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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Nachbeurkundung der Geburt in der RSFSR – UdSSR oder Russische Föderation? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1705621324 Beitrag begonnen von upbeat_panda am 19.01.2024 um 00:42:04 |
Titel: Nachbeurkundung der Geburt in der RSFSR – UdSSR oder Russische Föderation? Beitrag von upbeat_panda am 19.01.2024 um 00:42:04
Hallo zusammen,
ich bin deutscher Staatsbürger und beantrage derzeit eine Nachbeurkundung meiner Geburt, die in der UdSSR stattgefunden hat. Interessanterweise ist auf meiner Geburtsurkunde nicht die UdSSR, sondern nur die RSFSR, eine der Sowjetrepubliken, angegeben. Ich frage mich nun, was in einem solchen Fall auf der deutschen Geburtsurkunde als Geburtsland eingetragen werden sollte. Sollte es die UdSSR sein oder die Russische Föderation, da letztere der Rechtsnachfolger der RSFSR ist? Die Angabe von RSFSR macht meine Sicht nach am wenigsten Sinn, eine offizielle Regelung dazu habe ich aber nicht gefunden |
Titel: Re: Nachbeurkundung der Geburt in der RSFSR – UdSSR oder Russische Föderation? Beitrag von Aras am 19.01.2024 um 01:12:32
Ist es tatsächlich für dich wichtig, dass dort RSFSR statt UdSSR steht?
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Titel: Re: Nachbeurkundung der Geburt in der RSFSR – UdSSR oder Russische Föderation? Beitrag von upbeat_panda am 19.01.2024 um 01:22:44 Aras schrieb am 19.01.2024 um 01:12:32:
Ich möchte mögliche Probleme aufgrund nicht übereinstimmender Daten vermeiden. RSFSR steht in meiner sowjetischen Geburtsurkunde. In meinem russischen Reisepass stand UdSSR, aber ich habe ihn nicht mehr. Die deutsche Geburtsurkunde ist noch nicht ausgestellt. |
Titel: Re: Nachbeurkundung der Geburt in der RSFSR – UdSSR oder Russische Föderation? Beitrag von lottchen am 19.01.2024 um 09:34:11
Hast Du denn überhaupt eine Einfluß darauf, was in der deutschen Urkunde eingetragen wird? Da wird wohl die Übersetzung der vorhandenen Urkunde entscheidend sein. Selbst wenn das inhaltlich tatsächlich falsch sein sollte werden die deutschen Behörden das eher nicht korrigieren, oder hast Du da andere Informationen?
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Titel: Re: Nachbeurkundung der Geburt in der RSFSR – UdSSR oder Russische Föderation? Beitrag von upbeat_panda am 24.01.2024 um 13:44:38 lottchen schrieb am 19.01.2024 um 09:34:11:
Ich möchte die bestehenden Regeln verstehen. Mein örtliches Standesamt ist sich auch nicht sicher und klärt gerade die Sache von seiner Seite aus. Es muss etwas geben, da so viele Menschen aus der ehemaligen UdSSR nach Deutschland gezogen sind. Das Einzige, was ich online gefunden habe, ist eine Präsentation des Standesamtes Thüringen, und die verwenden tatsächlich die Russische Föderation für eine Person, die in den 1970er Jahren geboren wurde, als es diesen Staat noch nicht gab. Zum Verständnis: Die RSFSR in der UdSSR war wie Hessen in Deutschland. Es war kein unabhängiger Staat, sondern ein Teil eines größeren Konstrukts. |
Titel: Re: Nachbeurkundung der Geburt in der RSFSR – UdSSR oder Russische Föderation? Beitrag von Petersburger am 24.01.2024 um 14:15:44
Ich verstehe gerade Dein Problem nicht. Überhaupt nicht.
In sowjetischen Geburtsurkunden habe ich noch nie die Staatsangehörigkeit des Kindes eingetragen gesehen, sondern nur den Geburtsort. Und den eben nach Verwaltungseinheiten. Z.B. Siedlung X im Rayon Y in Oblast/Kraj Z in der Sowjetrepublik A Was genau ist also Dein Problem? |
Titel: Re: Nachbeurkundung der Geburt in der RSFSR – UdSSR oder Russische Föderation? Beitrag von upbeat_panda am 24.01.2024 um 16:06:05 Petersburger schrieb am 24.01.2024 um 14:15:44:
Nachdem ich die Unterlagen eingereicht hatte, meldete sich das Standesamt bei mir und teilte mir mit, dass es eine Unstimmigkeit gebe, weil in der Geburtsurkunde RSFSR, Moskau, steht und ich im Antragsformular UdSSR, Moskau, geschrieben hatte, da sie auch nach der Adresse meiner Eltern zum Zeitpunkt meiner Geburt gefragt hatten. Jetzt prüft das Standesamt, welchen Ort sie nun in die deutsche Geburtsurkunde eintragen sollen, RSFSR, UdSSR oder Russische Föderation. Ich würde auch gerne verstehen, was das Richtige ist. Ist es jetzt klarer? |
Titel: Re: Nachbeurkundung der Geburt in der RSFSR – UdSSR oder Russische Föderation? Beitrag von Aras am 24.01.2024 um 16:45:57
Naja. Es gilt PSt-VwV A2.1
Zitat:
Bei Moskau würde also ausreichen das als Moskau zu beurkunden. Auf den Staat kommt es garnicht an. |
Titel: Re: Nachbeurkundung der Geburt in der RSFSR – UdSSR oder Russische Föderation? Beitrag von upbeat_panda am 24.01.2024 um 16:48:46 Aras schrieb am 24.01.2024 um 16:45:57:
Leider handelt es sich nicht um Moskau, sondern um eine weniger bekannte Stadt, und die Standesamtsmitarbeiterin will die Republik (?) oder den Staat angeben |
Titel: Re: Nachbeurkundung der Geburt in der RSFSR – UdSSR oder Russische Föderation? Beitrag von upbeat_panda am 24.01.2024 um 17:27:50 Aras schrieb am 24.01.2024 um 16:45:57:
Vielen Dank für die Regelung! Verstehe ich es richtig, dass RSFSR in diesem Fall "Hinzufügung des Verwaltungsbezirks oder einer geografischen Bezeichnung" ist und das Standesamt möglicherweise USSR hinzufügen und/oder jetzt Russische Föderation schreiben kann? Also Musterstadt, RSFSR jetzt Russische Föderation oder Musterstadt, RSFSR, UdSSSR jetzt Russische Föderation Habe 2.1.4 mehrmals durchgelesen, leider ist Juristendeutsch nicht meine Stärke |
Titel: Re: Nachbeurkundung der Geburt in der RSFSR – UdSSR oder Russische Föderation? Beitrag von Petersburger am 24.01.2024 um 17:56:11 upbeat_panda schrieb am 24.01.2024 um 16:48:46:
Dann soll sie doch einfach das übernehmen, was in der GU steht. Verwirrung entstand mithin durch Deine Angabe im Antragsformular, die von der Urkunde abwich. |
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