i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum Familienzusammenführung
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1701110124

Beitrag begonnen von Doba am 27.11.2023 um 19:35:24

Titel: Visum Familienzusammenführung
Beitrag von Doba am 27.11.2023 um 19:35:24
Guten Abend,

Meine Frau hat nun das Visum zur Familienzusammenführung erhalten um mit mir in Deutschland zu leben sie lebt in Lima. Allerdings würde sie bevor sie ausreist noch ein paar Dinge erledigen. Dieses Visum ist 3 Monate gültig. Nehmen wir mal an sie reist im 3. Monat mit diesem Visum nach Deutschland ein. Meine Frage ist folgende, wenn das Visum abgelaufen ist ist sie dann Ausreisepflichtig ? Sollte sie so schnell wie möglich einreisen das genügend Zeit besteht um bei der Ausländerbehörde den Aufenthalt zu beantragen oder wie läuft das?

Ich danke euch vom Herzen für eure Antworten

Grüße Doba :D

Titel: Re: Visum Familienzusammenführung
Beitrag von Petersburger am 27.11.2023 um 19:46:54
Wenn das Visum abgelaufen ist, ist sie tatsächlich ausreisepflichtig.

Falls sie jedoch vor Visumablauf einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellt - schlimmstenfalls formlos mit der Ansage "fristwahrend" unter Zeugen in den Behördenbriefkasten eingeworfen - dann gilt nach § 81 Abs. 4 AufenthG der Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung der ABH über den AE-Antrag fort.

Kein Vorgehen, mit dem man es sich selbst und der Behörde leichter macht, aber absolut gesetzeskonform.

Titel: Re: Visum Familienzusammenführung
Beitrag von lottchen am 27.11.2023 um 22:57:59
Wie läuft das in Eurer Stadt? Kannst Du jetzt schon einen Termin für Deine Frau bei der Ausländerbehörde für in 3 Monaten buchen? Das wäre am Einfachsten. Aber wie schon geschrieben ist es am Wichtigsten, dass Deine Frau innerhalb der Visumsdauer einreist UND eine AE beantragt. Wie auch immer.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.