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Aufenthaltstitel beantragen und Wohnsitz anmelden (von Ehemann aus Drittstaat) (Gelesen: 2.618 mal)
Puncherfaust
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 31.01.2024 um 13:43:10
 
reinhard schrieb am 31.01.2024 um 13:33:48:
Nachfragen hat keinen Sinn. Sie sind überlastet und melden sich im April. Lasst sie in Ruhe diejenigen bearbeiten, die den Antrag im Oktober, im November und im Dezember hingeschickt haben, ohne durch nachfragen nach einem Januar-Antrag zu stören.


Hier geht es ja jetzt erstmal um die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung. Wenn die ABH in Ruhe arbeiten möchte kann sie ja ihre Arbeitsorganisation umstellen, z.B. tageweise die neuen Mails durchschauen, ob da jemand eine Fiktionsbescheinigung anfragt oder eine Fiktionsbescheinigung Sinn macht. Gerade weil die ABHs genau das nicht machen entstehen doch so viel mehr Anfragen.

So würde man zeigen "wir haben deine Mail bekommen, brauchen aber noch zur Bearbeitung, aber hier hast du ne Bescheinigung für die Übergangszeit". Das ist besser als sich gar nicht melden und Unruhe beim Antragssteller zu stiften.

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helpplease
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 02.02.2024 um 08:44:55
 
Hallo Leute!
Vielen Dank erstmal für eure Antworten.

Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann bringt es eigentlich nichts, jetzt nochmal das Ausländeramt zu kontaktieren, um einen Termin für die Antragstellung für die Aufenthaltserlaubnis zu bekommen?

Ich hatte gedacht, dass man sich vielleicht in diesen letzten 2.5 Wochen noch bemühen könnte, einen Termin zur Antragstellung zu bekommen und es vielleicht noch klappen könnte. Denn wir würden uns schon sehr wünschen, dass es langsam mal los gehen könnte. Es wird nämlich finanziell und nervlich etwas belastend, dass man nicht weiß, wann er eine Aufenthaltserlaubnis bekommt.
Daher meine Frage.

Die Fiktionsbescheinigung wäre natürlich super, damit er ausweisen kann, dass er nicht illegal hier ist. Mir wurde von anderen mit Ausländeramterfahrung in unserer Stadt geraten, einfach zum Schalter dort zu gehen. Dort würde man die dann bekommen.
Dazu habe ich noch ein paar Fragen:
1. Sind mit einer Fiktionsbescheinigung Reisen ins europäische Ausland möglich?
2. Gibt es damit auch die Möglichkeit, an einem Integrationskurs teilzunehmen oder müssen wir damit warten, bis wir von der Ausländerbehörde einen Berechtigungsschein bekommen haben?

3. Der Arbeitgeber, bei dem wir einen Job für meinen Mann gefunden haben, würde ihn auch mit Fiktionsbescheinigung anstellen, sobald er seine Steueridentifikationsnummer hat.
Das wär ja, sowie ich das verstanden habe, legal, richtig?
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Antwort #17 - 02.02.2024 um 13:52:30
 
1) Auslandsreisen möglich, wenn die FB nach §81 Abs 4 erteilt wurde. Das steht auf der FB
2) das wird von der ABH veranl asst, wenn die AE erteilt wird
3) ja, da auf dem Visum die Erwerbstätigkeit gestattet ist
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roseforest
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Antwort #18 - 02.02.2024 um 14:59:17
 
Mit dem Integrationskurs würde ich trotzdem selbst ansprechen.

Der Sachbearbeiter bei uns wollte erst gar keine Verpflichtung/Berechtigung  geben...

Kenne auch einige fälle da gab es diese für den Int. Kurs bereits bei Bestellung des eAT, wobei es rechtlich korrekt aber wohl erst mit Aushändigung geht.
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Aras
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Antwort #19 - 02.02.2024 um 15:55:45
 
Also ich hab nochmal deinen Thread gelesen. Also ihr habt die Unterlagen und den Antrag der Behörde geschickt. Also per E-Mail weil ihr die Dokumente gescannt habt?

Soweit ich weiß können Integrationskursträger auch für euch den Antrag stellen, sofern ihr dafür eine Vollmacht dem Kursträger gebt. Hat meine Frau damals vor 3 Jahren gemacht. Wurde damals vom BaMF wegen fehlendem Aufenthaltstitel abgelehnt. Habe dann einen Widerspruch dagegen eingereicht mit der Argumentation, dass wir den Antrag für die Aufenthaltserlaubnis eingereicht haben, aber die Situation vom Ausländeramt in Düsseldorf angespannt sei und wir einen Termin in August 2020 haben (es war Februar 2020). Danach wurde meiner Frau die Berechtigung erteilt.

Ich denke das beste wäre einen Vormittag zu investieren und ohne Termin mit allen Unterlagen zur Behörde zu gehen und eben kleine Brötchen backen indem man nur eine FB und ggf. die Berechtigung für den Integrationskurs verlangt.
Eine wichtige Unterlage wäre die ausgedruckte E-Mail mit dem Antrag.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #20 - 12.02.2024 um 12:27:53
 
Hallo Leute!

Nochmal vielen Dank für eure Antworten!

