per Vertrauensanwlt auf Echtheit überprüft werden.

Vom Inhalt ist die Urkunde bezüglich der Echtheit mMn nicht sehr wertvoll. Ich weiß jetzt nicht, wie indische Urkunden aussehen, aber viele Geburtsurkunden haben die Nummern zu dem Originaleintrag im Geburtsregister vermerkt. D.h. man mit der Urkunde zum Register und unter Angabe der Nummer direkt Einsicht nehmen. Bei deiner vom Konsulat ausgestellen Urkunde fehlt aber der Verweis auf die Registernummer des Geburtsregisters. Das könnte problematisch sein.

Also ich würde ja an deiner Stelle ne neue Geburtsurkunde aus Indien beschaffen und beide Urkunde vorlegen. Wenns geht mit Apostille auch wenn diese von Deutschland nicht akzeptiert wird. Und natürlich alles übersetzen.

Und dann kann die Staatsangehörigkeitsstelle ja weiterhin Entscheiden ob sie die Urkunde überprüfen will. Zumindest würdest du keine Verzögerung haben, nur weil du die Urkunde noch beschaffen müsstest.

Titel: Re: Geburtsurkunde von indischen Konsulat ausgestellt: Für die Einbürgerung gültig?
Beitrag von Harryson am 03.02.2024 um 18:27:44
Jap, das hatte ich befürchtet, weil auf der Urkunde des Konsulats steht, dass die Daten direkt aus dem Pass abgeschrieben wurden.


Aras schrieb am 03.02.2024 um 17:38:47:
Zumal indische Urkunden gerne per Vertrauensanwlt auf Echtheit überprüft werden.


Wird diese Echtheitsprüfung jedes Mal durchgeführt oder nur, wenn ein Verdacht besteht, dass die Dokumente nicht echt sind? Ich habe in letzter Zeit von Bekannten gehört, die einen Einbürgerungsantrag in meiner Stadt gestellt haben, dass es immer auf den Sachbearbeiter ankommt.

Danke für eure Rückmeldungen!

Titel: Re: Geburtsurkunde von indischen Konsulat ausgestellt: Für die Einbürgerung gültig?
Beitrag von Aras am 03.02.2024 um 18:48:11
Im Gesetz steht nicht geschrieben, dass man eine Geburtsurkunde haben müsse sondern dass die Identität gesichert sein muss. Und dabei wird eben die Geburtsurkunde genommen, weil der Registereintrag ja eindeutig ist.

Ich bin kein Beamter aber ich würde eigentich erwarten, dass ein Beamter bei einer Einbürgerung definitiv die Urkundenüberprüfung anstößt.

Aber es liegt im Beurteilungsspielraum der Behörde/des einzelnen Beamten. Aber es wird dir ggf. wieder auf die Füße fallen. Also wenn du heiratet oder Kinder kriegst oder wenn du mal in Rente gehen willst... dann musst du ggf. dich drum kümmern und dass kann vieeeel nerviger sein. Stell dir vor du musst in 30 Jahren deine indische Geburtsurkunde beschaffen und deine Eltern leben nicht mehr und können dir dabei nicht helfen und du musst dann nach Indien fliegen nur für ein Stück Papier.

Nach der Einbürgerung kannst du deine Geburt ins deutsche Register beurkunden lassen. Dann kannst du jederzeit eine deutsche Geburtsurkunde beim deutschen Standesamt holen. Und bei der Nachbeurkundung wird die überprüfte Urkunde verlangt. Hast du die bereits bei der Einbürgerung prüfen lassen, dann wird die nicht nochmal geprüft.

Also ich würde dir empfehlen die Überprüfung zu machen. Kannst ja ggf. schon jetzt mit der Behörde sprechen ob die jetzt schon deine Urkunde zum überprüfen schicken.


Titel: Re: Geburtsurkunde von indischen Konsulat ausgestellt: Für die Einbürgerung gültig?
Beitrag von Harryson am 03.02.2024 um 19:35:07
Danke Aras, Ich werde demnächst eine Geburtsurkunde ausm Heimat beschaffen.

Titel: Re: Geburtsurkunde von indischen Konsulat ausgestellt: Für die Einbürgerung gültig?
Beitrag von Puncherfaust am 03.02.2024 um 23:26:55

Harryson schrieb am 03.02.2024 um 18:27:44:
Jap, das hatte ich befürchtet, weil auf der Urkunde des Konsulats steht, dass die Daten direkt aus dem Pass abgeschrieben wurden.


Wird diese Echtheitsprüfung jedes Mal durchgeführt oder nur, wenn ein Verdacht besteht, dass die Dokumente nicht echt sind? Ich habe in letzter Zeit von Bekannten gehört, die einen Einbürgerungsantrag in meiner Stadt gestellt haben, dass es immer auf den Sachbearbeiter ankommt.

Danke für eure Rückmeldungen!


Das kann man von hier aus so pauschal nicht sagen, ist am Ende ja immer eine Entscheidung der Behörde. Da das Urkundenwesen in Indien aber nicht wirklich sicher ist und man da relativ leicht an gefälschte Dokumente kommt, muss man auf jeden Fall damit rechnen, dass das verlangt wird.

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