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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Niederlassungserlaubnis
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Beitrag begonnen von Ani am 07.12.2023 um 19:08:36

Titel: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Ani am 07.12.2023 um 19:08:36
Hallo,

Eine Bekannte Afghanen mit 25 Abs .3 möchte Niederlassungserlaubnis beantragen .
Sie ist 60 Jahre alt.
Bekommt Sie jetzt automatisch die Niederlassungserlaubnis,  weil sie 60 Jahre alt geworden ist also Rentnerin?

Danke

Lg

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von lottchen am 07.12.2023 um 19:23:10
Automatisch passiert gar nichts. Sie muss die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Rentner bekommen keine NE weil sie Rentner sind. Und in Deutschland ist man mit 60 noch lange nicht Rentner.

Wie lange ist die Frau schon in D? Arbeitet sie? Ist sie verheiratet (deutsch?, Ausländer?)? Arbeitet der Mann?

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von reinhard am 07.12.2023 um 19:27:17
Bei einer Afghanin kann auch das Problem der Nachweis der Identität, die Vorlage des Passes sein. Kann sie das?

Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25, Absatz 3 (Abschiebungsverbot) bekommt man ohne Pass, die Niederlassungserlaubnis nach § 26 eher nicht.

Hat sie fünf Jahre lang versicherungspflichtig gearbeitet? Die Voraussetzungen findest Du in § 9 Aufenthaltsgesetz.

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