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Grenzübertrittsbescheinigung (Gelesen: 1.759 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 17.01.2024 um 15:47:30
 
Michael1918 schrieb am 17.01.2024 um 15:30:29:
Ja ALLES RICHTIG, man muss aber zu seinem Arzt, in diesem Fall war es so, damit man eine Bescheinigung holen kann.


Dann kann es sein, dass Du nur eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25, Absatz 5 hast. Dann wäre es gut, wenn Du von Deiner Arbeit leben kannst und regelmäßig Steuern und Beiträge bezahlst. Das gibt Dir dann die Möglichkeit, später eine bessere Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Das hängt dann aber auch davon ab, ob Du einen aktuell gültigen afghanischen Pass hast.
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deerhunter
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Antwort #16 - 17.01.2024 um 19:05:23
 
reinhard schrieb am 17.01.2024 um 15:47:30:
Dann wäre es gut, wenn Du von Deiner Arbeit leben kannst und regelmäßig Steuern und Beiträge bezahlst.


Kann er wohl nicht, wenn man seine anderen Threads liest


Zitat:
Ich lebe in deutschland seit vielen jahren, seit 2001.
Ich muss wegen gesundheit sozialleistungen beziehen u



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