Genau, wir hatten alles per Mail gesendet:

Am 27.12.23: Mail mit den eingescannten Unterlagen an den zuständigen Sachbearbeiter geschickt mit Bitte um Termin für die Wohnsitzanmeldung und die Aufnahme des Antrages auf Aufenthaltserlaubnis

Ab dem 8.01.24: anrufen bei Ausländeramt und Mail an die allgemeine Mailadresse der Ausländerbehörde mit Bitte um Termin nur für die Wohnsitzanmeldung

Am 15.01.24 Anruf bei Ausländeramt wurde durchgestellt und mir wurde mitgeteilt, dass das Ausländeramt für die Wohnsitzanmeldung nicht mehr zuständig sei, sondern das Einwohnermeldeamt. Wir sollen meinen Mann dort anmelden und dann nochmal den zuständigen Sachbearbeiter kontaktieren.

Am 17.01.24 Wohnsitzanmeldung und nochmal ne Mail an den zuständigen Sachbearbeiter. Wieder keine Eingangsbestätigung erhalten.

Seitdem keine Antwort auf nichts und auch bei den Anrufen komme ich nicht mehr durch.


Ich denke, daher müssen wir diese Woche dort mal am Schalter vorbeischneien, um wenigstens eine Fiktionsbescheinigung zu bekommen. Auch wenn ich ein bisschen Angst habe, dadurch jemanden zu verärgern.

Sollten wir das denn einfach machen oder vorher nochmal versuchen anzurufen?

Nun ist es außerdem so, dass der Arbeitgeber des Jobs, den wir für meinen Mann gefunden hatten, zwar selber ihn mit Fiktionsbescheinigung anstellen würde, aber die Minijob-Zentrale oder so ähnlich eine Arbeitserlaubnis verlangt.

Soweit ich weiß, ist das ja mit dem Visum zum Familiennachzug gegeben und ändert sich nicht mit der Fiktionsbescheinigung.

Meine Frage wäre noch, ob man bei der Fiktionsbescheinigung dann darauf achten muss, dass die Arbeitserlaubnis mit darauf geschrieben wird? Oder gibt es einen extra Dokument, das man, wenn wir sowieso zum Schalter gehen, noch erfragen könnte, das die Arbeitserlaubnis dokumentiert?
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Antwort #21 - 12.02.2024 um 12:59:37
 
helpplease schrieb am 12.02.2024 um 12:27:53:
Sollten wir das denn einfach machen oder vorher nochmal versuchen anzurufen?


„Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten. “ – Albert Einstein

Auf der Fiktionsbescheinigung kann es erneut vermerkt werden. Aber es gilt bereits das was auf dem Visum geschrieben steht.

Nebenbei bemerkt: Wenn dein Mann ein Jobangebot hat, und die Behörde keine FB erteilt und darum dein Mann den Job nicht bekommt, dann wird die Behörde schadensersatzpflichtig. Darum sollte man eben mit dem Jobangebot argumentieren.
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Antwort #22 - 03.04.2024 um 18:07:53
 
Hallo liebe Leute!

ich melde bei euch mit einem kleinen Update!

Wir waren im Februar einfach zum Schalter in der Ausländerbehörde gegangen um nachzufragen, wie wir am besten vorgehen sollten.
Dort wurde uns dann zum großen Glück schnell ein Termin gegeben und mein Mann besitzt seit Februar einen Aufenthaltstitel als Ehegatte!!!
Hier möchte ich auch nochmal euch allen danken, die uns dabei begleitet und so geduldig beraten haben! Das war/ist eine riesige Hilfe!!!  Smiley

Von der Ausländerbehörde wurde uns damals gesagt, dass wir den Berechtigungsschein für den Integrationskurs, sowie den Personalausweis/die Ausweiskarte (kenne den richtigen Namen nicht) zugesendet bekommen würden.

Uns hat in den letzten zwei Monaten allerdings bloß ein Brief über die Online-Ausweis-Funktion des Aufenthaltstitels erreicht.
Ist das denn jetzt diese Ausweiskarte?
Gibt es die nur noch online (auf dem Handy nehme ich an) und nicht mehr in Kartenform?
Oder sollten wir nochmal nachfragen bei der Ausländerbehörde?
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reinhard
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Antwort #23 - 03.04.2024 um 22:16:32
 
Ja, der Aufenthaltstitel ist eine Plastikkarte, die so ähnlich aussieht wie ein Personalausweis (gleiche Rohlinge, gleiche Maschine bei der Bundesdruckerei).

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« Zuletzt geändert: 04.04.2024 um 11:27:43 von reinhard »  
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Antwort #24 - 03.04.2024 um 22:46:30
 
Wenn der Brief mit der PIN angekommen ist, kannst du davon ausgehen, dass die Aufenthaltserlaubnis, also die Plastikkarte, zeitgleich zur Ausländerbehörde geschickt wurde.

Entweder die Behörde schreibt dich an, oder, falls die Behörde eine Dokumentenausgabe hat, gehst zur Behörde (ggf. Termin vereinbaren) und holst die Plastikkarte ab.

Es kann auch sein, dass die Behörde einen Termin gibt um gleichzeitig die Verpflichtung für den Integrationskurs auszuhändigen. Kann auch sein dass ihr das per Post bekommt.

Wenn ihr eine Berufstätigkeit angegeben habt, kann es sein dass die Behörde von der Verpflichtung absieht.

Ist also ne Frage wie eure Behörde da verfährt. Am besten ihr macht das wie damals und geht zum Schalter und fragt nach wie es weiter geht.
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