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Blaue Karte Arbeitsangebot zurückgezogen (Gelesen: 724 mal)
Winterschlaf
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Blaue Karte Arbeitsangebot zurückgezogen
01.12.2023 um 07:58:59
 
Hallo zusammen!

Ich sollte innerhalb meiner Firma ab Januar nach Deutschland wechseln, im Moment arbeite ich noch für die selbe Firma im Ausland. Für den Start in Deutschland habe ich auch bereits das arbeitsvisum und einhergehendeb Aufenthaltstitel (Blaue Karte) beworben und erhalten.

Nun gibt es eine große Möglichkeit, dass ich evtl vor Start meines Vertrags in Deutschland gefeuert werde, da die Firma downsized. Was genau würde dies für meinen Aufenthaltstitel bedeuten?

Ich weiß, dass normale Blaue Karte Inhaber in solchen Situationen ein Job Seeker Visa beantragen können, aber bin mir nicht sicher, ob dies auch auf mich zutreffen wurde, da ich den Job in Deutschland noch nicht angetreten hatte. Das Visum ist allerdings bereits gültig, jedoch steht auf diesem auch mein Arbeitgeber.

Vielen Dank im voraus
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deerhunter
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i4a rocks!


Beiträge: 2.262

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 01.12.2023 um 11:08:39
 
Winterschlaf schrieb am 01.12.2023 um 07:58:59:
Nun gibt es eine große Möglichkeit, dass ich evtl vor Start meines Vertrags in Deutschland gefeuert werde, da die Firma downsized. Was genau würde dies für meinen Aufenthaltstitel bedeuten?

Das Visum dürfte, ab Kündigung, ungültig werden wenn die Bedingungen nicht mehr zutreffen
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Winterschlaf
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 01.12.2023 um 11:52:28
 
Das dachte ich mir, aber wäre ich ohne jemals den Job angefangen zu haben, für das Job seeker visa eligible?

Ich habe online finden können, dass Leute die die Blaue Karte haben und gefeuert würden dieses beantragen können um 6 Monate Zeit zur kob Suche zu haben.

Aber ich bin mir nicht sicher, ob dies auch für mich gilt, wenn ich zwar das Visum habe, aber den Job nie angefangen habe.
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #3 - 01.12.2023 um 12:01:43
 
Tatsächlich geht der Gesetzgeber sogar davon aus, dass die Aufenthaltserlaubnis für die Arbeitsplatzsuche hauptsächlich von Personen in Anspruch genommen wird, die noch im Ausland sind.

Die Inanspruchnahme für bereits in Deutschland lebende Personen, die die AE nach einem Jobverlust beantragen, ist der gesetzliche Ausnahmefall.

Du kannst also das Visum zur Arbeitsplatzsuche beantragen. Wichtig ist aber, dass dein Lebensunterhalt für die 6 Monate sichergestellt ist.
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Winterschlaf
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 02.12.2023 um 23:41:45
 
OK, also Ausnahmefall heißt hier, dass es geht, korrekt?

Wird dieses normalerweise genehmigt, oder nur in seltenen Fällen? Ich weiß, wahrscheinlich schwer zu sagen, aber ich will so gut wie möglich meine Chancen einschätzen.
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