Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 439 mal)
Themen Beschreibung: Noederlassungserlaubnis Antrag
Ani
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 52

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis
07.12.2023 um 19:08:36
 
Hallo,

Eine Bekannte Afghanen mit 25 Abs .3 möchte Niederlassungserlaubnis beantragen .
Sie ist 60 Jahre alt.
Bekommt Sie jetzt automatisch die Niederlassungserlaubnis,  weil sie 60 Jahre alt geworden ist also Rentnerin?

Danke

Lg
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.126
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis
Antwort #1 - 07.12.2023 um 19:23:10
 
Automatisch passiert gar nichts. Sie muss die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Rentner bekommen keine NE weil sie Rentner sind. Und in Deutschland ist man mit 60 noch lange nicht Rentner.

Wie lange ist die Frau schon in D? Arbeitet sie? Ist sie verheiratet (deutsch?, Ausländer?)? Arbeitet der Mann?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.179

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis
Antwort #2 - 07.12.2023 um 19:27:17
 
Bei einer Afghanin kann auch das Problem der Nachweis der Identität, die Vorlage des Passes sein. Kann sie das?

Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25, Absatz 3 (Abschiebungsverbot) bekommt man ohne Pass, die Niederlassungserlaubnis nach § 26 eher nicht.

Hat sie fünf Jahre lang versicherungspflichtig gearbeitet? Die Voraussetzungen findest Du in § 9 Aufenthaltsgesetz.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema