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Asylantrag für ein Kind in Deutschland geboren ohne Reisepass (Gelesen: 857 mal)
Domatina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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03.01.2024 um 21:34:18
 
Hallo Forum-Mitglieder,

ich habe einige Fragen bezüglich des Aufenthaltsstatus und der Einbürgerung für ein in Deutschland geborenes Kind mit palästinensischer Staatsangehörigkeit.

Das Kind besitzt einen Aufenthaltstitel gemäß Paragraph 33 AusweiseErsatz-Personalien EIG Angaben, während die Mutter den Aufenthaltsstatus nach Paragraph 25 Abs. 2 Pass Ersatz hat. Das Kind wurde in Deutschland geboren und hat eine deutsche Geburtsurkunde. Kann das Kind trotzdem Asyl beantragen, auch wenn es keinen Reisepass besitzt?

Des Weiteren interessiert mich, nach welchem Gesetz das Kind eingebürgert werden kann und ob es überhaupt ein Recht auf Einbürgerung hat. Falls ja, ab welchem Alter wäre dies möglich?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und Informationen!
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reinhard
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Antwort #1 - 03.01.2024 um 21:50:59
 
Ja, das Kind kann Asyl beantragen – Familienasyl, damit der Status der Mutter auf das Kind übertragen wird.

Eine Einbürgerung für das Kind alleine ist möglich nach dem 16. Geburtstag, dazu muss aber die Identität nachgewiesen werden. Das ist ohne Pass schwierig, aber machbar. Am besten meldet sich das Kind mit 15,5 Jahren hier im Forum an und erkundigt sich nach den aktuellen Bedingungen.
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Aras
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Antwort #2 - 03.01.2024 um 22:23:22
 
Palästinenser gelten in Deutschland als Staatenlose. Das in Deutschland als staatenlos geborene Kind kann also in 5 Jahren eingebürgert werden, sofern es ein Aufenthaltsrecht hat.

Artikel 2 Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/staatenlmind_bkag/art_2.html
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #3 - 03.01.2024 um 22:53:48
 
Aras schrieb am 03.01.2024 um 22:23:22:
Palästinenser gelten in Deutschland als Staatenlose. Das in Deutschland als staatenlos geborene Kind kann also in 5 Jahren eingebürgert werden, sofern es ein Aufenthaltsrecht hat.

Artikel 2 Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/staatenlmind_bkag/art_2.html


Ja, mit der Mutter zusammen, das Kind als Mit-Einbürgerung auch kürzer, es muss nur 50 % seines Lebens in Deutschland gelebt haben. Gefragt war nach der Einbürgerung nur des Kindes. Und Kinder-Anträge werden ja erst mit dem 16. Geburtstag angenommen.
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Aras
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Antwort #4 - 03.01.2024 um 23:00:25
 
Das stimmt so nicht.

Vgl.
https://verwaltungsportal.hessen.de/leistung?leistung_id=L100001_381425786

Das Kind kann unabhängig von den Eltern eingebürgert werden. Wenn ich es richtig lese, sogar ohne Lebensunterhaltssicherung.

Artikel 2 vom Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit ist ein eigenständiger Rechtsanspruch auf Einbürgerung.

Und wenn das Kind nicht handlungsfähig ist, dann müssen die Eltern den Antrag stellen.
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Antwort #5 - 04.01.2024 um 07:40:09
 
Ab 16 müssen die Kinder die Anträge selber unterzeichnen. Die Eltern können aber auch vorher schon die Einbürgerung für die Kinder beantragen.

Für die Einbürgerung muss die Staatsangehörigkeit geklärt sein. Dafür sind bei Palästinensern einige Nachweise erforderlich, ansonsten gelten sie vor den deutschen Behörden zunächst als Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Die Staatenlosigkeit muss von der Ausländerbehörde festgestellt werden.
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Aras
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Antwort #6 - 04.01.2024 um 08:33:15
 
Das ist ein guter Hinweis. Die Eltern sollten sich jetzt schon langsam um die Feststellung der Staatenlosigkeit kümmern. Dann gibt es auch in 5 Jahren weniger Stress Zwinkernd.
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Antwort #7 - 04.01.2024 um 11:08:33
 
Um die Folgefrage schon mal vorweg zu nehmen. Damit die Staatenlosigkeit festgestellt werden kann, sind folgende Unterlagen kumulativ vorzulegen:

1. Travel Document for Palestinian Refugees
2. UNRWA-Registrierungsnummer
3. Familienregisterauszug Syrien
4. Geburtsurkunde
5. Bestätigung der Palästinensischen Mission Berlin über die Volkszugehörigkeit

Da das Kind in Deutschland geboren wurde, reicht es m.E. auch aus, wenn die Staatenlosigkeit beider Elternteile geklärt wird. Falls die Geburtsurkunde mit Hinweis auf die nicht-festgestellten Identitäten ausgestellt wurde, ist diese nochmal neu auszustellen ohne den Hinweis. Dann erstreckt sich die festgestellte Identität und Staatenlosigkeit aufs Kind.
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #8 - 04.01.2024 um 11:51:42
 
Sorry, bisschen Erfahrungsblindheit. Die Dokumente oben sind wenn man Palästinenser in Syrien war. War man im Libanon sind die folgenden Dokumente vorzulegen:

1. Travel Document for Palestinian Refugees
2. Familienbuch/-registerauszug/Geburtskrunde/Heiratsurkunde der libanesischen Generaldirektion für Flüchtlingsangelegenheiten
3. Personalausweis für Palästinensische Flüchtlinge
4. Registrierung UNRWA
5. Bestätigung der Palästinensischen Mission Berlin zur Herkunft

Das sind die beiden Regelfälle, aus meiner Erfahrung. Sollte das doch nicht zutreffen, kann euch aber die ABH sagen, was sie genau vorgelegt bekommen möchte. Ist am Ende ja immer eine Sache des Einzelfalls
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