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Urteil des EuGH Schutzstatus wegen häuslicher Gewalt (Gelesen: 809 mal)
Themen Beschreibung: Was hat das mit sich?
Knuffilein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Urteil des EuGH Schutzstatus wegen häuslicher Gewalt
17.01.2024 um 02:00:00
 
Guten Abend, ich habe heute einige Nachrichten mitbekommen und würde gerne eure Meinung dazu hören oder mehr darüber erfahren. Ich habe im Internet recherchiert und etwas entdeckt, was gestern gepostet wurde.

Es geht um ein Urteil des EuGH, wonach Frauen, die Gewalt erleben, einen Schutzstatus erhalten können oder als Flüchtlinge anerkannt werden sollen es wird folgendes gesagt:

“Urteil des EuGH Schutzstatus wegen häuslicher Gewalt möglich. Frauen, die durch häusliche Gewalt bedroht werden, kann ein Flüchtlings- oder Schutzstatus zugesprochen werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Frauen seien dieser Form der Gewalt oft hilflos ausgeliefert.”

Ich möchte nun wissen, wie viel Wahrheit dahinter steckt und ob das auch für Deutschland gilt. Wird dies durch ein Gesetz entschieden oder was ist genau damit gemeint?  hä?
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Aras
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Antwort #1 - 17.01.2024 um 05:10:09
 
Deine Erwartungshaltung an das Forum ist ziemlich überzogen.

Die EuGH hat noch garnicht die Entscheidung veröffentlicht. Es besteht nur eine Pressemitteilung. Insofern ist die Frage nach "wieviel Wahrheit dahinter steckt" auch ziemlich hohl. Deine Frage ist so weit gefasst, dass man nur noch fragen kann, warum du nicht einen Anwalt mit so einer Frage belastest. Ganz ehrlich: Die kriegen Geld dafür so offene Fragen zu beantworten. Und die schreiben dir auch ne schöne teure Rechnung.

Auch die Frage nach einem Gesetz ist ziemlich hohl, weil es die Entscheidung des EuGH zu einer Auslegungsfrage von Unionrecht ist. Es ging um die Auslegung der Richtlinie 2011/95/EU die in nationales Recht umgesetzt wurde. Auslegungsfragen werden dem EuGH vorgelegt, damit man eine einheitliche Rechtsanwendung und Rechtssprechung in der gesamten EU erreicht.

Ob das in deinem Fall auch zu einer Flüchtlingsanerkennung führen würde, kann natürlich gut sein. Auch vorher gab es Fälle, bspw. Albanische Frau drohte Abschiebung nach Albanien zu ihrem gewaltätigen Ehemann. Hat dann auch nen Schutzstatus erhalten, wobei der Anwalt auch überrascht war.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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tizedboy
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Antwort #2 - 18.01.2024 um 09:56:24
 
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Mick
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Antwort #3 - 18.01.2024 um 11:15:52
 
Ne.... Ich empfehle das beliebte Userforum...

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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