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Einbürgerung mit Aufenthaltstitel § 5 Abs. 1 FreizügG/EU (Gelesen: 457 mal)
Domatina
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung mit Aufenthaltstitel § 5 Abs. 1 FreizügG/EU
08.12.2023 um 00:16:16
 
Hallo zusammen,

ich besitze den Aufenthaltstitel nach § 5 Abs. 1 FreizügG/EU, auf dem auch "EU-Familien-Angehöriger ART 10 RL" vermerkt ist. Ich interessiere mich für die Voraussetzungen zur Einbürgerung und habe zwei konkrete Fragen:

1-Welche genauen Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich einbürgern zu lassen?
2-Ist es möglich, sofort eingebürgert zu werden, ohne zuerst einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erhalten?

Ich freue mich über eure Erfahrungen und Informationen zu diesem Thema.

Vielen Dank im Voraus!
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Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 217

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung mit Aufenthaltstitel § 5 Abs. 1 FreizügG/EU
Antwort #1 - 08.12.2023 um 07:49:11
 
Domatina schrieb am 08.12.2023 um 00:16:16:
Hallo zusammen,

ich besitze den Aufenthaltstitel nach § 5 Abs. 1 FreizügG/EU, auf dem auch "EU-Familien-Angehöriger ART 10 RL" vermerkt ist. Ich interessiere mich für die Voraussetzungen zur Einbürgerung und habe zwei konkrete Fragen:

1-Welche genauen Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich einbürgern zu lassen?
2-Ist es möglich, sofort eingebürgert zu werden, ohne zuerst einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erhalten?

Ich freue mich über eure Erfahrungen und Informationen zu diesem Thema.

Vielen Dank im Voraus!


1. die die im § 10 StAG aufgelistet sind

2. ja
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