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Antrag auf Familiennachzug für "sonstige Angehörige" (Gelesen: 548 mal)
Knuffilein
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13.12.2023 um 14:53:57
 
Hallo ihr lieben, ich und meine Minderjährige Schwester (17) stecken in eine sehr schwierige Situation wir wurden von Deutschland von unseren Eltern OHNE unseren Willen nach Nordmazedonien gebracht also verschleppt und da ich volljährig bin zählt es auch als Entführung. Wir wurden Misshandelt und es gab auch reden über eine Zwangsverheiratung!

Ich hatte für Deutschland mein Visum für FSJ die nun wegen der Verschleppung abgelaufen ist. Ich hatte auch bereits für den August einen Ausbildungsplatz in Deutschland. Meine Schwester besitzt den Aufenthaltstitel für Deutschland (nach 32. ABS.1 NR.1)

Wir haben Kontakt mit einer Verschleppungs Organisation aus Deutschland ist die bereit ist eine Rückreise zu ermöglichen. Hier in Nordmazedonien sind wir nun von unsere Eltern geflohen und haben kein Kontakt mehr momentan sind wir ins Frauenhaus gebracht worden und haben hier kein Zuhause mehr.. Wir waren auch vor Gericht und ich habe nun die Verantwortung für meine Schwester bekommen.

wir beide wollen nach Deutschland zurück meine Schwester wird am 25 Feb (18 Jahre Alt)

Nun wollte ich nochmal nachfragen da die Organisation mir folgendes mitgeteilt hat ich sollte ohne VISUM nach Deutschland und folgendes beantragen nun will ich es wissen ob es sicher ist und auf mich unsere Situation zutrifft:

Es bestünde die Möglichkeit, einen Antrag auf Familiennachzug für "sonstige Angehörige" von Minderjährigen nach § 36 II AufentG zu stellen. Der Antrag nach § 5II S. 2 AufentG kann ausnahmsweise vom Inland aus bei der Ausländerbehörde gestellt werden. Also wenn ihr beide in Deutschland seid.

stimmt das und kann das auf mich Zutreffen??

Liebe Grüße
Knuffi
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deerhunter
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Antwort #1 - 13.12.2023 um 15:38:51
 
Knuffilein schrieb am 13.12.2023 um 14:53:57:
Es bestünde die Möglichkeit, einen Antrag auf Familiennachzug für "sonstige Angehörige" von Minderjährigen nach § 36 II AufentG zu stellen. Der Antrag nach § 5II S. 2 AufentG kann ausnahmsweise vom Inland aus bei der Ausländerbehörde gestellt werden. Also wenn ihr beide in Deutschland seid.

Das dürfte nicht für Minderjährige gelten, wenn du nicht offiziell das Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungrecht hast...deine Schwester hat ja eltern, die diese Rechte haben
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Knuffilein
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Antwort #2 - 13.12.2023 um 16:09:37
 
deerhunter schrieb am 13.12.2023 um 15:38:51:
Das dürfte nicht für Minderjährige gelten, wenn du nicht offiziell das Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungrecht hast...deine Schwester hat ja eltern, die diese Rechte haben


Hey ich habe das Sorgerecht für meine Minderjährige Schwester erhalten. Ich bin volljährig!

Danke dir Smiley
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Antwort #3 - 13.12.2023 um 23:06:24
 
Hast du überhaupt genug Einkommen um auch für deine Schwester zu sorgen? FSJ ist ja offensichtlich zu gering.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Knuffilein
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Antwort #4 - 15.12.2023 um 01:34:06
 
Aras schrieb am 13.12.2023 um 23:06:24:
Hast du überhaupt genug Einkommen um auch für deine Schwester zu sorgen? FSJ ist ja offensichtlich zu gering.



Reicht da ein Arbeitsvertrag nicht aus?
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Antwort #5 - 15.12.2023 um 05:30:07
 
Nicht das Vorliegen eines Arbeitsvertrags entscheidet, sondern das Einkommen.
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Antwort #6 - 15.12.2023 um 14:31:52
 
Es wird über Dich nicht funktionieren. Deine Schwester sollte einfach alleine etwas suchen – und nicht krampfhaft versuchen, etwas im gleichen Ort zu finden. Auch sie kann sich ja nach Au-Pair, FSJ, Bundesfreiwilligendienst umsehen.

Einen Visumantrag stellen kann sie, wenn sie 18 Jahre als ist. Das ist ja nicht mehr so lange.
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